StromGVV und GasGVV in Kraft getreten
Die Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft (STAWAG) ist als Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des örtlichen Netzbetreibers STAWAG Netz GmbH ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung sowie Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck durchzuführen.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der StromGVV und der GasGVV sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise. Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung sowie Gas in Niederdruck, die auf der Grundlage der AVBEltV und AVBGasV vom 21. Juni 1979 abgeschlossen worden sind, für alle am 8. November 2006 mit Letztverbrauchern bereits bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck sowie für alle Kunden mit dem Vertrag „STAWAG-activ“ beziehungsweise dem HS-Abkommen.
Die StromGVV und GasGVV finden Sie zum Herunterladen als pdf-Datei unter StromGVV und GasGVV. Außerdem liegen sie in den Geschäftsräumen der STAWAG, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, für Sie aus.











