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Individuelle Angebote

Gerade im Geschäftsbereich ist punktgenaue Leistung wichtig für den Erfolg – wir sind da, wenn Sie uns brauchen und haben individuelle Angebote, die sich nach Ihrem Verbrauch richten.

Sollte Ihr Stromverbrauch über 200 000 kWh liegen und/oder Ihr Gasverbrauch über 1.500.000 kWh, sprechen Sie uns gerne an. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Gewerbe und Preisbremse: Wer profitiert?

Mit einem Bündel von Maßnahmen hat die Bundesregierung zuletzt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von hohen Energiekosten entlastet. Daher galt von März 2023 an (auch rückwirkend für Januar und Februar) bis Ende letzten Jahres die Energiepreisbremse für Gas, Wärme und Strom.

Mit der Strompreisbremse wurde für Sie als Gewerbetreibender der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies galt für den Basisbedarf von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr, Stand September 2022. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wurde der reguläre Preis Ihres Stromtarifs angesetzt. Hatten Sie als Gewerbetreibender einen Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr, dann lag der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung galt die gleiche Regelung, als Verbrauchsreferenz wurde hier, sofern möglich, der Jahresverbrauch von 2021 herangezogen.

Die Gaspreisbremse für Gewerbetreibende mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine lag bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme betrug der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Auch hier galt dies für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Ihren darüber hinaus gehenden Verbrauch galt der Preis Ihres gewählten Tarifs. Ein Gaspreisdeckel von 7 Cent Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs galt nur für Industrieunternehmen und Krankenhäuser.

Die Preisbremsen berechnen wir automatisch für Sie. Wenn Sie betroffen sind, werden Sie aufgrund unserer rollierenden Abrechnung also auch noch im Jahr 2024 Ihre erhaltenen Entlastungsbeträge aus der Preisbremse auf Ihrer Rechnung vorfinden.

Auch nach dem Wegfall der Preisbremsen empfehlen wir Ihnen, Ihren Energieverbrauch im Blick zu behalten. Sie reduzieren so Ihre Kosten und tragen wesentlich zum Klimaschutz bei. Eine Übersicht über unser Beratungsangebot, Energiespartipps und hilfreiche Informationen finden Sie unter www.stawag.de/energiefragen.

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Direktvermarktung

Vermarkten Sie Ihren eigenerzeugten Strom aus Photovoltaik-, Wind - oder KWK-Anlagen!

Als Betreiber einer neueren KWK-Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (EE-Anlagen) mit einer Anschlussleistung von mehr als 100 kW müssen Sie Ihren erzeugten und in das öffentliche Netz eingespeisten Strom an Dritte oder direkt an der Strombörse im Rahmen der sogenannten Direktvermarktung vermarkten. Auch für EE Anlagen < 100 kW ist die Direktvermarktung nach Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung eine Möglichkeit die Anlagen ohne Förderung lukrativ weiter zu betreiben. Die STAWAG unterstützt Sie als erfahrener Dienstleister gerne bei der Direktvermarktung Ihrer Anlagen. Dabei kommen Sie den gesetzlichen Forderungen nach und erzielen Erlösen durch den Verkauf der erzeugten Energie ohne die hierzu erforderlichen täglichen Aufgaben bearbeiten und abwickeln zu müssen.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten eine professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Ihnen steht ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung
  • Sie haben keinen Aufwand für die tägliche Einspeiseprognose
  • Wir regeln für Sie den Marktzugang und das Bilanzkreismanagement
  • Sie vermeiden Risiken aus hohen Ausgleichsenergiekosten
  • Sie erhalten eine transparente monatliche Abrechnung
  • Sie haben einen transparenten Vertrag ohne versteckte Kosten  

Wie die Direktvermarkung genau funktioniert und was unser Angebot enthält, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Auch für alle anderen Fragen rund um Ihre Energieversorgung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Jetzt anfragen

Hinweis

Sie können Ihre Zähler nicht selbst ablesen? Dann füllen Sie bitte das Formular aus und beauftragen uns mit der Ablesung. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 26,10 Euro zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.

Nahaufnahme Photovoltaikanlage mit Windrad im Hintergrund

Eigene Ladestationen für Ihren Betrieb

Mit unserem Contracting-Modell "ServiceSTA® E-Mobil" bieten wir Ihnen als Geschäftskunde die Möglichkeit auf Ihrem Betriebsgelände eigene Ladestationen zu installieren. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite – von der Planung bis zum Betrieb der Ladestation.

Elektrofahrzeuge für Ihren Fuhrpark

Des Weiteren bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit Elektrofahrzeuge für Ihren Fuhrpark anzuschaffen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Auswahl. Profitieren Sie auch hier von unseren Erfahrungen und den Kontakten zu Fahrzeughändlern und werden auch Sie als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen wahrgenommen.

Sind Sie neugierig geworden? Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile und Angebote für Geschäftskunden.

Unser Spotmarktprodukt

Das Spotmarktprodukt der STAWAG orientiert sich hinsichtlich des für Ihre Energiemenge abzurechnenden Energiepreises an den Börsenpreisen für kurzfristig lieferbare Energiemengen, den sogenannten Spotmarktpreisen.

Abweichend zum Festpreisvertrag wird Ihr Energiepreis nicht zum Vertragsabschluss fixiert, sondern bildet sich im Zeitraum Ihrer Belieferung.

Sie partizipieren somit unmittelbar an den kurzfristigen Preisentwicklungen von Strom bzw. Gas.

Anbei finden Sie die historischen Spotmarktpreise sowie die Profile für Ihre SLP-Lieferstellen:

 

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