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Teilnahmebedingungen Music Award 2016

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Teilnahmebedingungen Music Award 2016

Teilnahmebedingungen für Facebook Promotions und Gewinnspiele

Berechtigt zur Teilnahme sind ausschließlich Nutzer mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer gültigen Postanschrift in Deutschland sowie einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.

Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft zeichnet sich als Veranstalter verantwortlich für diese Kampagne/Aktion und wird im Folgenden als „der Betreiber“ bezeichnet.

Die Teilnahme an der Aktion ist weder an Kosten noch an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden.

Das Fan-Voting für den STAWAG Music Award 2016 startet am 20.05. 2016 und endet am 10.06.2016.

Teilnehmer an der Aktion müssen über einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse verfügen. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Facebook-Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook, sondern der Betreiber. Die bereitgestellten Daten werden lediglich für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an den Betreiber zu richten. Darüber hinaus darf der Betreiber den Teilnehmer per E-Mail kontaktieren. Der Betreiber behält sich vor, Fotos und Beiträge zu entfernen, die gegen seine und/oder gegen die Facebook-Nutzungsbedingungen verstoßen (z. B. Pornografie, Hassreden, Bedrohungen, Gewaltdarstellungen, Mobbing und Spam).

Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Betreiber bestimmte Teilnehmer von der Aktion ausschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.

Folgender Preis wird vergeben:

Ein Gutschein für ein Music-Award-Erlebnispaket. Dieses beinhaltet Wertgutscheine für 11 Personen für Getränke und einen Imbiss an den Gastronomieständen auf dem Aachener Marktplatz am 16. August 2015.

Der Betreiber ermittelt und benachrichtigt den Gewinner innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Aktion. Der Gewinner hat den Gewinn anschließend per Email zu bestätigen. Bleibt eine Bestätigung innerhalb von 7 Tagen aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmern zu verleihen.

Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Die Barauszahlung ist ebenso ausgeschlossen wie der Rechtsweg. Die Verantwortung über eine eventuelle Versteuerung des Gewinns liegt beim Gewinner selbst.

Sollte der Betreiber aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Betreiber vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.

Der Gewinn wird nur innerhalb von Deutschland versendet. Sobald der Gewinn an den Transportdienstleister übergegangen ist, liegt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs beim Gewinner.

Gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Händler und Partner des Betreibers sowie alle an der Entstehung und Durchführung der Aktion beteiligten Personen und die Familienangehörigen aller zuvor genannten Personen sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.

Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen, unterliegen nicht der der Haftung durch den Betreiber.

Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

 

Schlussbestimmungen

Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

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