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Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Gas nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die STAWAG als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden im Netzgebiet Aachen mit Strom und Gas verpflichtet.

Grundversorgung

Als „Haushaltskunde“ im Sinne des Paragraphen 3 Nummer 22 des EnWG gelten Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden beziehen.

Sie erhalten als Haushaltskunde im Sinne des EnWG eine Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der STAWAG. Die Preise und Bedingungen finden Sie unter unseren aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und Preisen für Strom und Gas.

Mehr Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas mit den StromGVV und GasGVV finden Sie hier.

Ersatzversorgung

Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die STAWAG als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung für maximal drei Monate für die Belieferung aller Kunden im Netzgebiet Aachen mit Strom und Gas verpflichtet.

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz oder Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug oder Gasbezug ohne Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Aachen von der STAWAG, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. In unserem Downloadcenter finden Sie die Preise für den Ersatzversorgungstarif Gas. Für Strom gelten die Allgemeinen Bedingungen und der Allgemeine Tarif als Grundlage für die Ersatzversorgung mit Strom.

 

 

 

 
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