STAWAG Heizung
Warm haben – in kleinen Raten
Mit dem Ratenkauf können Sie Ihre neue Heizung ganz entspannt finanzieren – ohne hohe Einmalzahlung und mit festen Monatsraten. Ob moderne Wärmepumpe, effiziente Hybridheizung oder zuverlässige Gasbrennwerttechnik – wir begleiten Sie persönlich bei jedem Schritt: von der Beratung über die individuelle Planung bis hin zur fachgerechten Installation und Wartung. Bei Wärmepumpen und Hybridlösungen unterstützen wir Sie zudem gerne dabei, Ihren Förderantrag zu stellen, damit Sie die Förderung voll ausschöpfen können. Und auf Wunsch erhalten Sie von uns auch den passenden Ökostrom für Ihre Wärmepumpe oder das Erdgas für Ihre Gasheizung – alles aus einer Hand, regional und zu fairen Preisen.
Unsere Heizsysteme helfen Ihnen dabei, Energie effizient zu nutzen und Ihren Alltag komfortabler zu machen. Mit einer Wärmepumpe reduzieren Sie den Einsatz fossiler Brennstoffe. Eine Hybridlösung kombinieret erneuerbare Energie mit bewährter Gasbrennwerttechnik und macht Sie maximal flexibel. Mit dem Ratenkauf behalten Sie dabei jederzeit die volle Kostenkontrolle – transparent und ohne versteckte Überraschungen. Wählen Sie zwischen beiden Lösungen und erfüllen Sie dabei problemlos die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, auch Heizungsgesetz genannt). Mehr Informationen zum Heizungsgesetz finden Sie unten in den FAQ.
Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Beratung. Gemeinsam finden wir die Heizlösung, die zu Ihnen und Ihrem Zuhause passt, und machen Ihre Heizung fit für die Zukunft – effizient, nachhaltig und sorgenfrei planbar.
Ihre Ansprechpartner
Josefine Loers:
0151 17171543
Achim Podzka:
0151 50410548
Unsere Lösungen für Sie
Der moderne Wärmespeicher
Warm haben – ohne großen Umbau
Geben Sie Ihrer alten Nachtspeicherheizung den Abschiedskuss. Mit unserer modernen Speicherheizung genießen Sie zuverlässige Wärme ganz nach Ihrem Bedarf: als Kauf- oder Mietlösung und ohne großen Umbau. Die intelligente Steuerung sorgt dafür, dass nur so viel Energie gespeichert wird, wie Ihr Zuhause wirklich braucht. Das spart Strom und CO₂. Und wenn Sie die Anlage mit reinem Ökostrom betreiben, heizen Sie komplett klimaneutral.
STAWAG Wärme Flex: Die flexible Übergangsheizung
Warm haben – bis die Zukunft bereit ist
Überbrücken Sie Ihre Heizlücke mit unserer Mietheizung im Flexmodell und gestalten Sie flexibel Ihren Umstieg auf nachhaltiges Heizen mit einer Wärmepumpe oder Fernwärme. Mit unserem Rundum-sorglos-Paket überbrücken Sie die Zeit bis zu Ihrer Zukunftsheizung sorgenfrei, günstig und mit lückenloser Wärme ohne Risiko. Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer.
In vier Schritten zur neuen Heizung
- Beratung:
Sie benötigen eine neue Heizung? Lassen Sie sich von unseren Heizungsexperten unverbindlich und persönlich bei Ihnen zu Hause beraten. - Planung:
Wir planen für Sie und konzipieren anhand der baulichen Gegebenheiten vor Ort die passende Heizlösung. Danach erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.. - Montage:
Der Vertrag ist unterschrieben. Für die Montage vor Ort arbeiten wir seit Jahren mit einem eingespielten Team von lokalen Partnern zusammen. - Service:
Damit Ihre Heizung zuverlässig läuft, übernehmen wir mit unseren zertifizierten Fachpartnern die Wartung für Sie. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Fördermittel für Ihre neue Wärmepumpe oder Hybridheizung zu beantragen. Passt unser Angebot zu Ihnen? Passt unser Angebot zu Ihnen? Dann fragen Sie jetzt Ihr Heizungsangebot an.
Fragen und Antworten
Mit dem Heizungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), leitet die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 den Umstieg auf das klimaschonende Heizen ein. Dabei wird die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen beim Heizen verfolgt, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen.
- Ihre fossile Brennstoffheizung wurde vor dem 1. Januar 2024 verbaut, funktioniert oder lässt sich reparieren? Dann schreibt der Gesetzgeber keinen Heizungstausch vor, solange die Heizung nicht älter als 30 Jahre ist.
- Eine Reparatur Ihrer Heizung ist nicht mehr möglich? Dann muss eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Die kommunale Wärmeplanung wurde in Ihrer Ortschaft bereits veröffentlicht und ist in Kraft?
- Nein: Dann dürfen Sie Ihre neue Heizung mit fossilen Brennstoffen betreiben. Ab 2029 müssen diese jedoch zu 15 Prozent durch biogene oder erneuerbare Brennstoffe ersetzt werden. Ab 2035 erhöht sich dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent.
- Ja: Dann haben Sie eine Übergangsfrist von mindestes 5 Jahren, um eine auf 65 Prozent erneuerbar betriebene Heizung umzurüsten. Während der Übergangsfrist können Sie gerne unsere Mietheizung im Flexmodell einsetzen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
- Sie möchten zukünftig ein Gebäude in einem Neubaugebiet errichten? Dann sind Sie dazu verpflichtet Ihre Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
- Sie planen den Bau Ihres Gebäudes außerhalb eines Neubaugebietes? Dann müssen Sie Ihre neue Gasheizung ab 2029 mit mindestens 15 Prozent biogenen Gasen betreiben. Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt. Die genannten Regelungen treffen für Bauanträge seit dem 1. Januar 2024 zu.
Anders als beim Kauf einer Heizungsanlage bleiben Ihnen hohe Anschaffungskosten erspart. Stattdessen zahlen Sie eine monatlich gleichbleibende Rate und können Ihre Ausgaben über Jahre zuverlässig planen. Ob Eigenheimbesitzer oder Vermieter, Sie müssen sich keine Sorgen um die Wartung Ihrer Heizungsanlage machen. Diese ist über die gesamte Laufzeit in den Raten enthalten. Lediglich für Reparaturen oder den Austausch von Verschleißteilen können zusätzliche Kosten anfallen.
Unser Angebot umfasst die komplette Planung, den fachgerechten Einbau und die Wartung Ihrer Heizung. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit an Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden. Für alle förderfähigen Anlagen unterstützen wir Sie dabei, Fördergelder zu beantragen, damit Sie von der maximalen Förderung profitieren können.
Wenn Sie Ihre Heizung bei uns in Raten kaufen, bleibt diese während der gesamten Vertragslaufzeit gleich. So behalten Sie volle Kostenkontrolle und können Ihre monatlichen Ausgaben zuverlässig planen.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Objekteigentümer und läuft über 10 oder 15 Jahre.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit und vollständiger Zahlung aller Raten verbleibt die Heizung in Ihrem Eigentum. Alternativ machen wir Ihnen gern ein Folgeangebot zu den dann aktuellen Konditionen für eine neue Heizung nach dem aktuellen Stand der Technik. So bleiben Sie stets flexibel und profitieren von moderner, zuverlässiger Wärme.
Die vorhandene Heizung wird von uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen.
Die von Ihnen bezogene Wärme wird bei der STAWAG anteilig oder in Gänze, je nach Anschlussart / Versorgungsgebiet, durch Erdgas erzeugt. Mit dieser regelmäßig neu berechneten und befristeten Umlage werden die Kosten für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes auf alle Gas- und Wärmekundinnen und -kunden umgelegt. Die Kosten der Gasspeicherumlage werden gem. den gesetzlichen Vorgaben je Umlageperiode (jeweils zum 01.01./01.07.) angepasst.
Um Ihnen einen transparenten Überblick über die daraus resultierenden Kosten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die Berechnungsmethodik der Gasspeicherumlage für Wärme dar:
KGSU = KGSU0 * GSU/GSU0
KGSU = jeweils gültige Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme in EUR/MWh bzw. ct/kWh
KGSU0 = Basis-Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme: Kosten durch die Gasspeicherumlage in Bezug auf die eingesetzten Erdgasmengen unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Jahresnutzungsgrads von 0,857375
GSU = der unter https://www.tradinghub.eu/de-de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlichte Wert der jeweils gültigen Gasspeicherumlage in EUR/MWh
GSU0 = 0,59 EUR/MWh (Höhe der Gasspeicherumlage zum 01.10.2022)
Aktuelle Information zur Kostenbelastung durch die Gasspeicherumlage für die Wärme:
Die Bundesregierung hat im November 2025 mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, dass die in 2022 eingeführte Gasspeicherumlage ab dem 01.01.2026 bis auf weiteres nicht mehr von den Endverbrauchern und -verbraucherinnen bezahlt werden muss. Stattdessen wird der Bund die Kosten übernehmen. Aufgrund dessen werden wir ab diesem Zeitpunkt selbstverständlich auch keine Kosten aus der Gasspeicherumlage für die Wärme mehr an unsere Kunden und Kundinnen weiterberechnen.