Effiziente Beleuchtungstechnik für Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Anschaffung einer neuen und effizienten Beleuchtungstechnik. Förderfähig sind Sanierungen von Beleuchtungsanlagen im Gewerbe, die zu einer deutlichen Energie- und Kosteneinsparung führen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Der Austausch alter durch neue energieeffiziente Beleuchtungssysteme, z.B. Ersatz von T8-Leuchtstoffröhren durch T5-Röhren mit EVG (Elektronisches Vorschaltgerät)
- Die Installation von Lichtregelungen (tageslicht- bzw. bewegungsabhängig)
- Die Installation von Standflutern und Arbeitsplatzleuchten
Höhe der Zuschüsse
Abhängig von der Investitionshöhe sind Zuschüsse bis zu 5 000 Euro möglich. Die Höhe der Bezuschussung beträgt bei ungeregelten Systemen 30 Prozent der Investitionssumme und erhöht sich bei geregelten Systemen auf 40 Prozent.
Um unsere Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss
- Ihre Gewerbefläche größer als 100 m²,
- die Beleuchtungstechnik älter als 10 Jahre und
- Ihr Unternehmen Strom-Kunde der STAWAG sein.
Förderbestimmungen
Die genauen Förderbestimmungen entnehmen Sie der Förderrichtlinie (PDF, 49 KB) Beleuchtungstechnik für Unternehmen. Der Förderantrag (XLS, 167 KB) steht Ihnen in Form eines Excel-Tools zur Verfügung. So wird anhand Ihrer individuellen Angaben der Antrag erstellt und zeitgleich das voraussichtliche Energieeinsparpotenzial sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ermittelt.
Haben Sie Fragen?
Unsere Energieberatung hilft Ihnen unter 0241 181-1333 oder per E-Mail über energieberatung@stawag.de gerne weiter.
