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Entlastung bei Gas- und Wärmekosten im Dezember

Erstellt am: 18.11.2022

Am Montag hat nun auch der Bundesrat „grünes Licht“ zum nächsten Entlastungspaket gegeben. Damit ist unter anderem die so genannte „Soforthilfe“ Gas und Wärme verabschiedet. Sie bedeutet vereinfacht, dass der Staat im Dezember die Haushalte von den Gas- und Wärmekosten entlastet. „In einem ersten Schritt setzen wir im Dezember den Abschlag für Gas aus. Dazu müssen unsere Kundinnen und Kunden nicht selbst aktiv werden“, sagt Andreas Maul, Leiter des Vertriebs der STAWAG.

„Den endgültigen Entlastungsbetrag, den der Gesetzgeber genau definiert hat, weisen wir dann in der nächsten Jahresrechnung aus und verrechnen ihn mit dem erlassenen Abschlag.“ Diejenigen, die kein SEPA-Mandat mit der STAWAG vereinbart haben und selbst überweisen, sei es monatlich oder per Dauerauftrag, sollten ihren Abschlag für Gas im Dezember einmalig aussetzen.

Berechnung der staatlichen Entlastung

Der endgültige, staatliche Entlastungsbetrag für den Gasverbrauch im Dezember entspricht nicht dem Abschlag. Denn laut Gesetz übernimmt der Staat je Haushalt folgende Summe: ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, prognostiziert im September, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Gaspreis und ein Zwölftel des jährlichen Grundpreises. Somit wird es in den allermeisten Fällen Differenzen zwischen dem Entlastungsbetrag und dem von den Energieversorgern angesetzten Abschlag geben. Diese Differenzen werden erst mit der Jahresrechnung ausgeglichen.

Wärme: Andere Berechnung, anderes Verfahren

Für die Nah- und Fernwärme sowie Mietheizungen hat sich der Gesetzgeber für einen anderen Weg entschieden: Dort erstattet der Staat einen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags plus 20 Prozent. In diesem Fall wird zwar der reguläre Dezemberabschlag wie gewohnt fällig, die Kundinnen und Kunden erhalten jedoch bis Ende Dezember eine Gutschrift über den errechneten Entlastungsbetrag.

Nähere Informationen zur Berechnungsweise und dem Zahlungsverfahren zu beiden Soforthilfen sind unter www.stawag.de/energiefragen zusammengestellt.

Appell: „Nutzen Sie den Online-Service“

Wer übrigens seinen Abschlagsplan und seine Verbrauchsdaten einsehen oder seine Kontodaten ändern möchte, kann dies einfach über den Online-Service der STAWAG unter www.stawag.de erledigen. „In unserem telefonischen Kundenservice sind wir aktuell mit allen verfügbaren Kräften für Sie da“, ergänzt Maul. „Denn zurzeit erhalten wir weiterhin sehr viele Anrufe und E-Mails. Wenn es daher zu Wartezeiten kommen sollte, bitten wir um Geduld. Nutzen Sie deshalb auch unseren Online-Service.“ Ungeachtet der finanziellen Entlastungen bleibt Energiesparen ist weiter das Gebot der Stunde: es nützt dem Klima sowie dem eigenen Geldbeutel und trägt zu einer stabilen Gasversorgung bei. Unter www.stawag.de/energiesparen finden Interessierte hilfreiche Tipps.

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