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Vorbildliches Engagement

Das Förderprogramm der STAWAG ist vorbildlich: Im Rahmen des EU-Projektes Energy+ wurde die STAWAG für ihr Förderprogramm für besonders energiesparende Haushaltsgeräte ausgezeichnet.

Köln. Das Förderprogramm der STAWAG, Stadtwerke Aachen AG, ist vorbildlich: Im Rahmen des EU-Projektes Energy+ wurde die STAWAG für ihr Förderprogramm für besonders energiesparende Haushaltsgeräte ausgezeichnet. Gonzalo Molina-Iguartua, Leiter der Einheit für Energiebedarfsmangement der General-Direktion für Energie und Verkehr der Europäischen Kommission, und Dr. Heinz Baues vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen überreichten am 25. Februar 2004 in Köln die Urkunde an die STAWAG und würdigten damit ihr Engagement für Energieeffizienz.

Zielsetzung des Energy+ Projektes ist die Unterstützung der Entwicklung und Marktdurchdringung von hocheffizienten Kühl- und Gefriergeräten. Die im Wettbewerb mit Preisen ausgezeichneten und am Markt erhältlichen Geräte haben einen um bis zu 47% geringeren Verbrauch als bisherige Klasse A-Geräte.

Ein Netzwerk von inzwischen über 100 europäischen Unternehmen und Organisationen bildet das Rückgrat von Energy+ (www.energy-plus.org), einer Kampagne, die sich inzwischen auf 13 Länder erstreckt. Sie wird von der Europäischen Kommission unterstützt und für Deutschland vom Wuppertal-Institut koordiniert.

Es ist wesentlich auch der Arbeit des Energy+ Projektes zu verdanken, dass für Kühl- und Gefriergeräte die neuen Klassen A+ und A++ eingeführt werden konnten. Geräte, die in diese Klassen eingestuft werden, sind die energieeffizientesten Kühl- und Gefriergeräte Europas. Sie tragen damit signifikant zur Reduktion von CO2-Emissionen bei und sparen Umweltressourcen, elektrische Energie und Geld.

Die STAWAG fördert die Neuanschaffung dieser Geräte mit einem Förderzuschuss von 50 €. Informationen zu Förderbedingungen und den weiteren Fördermöglichkeiten sind erhältlich bei der STAWAG-Energieberatung unter der Rufnummer 0241 181-333.

27. Januar 2003

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