Wir fördern die Errichtung und den Betrieb von fest installierten, netzverbundenen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 5 kWp mit 200 Euro/kWp. In senkrechte Fassaden integrierte Anlagen werden mit 400 Euro/kWp gefördert.
Nicht gefördert wird die Erweiterung von bereits bestehenden Anlagen.
Die genauen Förderbestimmungen können Sie der Richtlinie zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen) (PDF, 33 KB) entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Fördertopf für 2010 bereits erschöpft ist.
Wir fördern die Durchführung des so genannten hydraulischen Abgleichs sowie den Einbau von besonders effizienten Pumpen. Hierdurch lassen sich bis zu 20 Prozent Heizenergie und ein Großteil des für die Heizungspumpe benötigten Stroms einsparen.
Förderung für Wohngebäude
Die Höhe des Zuschuss beträgt 15 Prozent der Kosten (brutto) für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und der Kosten (brutto) je Hocheffizienzpumpe.
Für die Antragstellung sind die Förderbestimmungen der KfW im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (431)“ zu beachten. Durch Kombination mit Fördermitteln der KfW sind Zuschüsse von bis 40 Prozent möglich! Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Wohngebäude (PDF, 21 KB).
Förderung für Nichtwohngebäude (gewerblich genutzte Immobilien)
Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der Kosten (brutto) für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und der Kosten je Hocheffizienzpumpe. Die maximale Förderhöhe beträgt 5 000 Euro. Den Förderantrag für Nichtwohngebäude (PDF, 31 KB) können Sie sich hier herunterladen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Nichtwohngebäude (PDF, 28 KB).
Nach der Maßnahmenumsetzung reichen Sie bitte den Abrechnungsbogen (PDF, 128 KB) sowie die Schlussrechnung Ihres Installateurs ein.
Allgemeine Förderbestimmungen und Hinweise zum Vorgehen
Der Heizungs-Check kann nur mit einem von uns gelisteten SHK-Handwerksunternehmen (PDF, 22 KB) erfolgen. Sind Sie als Installateur in der Liste noch nicht aufgeführt, möchten aber als SHK-Betrieb von uns für den Heizungs-Check empfohlen werden, hilft Ihnen dabei unser Weiterbildungsnachweis (PDF, 695,2 KB) weiter. Weitere Hinweise für Installateure zur Ausführung und zur Angebots- und Rechnungsstellung finden Sie hier.
In unserem Flyer Heizungs-Check (PDF, 2,3 MB) haben wir noch einmal einige Informationen für Sie zusammengefasst.
Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen ist ökologisch notwendig und ökonomisch rentabel, erst recht mit unserer finanziellen Unterstützung: Häufig rechnet sich die Optimierung Ihrer Anlage bereits nach anderthalb bis zweieinhalb Jahren!
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.optimus-online.de/, http://www.hydraulischer-abgleich.de/ und http://www.sparpumpe.de/
Roller fahren macht nicht nur Spaß, Elektro-Roller fahren ist dazu noch günstig, umweltfreundlich und ideal für Kurzstrecken in Aachen und der Region.
Elektro-Roller sind im Verbrauch unschlagbar günstig (ca. 70 Cent pro 100 km), flüsterleise und ohne Emissionen während des Betriebs. Mit einer Ladung fahren moderne Elektro-Roller bis zu 60 Kilometer weit.
Sie möchten einen Elektro-Roller kaufen und schon heute auf den Trend von morgen setzen? Sie erfahren hier mehr zu unserer Förderung von Elektromobilität. Außerdem finden Sie hier die Förderrichtlinie 2010 für Elektrofahrzeuge sowie den Antrag für Elektrofahrzeuge 2010.
Auch von anderen Fördergebern, insbesondere dem Bund und dem Land NRW, können Sie Fördermittel für Energiesparmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien erhalten.