Angebot für Gewerbekunden
Aktueller Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation auf den Energiemärkten können wir nur die Grund- oder Ersatzversorgung und keine weiteren Produkte anbieten. Sobald sich die Lage geändert hat, finden Sie wieder wie gewohnt all unsere Produkte im Preisrechner oder wir machen Ihnen gerne ein passendes Angebot.
Hinweis für unsere ersatzversorgten Nicht-Haushaltskunden:
Keine Sorge, auch nach Ablauf der Ersatzversorgung bleibt Ihre Versorgung in der Regel gesichert. Hierzu setzen wir uns mit Ihnen unmittelbar vor Ablauf der Ersatzversorgung in Verbindung. Bis dahin brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Was steckt hinter den Preisbremsen?
Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von hohen Energiekosten entlasten. Seit Jahresanfang 2023 bis zunächst Ende 2023 gilt die Energiepreisbremse für Gas, Wärme und Strom.
Wichtig ist uns an dieser Stelle: Trotz der preislichen Entlastung bitten wir Sie weiterhin, Ihren Energieverbrauch im Blick zu behalten. Sie reduzieren so Ihre Kosten, leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und tragen wesentlich zum Klimaschutz bei.
Preisbremse Gas/Wärme
Für Unternehmen gelten gemäß den gesetzlichen Vorgaben folgende Regelungen für Gas und Wärme:
Kleinere und mittlere Unternehmen
Haben Sie mit Ihrem Gewerbe eine registrierende Leistungsmessung (RLM) und einen Verbrauch von unter 1,5 Gigawattstunden Gas, gilt die Gaspreisbremse ab 1. März mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023. Hier gelten die gleichen Regelungen wie für Kunden mit Standardlastprofil, also Haushaltskunden. Nähere dazu finden Sie hier.
Unsere Preise für Nah- und Fernwärme sind sehr attraktiv und liegen derzeit in den meisten Tarifen unter der staatlichen Preisbremse. Selbstverständlich zahlen Sie in diesen Fällen weiterhin nur den für Sie günstigeren Vertragspreis. Die staatliche Entlastung greift hier nicht. Grundsätzlich wird die Entlastung für jede Entnahmestelle des Kunden mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Gigawattstunden Wärme gewährt. Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei Haushaltskunden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Größere Unternehmen
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb eine registrierende Leistungsmessung (RLM) und einen jährlichen Gasverbrauch von über 1,5 Gigawattstunden haben, gilt für Sie ab dem 1. Januar die Gaspreisbremse für Unternehmen. Bei dieser Regelung werden auch zugelassene Krankenhäuser berücksichtigt, nicht jedoch Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen.
Hier gilt ein Preisdeckel von 7 Cent je Kilowattstunde für 70 Prozent des Erdgasverbrauchs (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen). Für die weiteren 30 Prozent des Verbrauchs gilt der mit uns vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 Prozent wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.
Weitere Informationen für Unternehmen – auch zu beihilferechtlichen Fragen - finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Näheres dazu finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html
Unsere Preise für Nah- und Fernwärme sind sehr attraktiv und liegen derzeit in den meisten Tarifen unter der staatlichen Preisbremse. Selbstverständlich zahlen Sie in diesen Fällen weiterhin nur den für Sie günstigeren Vertragspreis. Die staatliche Entlastung greift hier nicht. Grundsätzlich beträgt der Referenzpreis 7,5 Cent je Kilowattstunde Wärme netto, vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen und der Umsatzsteuer. 70 Prozent Ihres Wärmeverbrauchs werden mit dem Referenzpreis bewertet, für die weiteren 30 Prozent des Verbrauchs gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 Prozent wird der Wärmeverbrauch des Kalenderjahres 2021 herangezogen.
Preisbremse Strom
Auch bei den Strompreisen gilt eine Preisbremse für Unternehmen. Die gesetzlichen Regelungen lauten wie folgt:
Kleinere und mittlere Unternehmen
Haben Sie mit Ihrem Gewerbe einen Stromverbrauch von unter 30.000 Kilowattstunden pro Jahr, gelten die gleichen Regelungen wie für Haushalte. Nähere dazu finden Sie hier.
Größere Unternehmen
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb einen Jahresverbrauch von über 30.000 Kilowattstunden Strom haben, gilt für Sie folgendes: Hier gilt ein Preisdeckel von 13 Cent je Kilowattstunde für 70 Prozent des Stromverbrauchs (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen). Für die weiteren 30 Prozent des Verbrauchs gilt der mit uns vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 Prozent wird der Stromverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.
Weitere Informationen für Unternehmen – auch zu beihilferechtlichen Fragen - finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Näheres dazu finden Sie hier.
Hilfreiche Energiespar-Infos für Gewerbetreibende
- Apotheken pdf 6,81 MB
- Arztpraxen pdf 5,28 MB
- Bäckereien pdf 6,80 MB
- Büros pdf 8,85 MB
- Cafés pdf 5,17 MB
- Einzelhandel pdf 9,21 MB
- Erdgase pdf 3,85 MB
- Fleischereien pdf 2,27 MB
- Friseure pdf 1,95 MB
- Gastronomie pdf 6,47 MB
- Hotels pdf 5,26 MB
- Lebensmittel pdf 6,43 MB
- Schnellgastronomie pdf 6,96 MB
- Sporthallen pdf 8,47 MB
- Werkstätten pdf 7,65 MB
- Wohnungsverwaltungen pdf 3,08 MB
- Zahnarztpraxen pdf 5,84 MB
Ansprechpartner
Gerne beraten wir Sie persönlich. Rufen Sie uns einfach an! Wir stehen Ihnen Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr persönlich im Kundenzentrum oder telefonisch unter der Rufnummer 0241 181-1222 zur Verfügung.

Online-Service
Nutzen Sie unseren Online-Service! Er ermöglicht Ihnen einen einfachen und schnellen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und bietet individuellen Service – jederzeit und bequem von zuhause.
- Persönliche Daten ändern
- Zählerstände eingeben
- Online-Dokumente bestellen und einsehen
- Verbrauchshistorien einsehen
Kennen Sie schon unseren Online-Bonus? Wenn Sie Ihre Korrespondenz auf elektronische Dokumente umstellen, sparen Sie je Strom und Gasvertrag 12 Euro im Jahr.
Und haben Sie schon Ihren Treue-Bonus gebucht? Je länger Sie bei uns Kunde sind, desto größer wird auch der Rabatt, den Sie auf Ihren Grundpreis für Strom und Gas erhalten. An Ihren Vertragsbedingungen ändert sich dabei nichts. Die Höhe des Rabatts, den Sie zum Start unseres Rabattsystems erhalten, richtet sich danach, wie lange Sie bereits Kunde bei uns sind.
Beide Boni können Sie bequem in unserem Online-Service im Bereich "Produktoptimierung" buchen.
Partnerschaften
Als Mitglied der Kreishandwerkerschaft Aachen, des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e. V. oder der BIG Burtscheider Interessensgemeinschaft können Sie ein günstigeres Kooperationsangebot erhalten. Informationen dazu erhalten Sie von Ihren dortigen Ansprechpartnern:
Kreishandwerkerschaft Aachen (für die Innungsfachbetriebe)
Ansprechpartnerin: Nicole Remarque
E-Mail: nicole.remarque(at)kh-aachen.de
Tel. 0241 94982-28
www.aachenerhandwerk.de
Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V.
Ansprechpartnerin: Martina Peiter
E-Mail: martina.peiter(at)ehdv.de
Tel. 0221-2080423
www.ehdv.de
BIG Burtscheider Interessensgemeinschaft
Ansprechpartner: Wilfried Braunsdorf
E-Mail: wilfried.braunsdorf(at)gmx.de
www.burtscheid.com/
Tel. 0241 99034362