Meistgestellte Fragen zum Haus-/Netzanschluss
| Die Versorgungsanfrage |
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| Was ist ein Haus-/Netzanschluss? |
Der Netzanschluss (früher als Hausanschluss bezeichnet) ist die Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz der STAWAG Netz GmbH und der Versorgungsanlage des Kunden. Er beginnt an der Abzweigstelle des Netzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Bei Strom ist das der Hausanschlusskasten, bei Gas und Wasser der erste Schieber hinter der Hauseinführung. Die STAWAG erstellt als Dienstleister für die STAWAG Netz GmbH Netzanschlüsse. |
| Was ist ein Netzanschlussvertrag? | Der Netzanschlussvertrag regelt u. a. die vorzuhaltende Netzanschlusskapazität und die technische Anbindung der Kundenanlage an das Netz der STAWAG Netz GmbH. |
| Wie gehe ich vor, um einen Netzanschluss für Strom, Gas oder Wasser zu erhalten? |
Sie müssen eine schriftliche Anfrage stellen. Die Formulare dafür haben wir hier für Sie zum Download bereitgestellt: Strom, Gas und Wasser. Bei Neubaumaßnahmen benötigen wir folgende Informationen: Leistungsdaten:
Baupläne:
Anfragen zur Mittelspannungsversorgung können formlos schriftlich erfolgen. |
| Das Angebot der STAWAG |
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| Wann bekomme ich ein Angebot der STAWAG? | Bei Standardanschlüssen erhalten Sie unser Angebot ca. zehn Werktage nach Eingang Ihrer Anfrage mit Anlage der vollständigen Unterlagen einschließlich der Baupläne . |
| Wie setzen sich die Kosten für den Netzanschluss zusammen? |
In Standardfällen berechnen wir die Netzanschlusskosten zu Pauschalpreisen nach tatsächlich verlegter Leitungslänge auf Privatgrund. In besonderen Fällen erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. |
| Was ist ein Baukostenzuschuss? | Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um Ihren Kostenanteil an den Versorgungseinrichtungen, die dem Netzanschluss vorgelagert sind, zum Beispiel Netzleitungen, Transformatoranlagen oder Regelanlagen. |
| Nach der Auftragserteilung |
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| Wie schnell kann mein Auftrag ausgeführt werden? | Wenn ein Versorgungsnetz vorhanden ist, können wir Ihren Auftrag innerhalb von 15 Werktagen, nachdem Sie ihn uns erteilt haben, ausführen. Allerdings nur sofern es die Witterung zulässt, der Netzanschlussraum verschließbar und die Entwässerung gewährleistet ist. |
| Die Bauausführung |
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| Wohin kommt der Netzanschluss? | Der Ort für den Netzanschluss ist in der Norm DIN 18012 definiert. Er soll nach Möglichkeit an der Gebäudeaußenwand liegen. Um den Aufwand bei der Herstellung der Anschlüsse zu minimieren, sollten alle Anschlussleitungen an der gleichen Stelle des Gebäudes eingeführt werden. |
| Welche Vorbereitungen sind zu treffen? | Bei Neubauten muss der Mauerdurchbruch bzw. die Kernbohrung für die Anschlusseinführung bauseitig erfolgt sein. Die Trasse für den Graben bzw. für das Kabel und die Rohrlegung muss frei sein. |
| Wie groß müssen die Kernbohrungen sein? |
Betonwände: Bei Kellerwänden aus Beton kann bauseitig eine Kernbohrung DN 200 zur Montage einer Mehrspartenhauseinführung (siehe unten) erstellt werden. Mauerwerk: Bei Mauerwerk benötigen wir eine Aussparung von 25 x 25 cm. Leerrohre: Alternativ können Sie bei der Erstellung der Kellerwand ein von uns gestelltes Leerrohr mit einmauern. |
| Was ist eine Mehrspartenhauseinführung? | Eine Mehrspartenhauseinführung ermöglicht die Durchführung aller Medien (Strom, Gas, Wasser, Telefon) durch einen einzigen, Platz sparenden Wanddurchbruch. Die an die Kabel- oder Rohrdurchmesser angepassten Dichtungen gewährleisten dauerhaft die Wasserdichtigkeit. Zudem wird weniger Platz für die Einführungen in Anspruch genommen. |
| Wer hat für die Abdichtung der Hauseinführung zu sorgen? | Die Abdichtung zwischen Mauerwerk bzw. Beton und Leerrohr ist bauseitig herzustellen. Die Abdichtung zwischen Leerrohr und Medienrohr bzw. Kabel nimmt der Anschlussmonteur bei der Anschlussmontage vor. |
| Können Erdarbeiten im öffentlichen Bereich in Eigenleistung erstellt werden? | Nein, dies ist nur durch zugelassene Firmen der Stadt Aachen möglich. |
| Können Erdarbeiten im privaten Bereich in Eigenleistung erstellt werden? | Ja, es ist möglich, die Erdarbeiten auf dem Privatgelände selbst durchzuführen. |
| Wie groß muss der Graben sein? |
Der Graben sollte ca. 1 m tief und 60 cm breit sein. Die Rohre bzw. Kabel müssen in Sand eingebettet werden. Wegen Frostgefahr muss bei Wasserleitungen unbedingt eine Deckung von 80 cm eingehalten werden. Definierte Verlegebedingungen: Strom: Grabentiefe 1 m, Deckung 80 cm Gas: Grabentiefe 1 m, Deckung 80 cm Wasser: Grabentiefe 1 m, Deckung 80 cm |
| Was ist, wenn kein Keller vorhanden ist? | Um die Leitungen von der Waagerechten in die Senkrechte schwenken zu können, muss eine befestigte Montagegrube von 60 x 60 cm mit einer Tiefe von 1 m vorhanden sein. Diese Grube kann später wieder mit Sand verfüllt und mit Estrich verschlossen werden. |
| Wer ist für die Wiederherstellung der Oberfläche nach Abschluss der Arbeiten zuständig? | Im öffentlichen Bereich ist die STAWAG zuständig, im privaten Bereich sind Sie selber zuständig. |
| Sonstiges |
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| Wer ist für den Kanalanschluss zuständig? | Anfragen zum Anschluss an das Abwassernetz sind an die STAWAG zu richten. Nach einer Anfrage wird die STAWAG dem Anschlussnehmer alle notwendigen Bedingungen und Informationen mitteilen. |
| Was ist mit dem Telefon- und Kabelanschluss? | Wenn Sie die Telekommunikationsgesellschaft zuvor mit der Einrichtung der Anschlüsse beauftragt haben, legt die Montagefirma die Telefonkabel mit in den Versorgungsgraben. |











