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Individuelle Angebote

Gerade im Geschäftsbereich ist punktgenaue Leistung wichtig für den Erfolg – wir sind da, wenn Sie uns brauchen und haben individuelle Angebote, die sich nach Ihrem Verbrauch richten.

Sollte Ihr Stromverbrauch über 200 000 kWh liegen und/oder Ihr Gasverbrauch über 1.500.000 kWh, sprechen Sie uns gerne an. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Was steckt hinter den Preisbremsen?

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von hohen Energiekosten entlasten. Seit Jahresanfang 2023 bis zunächst Ende 2023 gilt die Energiepreisbremse für Gas, Wärme und Strom.

Wichtig ist uns an dieser Stelle: Trotz der preislichen Entlastung bitten wir Sie weiterhin, Ihren Energieverbrauch im Blick zu behalten. Sie reduzieren so Ihre Kosten, leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und tragen wesentlich zum Klimaschutz bei.

Kontakt

für Geschäftskunden

Lombardenstraße 12-22
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0241 181-1559

Geschaeftskundenvertrieb@stawag.de

Preisbremse Gas/Wärme

Für Unternehmen gelten gemäß den gesetzlichen Vorgaben folgende Regelungen für Gas und Wärme:   

Kleinere und mittlere Unternehmen

Haben Sie mit Ihrem Gewerbe eine registrierende Leistungsmessung (RLM) und einen Verbrauch von unter 1,5 Gigawattstunden Gas, gilt die Gaspreisbremse ab 1. März mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023. Hier gelten die gleichen Regelungen wie für Kunden mit Standardlastprofil, also Haushaltskunden. Nähere dazu finden Sie hier.

Unsere Preise für Nah- und Fernwärme sind sehr attraktiv und liegen derzeit in den meisten Tarifen unter der staatlichen Preisbremse. Selbstverständlich zahlen Sie in diesen Fällen weiterhin nur den für Sie günstigeren Vertragspreis. Die staatliche Entlastung greift hier nicht. Grundsätzlich wird die Entlastung für jede Entnahmestelle des Kunden mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Gigawattstunden Wärme gewährt. Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei Haushaltskunden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Größere Unternehmen

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb eine registrierende Leistungsmessung (RLM) und einen jährlichen Gasverbrauch von über 1,5 Gigawattstunden haben, gilt für Sie ab dem 1. Januar die Gaspreisbremse für Unternehmen. Bei dieser Regelung werden auch zugelassene Krankenhäuser berücksichtigt, nicht jedoch Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen.

Hier gilt ein Preisdeckel von 7 Cent je Kilowattstunde für 70 Prozent des Erdgasverbrauchs (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen). Für die weiteren 30 Prozent des Verbrauchs gilt der mit uns vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 Prozent wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.

Weitere Informationen für Unternehmen – auch zu beihilferechtlichen Fragen - finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Näheres dazu finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html

Unsere Preise für Nah- und Fernwärme sind sehr attraktiv und liegen derzeit in den meisten Tarifen unter der staatlichen Preisbremse. Selbstverständlich zahlen Sie in diesen Fällen weiterhin nur den für Sie günstigeren Vertragspreis. Die staatliche Entlastung greift hier nicht. Grundsätzlich beträgt der Referenzpreis 7,5 Cent je Kilowattstunde Wärme netto, vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen und der Umsatzsteuer. 70 Prozent Ihres Wärmeverbrauchs werden mit dem Referenzpreis bewertet, für die weiteren 30 Prozent des Verbrauchs gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 Prozent wird der Wärmeverbrauch des Kalenderjahres 2021 herangezogen.

Preisbremse Strom

Auch bei den Strompreisen gilt eine Preisbremse für Unternehmen. Die gesetzlichen Regelungen lauten wie folgt:   

Kleinere und mittlere Unternehmen

Haben Sie mit Ihrem Gewerbe einen Stromverbrauch von unter 30.000 Kilowattstunden pro Jahr, gelten die gleichen Regelungen wie für Haushalte. Nähere dazu finden Sie hier.

Größere Unternehmen

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb einen Jahresverbrauch von über 30.000 Kilowattstunden Strom haben, gilt für Sie folgendes: Hier gilt ein Preisdeckel von 13 Cent je Kilowattstunde für 70 Prozent des Stromverbrauchs (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen). Für die weiteren 30 Prozent des Verbrauchs gilt der mit uns vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 Prozent wird der Stromverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.

Weitere Informationen für Unternehmen – auch zu beihilferechtlichen Fragen - finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Näheres dazu finden Sie hier.

 

Direktvermarktung

Vermarkten Sie Ihren eigenerzeugten Strom aus Photovoltaik-, Wind - oder KWK-Anlagen!

Als Betreiber einer neueren KWK-Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (EE-Anlagen) mit einer Anschlussleistung von mehr als 100 kW müssen Sie Ihren erzeugten und in das öffentliche Netz eingespeisten Strom an Dritte oder direkt an der Strombörse im Rahmen der sogenannten Direktvermarktung vermarkten. Auch für EE Anlagen < 100 kW ist die Direktvermarktung nach Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung eine Möglichkeit die Anlagen ohne Förderung lukrativ weiter zu betreiben. Die STAWAG unterstützt Sie als erfahrener Dienstleister gerne bei der Direktvermarktung Ihrer Anlagen. Dabei kommen Sie den gesetzlichen Forderungen nach und erzielen Erlösen durch den Verkauf der erzeugten Energie ohne die hierzu erforderlichen täglichen Aufgaben bearbeiten und abwickeln zu müssen.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten eine professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Ihnen steht ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung
  • Sie haben keinen Aufwand für die tägliche Einspeiseprognose
  • Wir regeln für Sie den Marktzugang und das Bilanzkreismanagement
  • Sie vermeiden Risiken aus hohen Ausgleichsenergiekosten
  • Sie erhalten eine transparente monatliche Abrechnung
  • Sie haben einen transparenten Vertrag ohne versteckte Kosten  

Wie die Direktvermarkung genau funktioniert und was unser Angebot enthält, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Auch für alle anderen Fragen rund um Ihre Energieversorgung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Jetzt anfragen

Hinweis

Sie können Ihre Zähler nicht selbst ablesen? Dann füllen Sie bitte das Formular aus und beauftragen uns mit der Ablesung. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 26,10 Euro zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.

Nahaufnahme Photovoltaikanlage mit Windrad im Hintergrund

Eigene Ladestationen für Ihren Betrieb

Mit unserem Contracting-Modell "ServiceSTA® E-Mobil" bieten wir Ihnen als Geschäftskunde die Möglichkeit auf Ihrem Betriebsgelände eigene Ladestationen zu installieren. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite – von der Planung bis zum Betrieb der Ladestation.

Elektrofahrzeuge für Ihren Fuhrpark

Des Weiteren bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit Elektrofahrzeuge für Ihren Fuhrpark anzuschaffen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Auswahl. Profitieren Sie auch hier von unseren Erfahrungen und den Kontakten zu Fahrzeughändlern und werden auch Sie als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen wahrgenommen.

Sind Sie neugierig geworden? Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile und Angebote für Geschäftskunden.

Unser Spotmarktprodukt

Das Spotmarktprodukt der STAWAG orientiert sich hinsichtlich des für Ihre Energiemenge abzurechnenden Energiepreises an den Börsenpreisen für kurzfristig lieferbare Energiemengen, den sogenannten Spotmarktpreisen.

Abweichend zum Festpreisvertrag wird Ihr Energiepreis nicht zum Vertragsabschluss fixiert, sondern bildet sich im Zeitraum Ihrer Belieferung.

Sie partizipieren somit unmittelbar an den kurzfristigen Preisentwicklungen von Strom bzw. Gas.

Anbei finden Sie die historischen Spotmarktpreise sowie die Profile für Ihre SLP-Lieferstellen:

 

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