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Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Gas

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die STAWAG als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Haushaltskunden im Netzgebiet Aachen mit Strom und Gas verpflichtet.

Grundversorgung

Der Begriff „Haushaltskunde“ wird im Paragraphen 3 Nummer 22 des EnWG definiert. Demnach gelten als „Haushaltskunden“ Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen. Dies gilt sowohl für den eigenen Haushalt als auch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke – bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden.

Als Haushaltskunde im Sinne des EnWG erhalten Sie eine Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der STAWAG. Die Preise und Bedingungen finden Sie in unseren aktuell gültigen Allgemeinen Tarifen und Preisen für Strom und Gas.

Ersatzversorgung

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist die STAWAG als Grundversorger außerdem im Rahmen der Ersatzversorgung zuständig.

Bei der Ersatzversorgung beliefern wir Sie mit Energie aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass wir Ihnen Strom und Gas ohne bestehenden Vertrag liefern. Im Rahmen der Ersatzversorgung ist diese Belieferung mit Strom und Gas auf maximal drei Monate befristet.

Die Preise und Bedingungen für Haushaltskunden* für die Ersatzversorgung im Niederspannungs- und Niederdrucknetz finden Sie hier:

Preise gültig ab dem 01.02.2023

Preise gültig ab dem 01.05.2024

Preise gültig ab dem 01.04.2024

Die Preise und Bedingungen bei Neuabschlüsse in der Ersatzversorgung von  Nicht-Haushaltskunden** im Niederspannungs- und Niederdrucknetz finden Sie hier:

Preise gültig ab dem 01.02.2023

Preise gültig ab dem 01.05.2024

Preise gültig ab dem 01.04.2024

    Hinweis: Historische Preise finden Sie in unserem Infocenter.

    * Letztverbraucher in Niederspannung/Niederdruck, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen

    **  Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher in Niederspannung/Niederdruck, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

    StromGVV und GasGVV in Kraft getreten

    Die Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft (STAWAG) ist als Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des örtlichen Netzbetreibers Regionetz (vormals INFRAWEST GmbH) seit dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung sowie Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck durchzuführen.

    Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der StromGVV und der GasGVV sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise. Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung sowie Gas in Niederdruck, die auf der Grundlage der AVBEltV und AVBGasV vom 21. Juni 1979 abgeschlossen worden sind.

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