Wir sind für Sie da
Was steckt hinter den Preisbremsen?
Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten. Neben einer Mehrwertsteuersenkung für Gas und Wärme ab Oktober 2022 wurden die Menschen im Dezember mit einer einmaligen Soforthilfe für Gas und Wärme unterstützt. Von März 2023 an gilt darüber hinaus - bis zunächst Ende 2023 - eine Preisbremse für Gas, Strom und Wärme. Die gewährten Entlastungen werden vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert.
Die wichtigsten Infos im Überblick finden Sie auf unserem Flyer.
Wichtig ist uns an dieser Stelle: Trotz der preislichen Entlastung bitten wir Sie weiterhin, Ihren Energieverbrauch im Blick zu behalten. Energiesparen reduziert Ihre Kosten, leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Hier finden Sie Energiespartipps.
Sie haben ein Unternehmen oder einen Gewerbebetrieb? Dann können auch Sie von den staatlichen Preisbremsen profitieren. Informationen für Betriebe mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Gigawattstunden Gas bzw. über 30.000 Kilowattstunden Strom haben wir hier zusammengestellt. Für Betriebe mit niedrigeren Verbräuchen gelten die gleichen Regelungen wie für Privathaushalte.
Ihre Fragen zu den Preisbremsen für Gas und Wärme
Auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben haben wir neue Abschlagspläne erstellt, die Ihnen Mitte März per Post oder über das Online-Portal zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, ziehen wir automatisch auf der Basis dieses Abschlagsplans die neuen Abschläge von Ihnen ein.
Sie zahlen per Dauerauftrag oder Überweisung? Dann passen Sie bitte Ihre Abschläge an den neuen Abschlagsplan an.
Übrigens: Für den Abschlag des Monats März gilt eine weitere Besonderheit: Im März werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar angerechnet. Das bedeutet, dass beim März-Abschlag die dreifache Entlastungssumme berücksichtigt wird. Ab April sind Ihre Abschläge dann nur noch um den einfachen Entlastungsbetrag reduziert.
Eine Beispielrechnung finden Sie hier:

Vereinfacht bedeutet das, dass die Haushalte für einen Teil ihres Verbrauchs bei den Energiekosten entlastet werden. Konkret gilt für 80 Prozent des prognostizierten Gasverbrauchs ein Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als 80 Prozent benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Übrigens: Der jährlich zu zahlende Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Auf der Basis von zwei Beispielen zeigen wir, mit welcher Entlastung die Kundinnen und Kunden rechnen können.
Die Kostenersparnis erhöht sich sogar noch, wenn Haushalte Energie sparen und dabei unter der 80-Prozent-Verbrauchsgrenze bleiben: Jede im Vergleich zur Prognose gesparte Kilowattstunde wird Ihnen mit dem höheren, vertraglich vereinbarten Arbeitspreis erstattet.
Energiesparen lohnt sich somit nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit: Vielmehr entlastet es deutlich den eigenen Geldbeutel. Energiespartipps finden Sie unter https://spartipps.stawag.de/
Entsprechend dem Gesetz wird bei der Gaspreisbremse der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch zur Berechnung der 80 Prozent zugrunde gelegt werden. Nur für diese 80 Prozent gilt der Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde.
Wichtig zu wissen: Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in der letzten Abrechnung unterscheiden. Grund dafür ist, dass bei dem prognostizierten Jahresverbrauch bereits so genannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt werden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.
Als Kundin oder Kunde der STAWAG brauchen Sie sich um nichts zu kümmern: Wir werden die Gaspreisbremse automatisch bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen. Dazu erhalten Sie noch gesonderte Informationen von uns. Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die beiden Monate Januar und Februar im Nachhinein verrechnet.
Unsere Nah- und Fernwärmepreise liegen derzeit in den meisten Tarifen unter der staatlichen Preisbremse, die mit 9,5 Cent je Kilowattstunde angesetzt ist. Selbstverständlich zahlen Sie in diesen Fällen weiterhin nur den für Sie günstigeren Vertragspreis. Die staatliche Entlastung greift hier nicht.
Generell gewährt der Gesetzgeber auch bei Wärmeprodukten einen Preisdeckel von 9,5 Cent je Kilowattstunde auf 80 Prozent des Wärmeverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Wenn Sie ein Contracting- oder ein anderes Wärmeprodukt von uns beziehen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern: Wir werden die Wärmepreisbremse automatisch bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen. Dazu erhalten Sie noch gesonderte Informationen von uns. Auch hier gilt eine Umsetzung zum März 2023 sowie eine rückwirkende Regelung für Januar und Februar.
Für Mieterinnen und Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergesellschaften gelten die Entlastungen der Preisbremsen selbstverständlich auch. Mieter sowie Wohnungseigentümer, die nicht direkt Kunde bei uns sind, erhalten die Entlastung über ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung im Rahmen der Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Durch diese erfolgt auch eine Information zu Ursprung, Höhe und Laufzeit der Entlastung sowie etwaigen Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlung, die unter bestimmten Voraussetzungen nötig bzw. möglich sind.
Preisbremse für Strom

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten. Von März 2023 an gilt - bis zunächst Ende 2023 - eine Preisbremse für Gas, Strom und Wärme. Vereinfacht bedeutet das, dass die Haushalte für einen Teil des Verbrauchs bei den Energiekosten entlastet werden. Konkret gilt für 80 Prozent des Stromverbrauchs ein Preisdeckel von 40 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als 80 Prozent benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen Vertragspreis.
Übrigens: Der jährlich zu zahlende Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Die STAWAG bietet sehr attraktive Tarife und liegt mit ihren Preisen in den Sonderverträgen unter dem Preisdeckel. Unsere Kundinnen und Kunden zahlen selbstverständlich nur diesen günstigeren Preis; der staatliche Deckel greift in den Fällen nicht.

Aufgrund der günstigen Preise in unseren Sonderverträgen, die unter dem Preisdeckel liegen, gelten die folgenden Regelungen nur in der Grundversorgung (StromSTAR) sowie der Ersatzversorgung.
Die Kostenersparnis erhöht sich sogar noch, wenn Haushalte Energie sparen und dabei unter der 80-Prozent-Verbrauchsgrenze bleiben: Jede im Vergleich zur Prognose gesparte Kilowattstunde wird Ihnen mit dem höheren, vertraglich vereinbarten Arbeitspreis erstattet.
Energiesparen lohnt sich somit nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit: Vielmehr entlastet es deutlich den eigenen Geldbeutel. Nähere Informationen zum Energiesparen finden Sie hier.
Für die Grundversorgung errechnet sich der Entlastungsbetrag wie folgt:
Entsprechend dem Gesetz wird bei der Strompreisbremse die Jahresverbrauchsprognose herangezogen.
Wir arbeiten gerade unter der Hochdruck an der Umsetzung der Strompreisbremsen. Wenn Sie Kundin oder Kunde in der Grundversorgung (Strom STAR) sind, erhalten Sie in Kürze ein Anschreiben mit Ihrem neuen, individuellen Abschlagsplan. Erst im Anschluss ziehen wir den neuen März-Abschlag von Ihnen ein.
Wichtiger Hinweis: Jene Kund:innen, die der STAWAG kein SEPA-Mandat erteilt haben, sondern per Dauerauftrag oder Überweisung zahlen, sollten den März-Abschlag so lange aussetzen, bis sie den neuen Abschlagsplan von der STAWAG erhalten.
Die Abschlagszahlungen für den Monat März erfolgen demnach in den meisten Fällen später als sonst.
Übrigens: Für den Abschlag des Monats März gilt eine weitere Besonderheit: Im März werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar angerechnet. Das bedeutet, dass beim März-Abschlag die dreifache Entlastungssumme berücksichtigt wird. Ab April sind Ihre Abschläge dann nur noch um den einfachen Entlastungsbetrag reduziert.
Für Mieterinnen und Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergesellschaften gelten die Entlastungen der Preisbremsen selbstverständlich auch. Beim Strom haben zumeist sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern eigene Zähler und individuelle Verträge mit Stromlieferanten und profitieren damit zeitnah von der Entlastung.
Q&A about the budget billing adjustment
We looked at how much electricity you used in the past and used that to estimate how much you will probably use over the next year. We took that total amount and divided it by the number of billing periods you have left until your next annual accounting. You’ll pay that amount each billing period. We didn’t take into account any of your previous deductions.
With the Natural Gas Heat Emergency Assistance Act (EWSG), the state wants to relieve end consumers of natural gas and heat from the high energy costs. This relief is intended to bridge the time financially until the energy price brakes are introduced.
The legislator has designed the relief for gas and heat (district and local heating as well as rental heating or contracting) differently:
- For gas customers, the law stipulates that they have their levy waived in December. In the next annual statement, the final state relief amount financed from federal funds is shown and offset against the waived discount.
If you pay your gas instalments by standing order or bank transfer, we asked you to suspend the payment of your gas instalment in December for a one-off period: We will offset this in the next annual statement. You don't want to wait that long? Then simply suspend payment of your January gas instalment.
- For heat customers, the December discount remained in place. You received a credit note from us for the full relief amount set by the state by 31 December 2022, provided we had your bank details. Otherwise, the credit will take place as part of your next annual statement.
In principle, you will find all this information continuously updated at www.stawag.de/energiefragen on our homepage.
On 16 December 2022, the Energy Price Brakes Act (Electricity Price Brakes Act as well as Natural Gas Heat Price Brakes Act) was passed.
The gist: You don't have to take action yourself to benefit from the price brakes.
The price brakes provide for the following:
For private households, there is a cap of 12 cents per kilowatt hour on the gas price, 9.5 cents per kilowatt hour on the heating price and 40 cents per kilowatt hour on the electricity price. The basic price remains unaffected by these regulations. Anyone who requires more than 80 percent of the forecast consumption pays the full contract price for each additional kilowatt hour. In the case of special contracts for electricity, STAWAG's prices are even below the price brake.
Many details on the implementation have not yet been determined. Please feel free to visit www.stawag.de/energiefragen from time to time. Here we keep you up to date on the federal government's relief packages as well as on the supply situation and the topic of energy saving.
Wie ist die Lage auf dem Gas- und Strommarkt?
Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Länder wie Norwegen, Niederlande und Belgien speisen stabil in die europäischen Erdgasnetze ein, das erste Deutsche LNG-Terminal ist eröffnet. Die Gasspeicher in Deutschland sind gut gefüllt. Dennoch bleibt Gas- und Energiesparen das Gebot der Stunde.
Die Situation auf dem deutschen Strommarkt ist unter anderem aufgrund des hohen Anteils an erneuerbaren Energien sowie weiterer heimischer Energieträger stabil. Allerdings stehen in benachbarten Ländern – vor allem in Frankreich – etliche Kraftwerke nicht zur Verfügung. Damit in dieser Situation nicht zu viel Gas für die Stromversorgung verwendet wird, ist auch eine Reduktion des Stromverbrauchs sinnvoll.
Einen guten Überblick über die Situation auf den Energiemärkten finden Sie auf www.bundesnetzagentur.de.

Wie sicher ist die Energieversorgung?
Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Eine Gasmangellage in diesem Winter wird zunehmend unwahrscheinlich, da die Gasspeicher nach wie vor gut gefüllt sind. Den Gasverbrauch im Blick zu behalten ist aber nach wie vor sinnvoll. Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz und entlasten Ihren Geldbeutel. Vielmehr helfen Sie auch, dass Deutschland auch gut durch den kommenden Winter kommt.
Die Versorgungssicherheit mit Erdgas ist abhängig vom Verbrauch sowie den Import- und Exportmengen. Deutschland hat 2022 viel Gas gespart. Im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch in den vergangenen vier Jahren ist der Erdgasverbrauch um 14 Prozent zurückgegangen. In den Monaten Oktober bis Dezember 2022 lag der Verbrauch der Industrie 23 Prozent und der Verbrauch von privaten Verbrauchern und Gewerbetreibenden 21 Prozent unter den Vorjahren. Deutschland importiert Gas aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien, seit Dezember importiert Deutschland Gas auch über die neuen LNG-Terminals.
Die Bundesnetzagentur bietet auf ihrer Homepage einen schnellen Überblick ebenso wie vertiefende Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland.
Die Versorgungssicherheit für Strom ist gut. Das Stromnetz in Deutschland ist für seine hohe Zuverlässigkeit mit geringen Ausfallzeiten bekannt. Auch sind in Deutschland ausreichend Erzeugungskapazitäten vorhanden. Allerdings stehen in benachbarten Ländern – vor allem in Frankreich – etliche Kraftwerke nicht zur Verfügung. Damit in dieser Situation nicht zu viel Gas für die Stromversorgung verwendet wird, ist auch eine Reduktion des Stromverbrauchs sinnvoll.
Energiespartipps
Heizung:
- Wenn Sie Zeitschaltuhren an Ihre Heizkörper anbringen, können Sie die Heizung steuern, wenn beispielsweise niemand im Raum ist und eine Leistung auf höchster oder hoher Stufe nur Energieverbrauch ist.
- Wenn Sie Ihre Heizkörper regelmäßig entlüften, können Sie sichergehen, dass diese auch die vollständige Leistung erbringen.
- Ihr Heizkörper braucht Luft. Daher stellen Sie keine Sachen darauf oder andere Möbel direkt daran oder gar komplett darum.
Lüften:
- Optimal ist es, wenn Sie 3 – 4 mal täglich für mehrere Minuten stoßlüften. Dabei sollte die Heizung natürlich ausgeschaltet sein, um keine Energie zu verschwenden.
- Nach dem Duschen oder Kochen ist es ratsam, die großen Dampfmengen „abzulüften“, um Schimmel vorzubeugen.
- Wenn sie Ihre Fenster dauerhaft gekippt lassen, könne die Räume zu stark auskühlen und das hat zur Folge, dass hoher Energieverlust entsteht.
Beleuchtung:
- Die für Sie einfachste Art bei der Beleuchtung Energie zu sparen ist, die Verwendung von Energiesparlampen. Diese verbrauchen nur einen Bruchteil von herkömmlichen Glühbirnen an Energie.
- Die Außenbeleuchtung, die im dunklen dabei hilft das Schlüsselloch zu finden, ist sehr bequem. Wenn Sie dort Bewegungsmelder anbringen dann leuchtet diese nicht nutzlos vor sich hin und verbraucht auch nicht unnötig Energie.
Waschmaschine:
- Wenn Sie Handtücher und Bettwäsche waschen, reicht eine Temperatur von 60 Grad aus. Bis maximal 90 Grad sollten Sie nur waschen, wenn ansteckende Krankheiten herrschen.
- Viele Waschmaschinen haben kleine Extras wie technische Anzeigen für die Restzeit. Diese Anzeigen kosten unnötig viel Energie.
Trockner:
- Sie sollten Ihre Wäsche niemals klitschnass in den Trockner geben. Lassen Sie die Wäsche lieber bei einer hohen Drehzahl in der Waschmaschine schleudern, bevor diese in den Trockner kommt.
- Es ist sinnvoll das Flusensieb des Trockners nach jedem Gebrauch zu reinigen.
Kochen:
- Um beim Kochen einfach Energie zu sparen, eignen sich Schnellkopftöpfe, da diese deutlich sparsamer sind.
- Das allseits beliebte Deckel abheben, während des Kochens, sollten Sie auf ein Minimum reduzieren. Denn dadurch wird 3-mal mehr Energie benötigt.
- Durch die Anschaffung einer Induktionsherdplatte wird ein Drittel weniger verbraucht. Dafür werden spezielle Töpfe und Pfannen benötigt, die zur Energieeinsparung beitragen.
Spülmaschine:
- Sie sollten beim Kauf auf das Energielabel und die Funktionen der Spülmaschine achten und sich dabei nicht täuschen lassen. Denn auch eine Spülmaschine mit lediglich einem sparsamen Programm hat eine gute Effizienzklasse.
- Wenn Sie Ihr Geschirr nicht vorspülen, um angetrockneten Speiseresten vorzubeugen, sondern die Türe der Maschine fest geschlossen halten, können Sie ebenfalls Energie einsparen.
Kühlschrank:
- Achten Sie beim Kauf eines neuen Kühlschranks unbedingt auf die Effizienzklasse. Elektrogeräte der Klasse A die sparsamsten, Klasse G Geräte sind weniger effizient. Begleitet werden die Energieeffizienzklassen von den Farben Grün und Rot. Somit ist meist bereits auf den ersten Blick sichtbar, ob ein Kühlgerät effizient ist oder eher nicht.
- Wichtig ist, dass Sie Ihren Kühlschrank nicht zu nah an die Wand stellen, sonst kann die Luft nicht vernünftig zirkulieren und der Energieaufwand des Gerätes ist deutlich höher.
- Ein kleiner aber sehr wirksamer Tipp ist, nur abgekühlte Speisen in den Kühlschrank zu stellen. So muss der Kühlschrank nicht erst die Lebensmittel auf die innere Temperatur runterkühlen und verschwendet daran keine Energie.
- Wenn Sie Ihr Tiefkühlfach regelmäßig abtauen, kann sich keine Eisschicht bilden, die für Isolation sorgt und somit auch mehr Energie braucht.
Wir helfen Ihnen nicht nur mit Energiespartipps, sondern bieten Ihnen auch Unterstützung bei Zahlungsproblemen.