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Gemeinsam finden wir eine Lösung

Sie können Ihre Rechnung nicht zahlen oder haben eine Zahlungserinnerung von uns erhalten? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie Ihre Forderungen begleichen und eine mögliche Sperrung verhindern können.

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So erreichen Sie uns:

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Fragen und Antworten

Was kann ich tun, wenn ich meine Abschläge oder Nachzahlungen nicht bezahlen kann?

Wenn Sie die vereinbarten Zahlungen nicht leisten können, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Unser Kundenservice ist telefonisch unter 0241-181 1222 Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr für Sie da.

Ich habe eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?

Es kann passieren, dass man mal einen Zahlungstermin verpasst. Wenn Sie aber schon eine Mahnung von uns erhalten haben, dann sollten Sie jetzt handeln und schnellstens die offene Rechnung begleichen, damit wir Sie weiterhin versorgen können.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Sie haben für die Begleichung offener Rechnungen zwei Möglichkeiten: das SEPA-Lastschriftverfahren oder die monatliche Überweisung.

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist die bequemste und sicherste Möglichkeit, automatisch, pünktlich und bequem zu zahlen, denn hier müssen Sie sich um nichts kümmern. Sie erteilen uns dafür einfach ein SEPA-Mandat. Das geht ganz einfach im Online-Service unter www.stawag.de/online-service. Damit erlauben Sie uns, offene Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können also keine Rechnung verpassen und riskieren keine Mahnungen.

Wenn Sie Ihre Zahlungen selbst verwalten wollen, dann können Sie Ihre Rechnungen und Abschläge auch per Überweisung begleichen. Richten Sie für Ihre Abschläge am besten einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein, um zukünftig keinen Abschlag zu vergessen. Der Betrag wird dann monatlich zum gewünschten Termin an uns überwiesen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Überweisung bis zum Fälligkeitstermin bei uns eingegangen sein muss. Geben Sie hierzu im Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer an.

Wann erfolgt eine Gas- oder Stromsperre?

Wenn Sie einen Zahlungsrückstand haben, auf keine Mahnung reagieren und Sie uns nicht glaubhaft machen können, die Rechnung in Kürze zu begleichen, sind wir berechtigt, nach Ankündigung die Energieversorgung einzustellen. Lassen Sie es nicht so weit kommen! Sollten es Ihnen einmal nicht möglich sein, eine Rechnung zu begleichen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Wie kann ich eine Zählersperrung verhindern?

Wenn Sie Ihre Abschläge oder Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt haben, riskieren Sie, dass Ihr Zähler gesperrt wird. Dies können Sie verhindern. Gleichen Sie die offene Forderung umgehend in voller Höhe per Überweisung und unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer als Verwendungszweck aus.

Nur wenn Sie rechtzeitig vor der angekündigten Sperrung in unserem Kundenzentrum die erfolgte Zahlung mit einem Beleg nachweisen, können Sie noch verhindern, dass Ihr Zähler gesperrt wird. Legen Sie uns hierfür am besten eine Kopie Ihres Kontoauszugs vor, der eine ausgeführte Überweisung dokumentiert. Die Vorlage eines Überweisungsträgers reicht nicht aus, um die Sperrung abzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeitenden des Netzbetreibers, die zur Zählersperrung beauftragt werden, keine Zahlungen oder Zahlungsnachweise entgegennehmen dürfen.

Sie haben kein Geld? Zur Vermeidung einer Sperrung Ihres Zählers bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Sind Sie privater Stromkunde bei uns? Dann haben wir für Sie eine attraktive Alternative zur Abwendungsvereinbarung: unser Prepaid-Produkt StromSTA® Prepaid. Damit vermeiden Sie zukünftig Stromschulden und zahlen für Ihren Strom ganz flexibel – wann und wie viel Sie wollen. Weitere Informationen finden Sie unter www.stawag.de/prepaid.

Wenn Sie finanzielle oder andere Hilfe benötigen, finden Sie weiter unten Hilfsangebote externer Beratungsstellen und Hinweise zu staatlichen Entlastungen.

Mein Anschluss wurde gesperrt. Was muss ich tun?

Ist Ihr Zähler erst einmal gesperrt, ist grundsätzlich eine Zahlungsvereinbarung/Ratenzahlung nicht mehr möglich. Wir werden eine Entsperrung erst veranlassen, wenn Sie unsere Forderung zuzüglich der entstandenen Sperr- und Öffnungskosten beglichen haben.

Wenn Sie uns den Nachweis der erfolgten Zahlung bis 15 Uhr in unserem Kundenzentrum vorlegen, wird der Netzbetreiber den Zähler für Sie noch am selben Tag entsperren. Wochenenden und Feiertage sind ausgenommen.

Tipps, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden

  • Behalten Sie Ihren Verbrauch regelmäßig im Auge. Sollten sich Energiefresser ausfindig machen lassen, ersetzen Sie die Geräte falls möglich oder versuchen Sie, diese nur wenn unbedingt nötig zu nutzen.
  • Sollte sich Ihr Verbrauchsverhalten ändern, überprüfen Sie die Abschlagshöhe. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit Ihrer nächsten Jahresrechnung. Details zu Ihrem Abschlag finden Sie jederzeit im Online-Service.
  • Leisten Sie die Zahlungen für Ihre Strom-, Gas-, Wärme- oder Wasserversorgung stets pünktlich.

Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie Energie einsparen können, und verleihen auch Strommessgeräte. So entdecken Sie ganz einfach Stromfresser. Kontaktieren Sie uns bei Interesse unter energieberatung(at)stawag.de.

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