Meine Stawag
Anmelden im Online-Service

Feststelltaste ist aktiviert.

Passwort vergessen Neu registrieren

Wärme

TelefonStandortNachrichtFAQ

Unser Kundenservice

0241 181-1222

Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr. 

 

Unser Kundenzentrum

Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen

Mo, Di, Mi, Fr.: 9.30 Uhr bis 15 Uhr 
Do: 9.30 Uhr bis 18 Uhr

 

Nachricht schreiben

Newsletter

Bestellen Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie besondere Informationen und Angebote!

Mit uns finden Sie die richtige Wärme für Ihr Zuhause

Sie suchen eine moderne und klimaschonende Wärmelösung? Egal, ob Fernwärme, Wärmepumpe oder Solarthermie: Bei uns finden Sie die richtige Wärmeversorgung.

Fern- und Nahwärme

Für alle, die in der Innenstadt wohnen, und eine Alternative zu Gas als Energieträger suchen, könnte Fernwärme interessant sein.

Mehr erfahren

Wärme Plus

Ob Sie eine moderne und klimaschonende Lösung wie Wärmepumpe und Solarthermie bevorzugen oder noch einen leitungsgebundenen Gasanschluss nutzen: Mit uns finden Sie die beste Lösung.

Jetzt informieren

Fernwärme – eine effiziente, umweltfreundliche und sichere Lösung

Für alle, die in der Innenstadt wohnen, und eine Alternative zu Gas als Energieträger suchen, könnte Fernwärme interessant sein. Aktuell arbeiten wir unter Hochdruck daran, diese aus- und umzubauen. Mit unseren Klimazielen haben wir uns vorgenommen, diese bis 2030 ausschließlich klimafreundlich zu erzeugen. Dazu möchte wir die Tiefengeothermie sowie weitere erneuerbare Energien und Auskopplungen prüfen.

Jetzt anfragen

Verglichen mit Gas-, Öl- oder Kohleheizungen verursacht die Fernwärmeerzeugung die geringsten CO2-Emissionen. Die Fernwärme gilt sogar gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) als Ersatzmaßnahme zur seit 1. Januar 2009 vorgeschriebenen Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau. Da bei Fernwärme im Zuge der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt werden, ist sie besonders effizient und kostengünstig.

Außerdem hat die Fernwärme der STAWAG einen niedrigen Primärenergiefaktor von 0,492. Mit diesem Wert wird gemessen, wie umweltschonend die Energieform und ihre Umwandlung sind: je niedriger der Faktor, desto besser für die Umwelt! Zum Vergleich: Öl oder Erdgas haben laut Energieeinsparverordnung einen deutlich höheren Primärenergiefaktor von 1,1.

Ihre Vorteile:

  • Anschluss Ihres Objekts an das Fernwärmenetz
  • Planung und Installation der Fernwärmestation
  • Komplette Wartung inklusive eventuell anfallender Reparaturen
  • Service rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr

Förderung der Heizungsumstellung auf Fernwärme

Wir unterstützen die Umstellung von Heizungen auf Fernwärme mit einem Zuschuss. Die Förderung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Dabei orientieren wir uns an den für Sie anfallenden Umrüstungskosten.

Sie haben Fragen zur Fernwärme-Förderung? Dann sprechen Sie uns gern an.

Wohnen Sie in Schloss Rahe, Laurensberg-Hand oder Brander Feld? Dann können Sie auch unseren NahwärmeSTA® beziehen.

Fragen zur Fernwärme?

Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr.

0800 1008020

waermeSTA@stawag.de

Fernwärmeplan

Auf der untenstehenden Karte finden Sie unsere Wärmenetze. In den orange markierten Straßen / Teilen Aachens liegen meist bereits Wärmeleitungen der STAWAG. Hier können wir Ihnen im Regelfall eine Versorgung Ihres bestehenden oder neu zu errichtenden Gebäudes aus unseren Wärmenetzen anbieten. Das gelb markierte Fernwärme-Ausbaugebiet wollen wir zukünftig vorrangig mit Fernwärme erschließen – hier liegen heute (Stand: 09/2022) noch keine Wärmeleitungen.

Bitte beachten Sie:

  • Sprechen Sie uns bitte immer an, wenn Sie Interesse an einer Wärmeversorgung haben, damit wir die konkrete Realisierbarkeit für Ihr Gebäude prüfen können.
  • Wir bauen unsere Wärmenetze immer weiter aus. Sprechen Sie uns daher auch gerne an, wenn in Ihrer Straße laut Plan zwar noch keine Wärmeleitung liegt, sich unser Netz aber bereits in der Nähe befindet.

Melden Sie sich bitte frühzeitig, wenn Sie Wärme von uns beziehen möchten. Das erleichtert uns die Planung sehr.

Ihr Wärme-Team:
0800 1008020 (kostenlose Rufnummer)
waermeSTA(at)stawag.de

Weitere Downloads

NahwärmeSTA®

Sie wohnen in Schloss Rahe, Laurensberg Hand oder Brander Feld? Dann können Sie auch unseren NahwärmeSTA® beziehen.

Verglichen mit Gas-, Öl- oder Kohleheizungen verursacht die Nahwärmeerzeugung die geringsten CO2-Emissionen. Die Nahwärme gilt gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sogar als Ersatzmaßnahme zur seit 1. Januar 2009 vorgeschriebenen Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau. Da bei Nahwärme im Zuge der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt werden, ist sie besonders effizient und kostengünstig.

Jetzt anfragen

Außerdem hat die Nahwärme der STAWAG im Regelfall einen niedrigen Primärenergiefaktor von 0,7. Mit diesem Wert wird gemessen, wie umweltschonend die Energieform und ihre Umwandlung sind: je niedriger der Faktor, desto besser für die Umwelt! Zum Vergleich: Öl oder Erdgas haben laut Energieeinsparverordnung einen deutlich höheren Primärenergiefaktor von 1,1.

Ihre Vorteile:

  • Anschluss Ihres Objekts an das Nahwärmenetz
  • Planung und Installation der Nahwärmestation
  • Komplette Wartung inklusive eventuell anfallender Reparaturen
  • Service rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr

Förderung der Heizungsumstellung auf Nahwärme

Wir unterstützen die Umstellung von Heizungen auf Nahwärme mit einem Zuschuss. Die Förderung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Dabei orientieren wir uns an den für Sie anfallenden Umrüstungskosten.

Sie haben Fragen zur Nahwärme-Förderung? Dann sprechen Sie uns gern an.

Wohnen Sie im Zentrum Aachens? Dann können Sie auch unseren FernwärmeSTA® beziehen.

Fragen zur Nahwärme?

Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr.

0800 1008020

waermeSTA@stawag.de

Fragen und Antworten

Was verbirgt sich grundsätzlich hinter meinem Wärmepreis?

Für viele Kunden sind die Kostenberechnungen und Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen oft schwer verständlich und nachvollziehbar. Um Ihnen eine möglichst große Transparenz unserer Kostenberechnung für Ihren Wärmeverbrauch und der Wärmepreise zu ermöglichen, möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern, wie unsere Wärmepreise gestaltet sind.

Die Kosten Ihrer Wärmelieferung setzen sich aus den folgenden Preiselementen gemäß dem geschlossenen Wärmeliefervertrag zusammen:

  • Grundpreis (GP)
  • Arbeitspreis (AP)
  • Entgelt für CO2-Emissionen (APCO2)

Grundpreis

Der Grundpreis (GP) deckt diejenigen Kosten, die unabhängig von Ihrem Wärmeverbrauch sind und der dauerhaften Erhaltung des Wärmeversorgungssystems (Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmenetz und Hausübergabestationen) dienen. Hierzu zählen u.a. die Kosten für die Wartung und Instandhaltung und Investitionskosten.

Die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Grundpreises hängt von der mit Ihnen vertraglich vereinbarten maximalen Wärmeleistung ab. Diese wiederum ist von der Größe und der Nutzung Ihres Gebäudes abhängig. Die mit Ihnen vereinbarte Wärmeleistung finden Sie in der Anlage 1 des Wärmeliefervertrages oben rechts neben der Benennung der Lieferstelle.

Berechnet wir der von Ihnen zu zahlende Grundpreis wie folgt:

Jahresgrundpreis = Vereinbarte Wärmeleistung × Grundpreis je kW/a

Der Grundpreis teilt sich hierbei auf den Grundpreis 1 für die ersten 30 kW Anschlussleistung und Grundpreis 2 für jede weitere kW Anschlussleistung auf.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis (AP) entspricht den Kosten, welche in direktem Zusammenhang mit Ihrem tatsächlichen Wärmeverbrauch stehen - er deckt insbesondere die Kosten der Wärmeerzeugung, wie z. B. Energieeinsätze (Erdgas, Kohle etc.) ab.

Berechnet wird der von Ihnen zu zahlende Arbeitspreis wie folgt:

Jahresarbeitspreis = (Jahreswärmeverbrauch in kWh gemäß Wärmerechnung × Arbeitspreis je kWh in ct/kWh)/100

Entgelt für CO2-Emissionen

Das Entgelt für CO2-Emissionen (APCO2) deckt die Kosten, die bzgl. des Kaufs von Emissionsberechtigungen für den Ausstoß von CO2 anfallen. CO2-Emissionen entstehen bei der Erzeugung von Wärme mittels fossiler Brennstoffe, wie z.B. durch die Verbrennung von Erdgas oder Kohle. Das von Ihnen zu zahlende Entgelt für CO2-Emissionen ist von Ihrem tatsächlichen Wärmeverbrauch abhängig und fällt je bezogener kWh Wärme an.

Berechnet wird das von Ihnen zu zahlende Entgelt für CO2-Emissionen wie folgt:

Jahresentgelt für CO2-Emissionen = (Jahreswärmeverbrauch gemäß Wärmerechnung × Entgelt für CO2-Emissionen in ct/kWh)/100

Wie funktioniert die Preisanpassung meines Wärmepreises?

Da unsere Wärmelieferungsverträge in der Regel eine längere Laufzeit haben und sich die Kosten unserer Wärmeerzeugung und -verteilung im Laufe der Zeit verändern können, sind unsere Preiselemente an sogenannte Preisanpassungsklauseln mit verschiedenen Kostenfaktoren gebunden.

Die STAWAG verwendet dabei ausschließlich Kostenfaktoren, die von offiziellen, neutralen Stellen, wie z.B. vom Statistischen Bundesamt oder der European Energie Exchance (EEX) in Leipzig, veröffentlicht werden. Hierdurch sind unsere Preisanpassungen transparent und können von jedem anhand der veröffentlichten Werte nachvollzogen werden.

Durch die Verwendung von Preisanpassungsklauseln kann die STAWAG etwaige Kostensteigerungen, aber auch -senkungen an ihre Wärmekunden weitergeben.                                                                                    

Die Preisanpassungsklauseln für die einzelnen Preiselemente sehen wie folgt aus:

Anpassung des Grundpreises:

Die zur Preisanpassung verwendete Formel lautet:

GP = GP0 × (0,20 + 0,45 × I/I0 + 0,35 × L/L0)

Was sagt die Formel aus?

Die einzelnen Preisbestandteile in der Preisanpassungsformel werden unterschiedlich gewichtet, indem sie prozentual bewertet werden:

  • Fixer Bestandteil: Die 0,20 bedeuten, dass 20% des Grundpreises keiner Preisanpassung unterliegen und somit fix sind.
  • Investitionsbestandteil: 0,45 × I/I0 bedeutet, dass der aktuelle Grundpreis zu 45% von der Veränderung des Investitionsgüterindex abhängig ist.
  • Personalbestandteil für Wartung und Instandhaltung: 0,35 × L/L0bedeutet, dass der aktuelle Grundpreis zu 35% von der Veränderung des Lohnindex abhängig ist.

Diese Gewichtungen der einzelnen Preisbestandteile der Preisanpassungsformel müssen zusammengerechnet immer 1 bzw. 100% ergeben (hier: 0,20 + 0,45 + 0,35 = 1 bzw. 20% + 45% + 35% = 100%).

Was hat es mit den Indizes und den Basiswerten auf sich?

Die Basiswerte GP0, I0 und L0 sind festgeschriebene historische Werte und verändern sich nicht. Sie können diese Ihrem gültigen Preisblatt entnehmen.

Die Preisanpassung erfolgt einmal jährlich zum vertraglich vereinbarten Stichtag. Hierbei werden die Basiswerte der in der Preisanpassungsformel verwendeten Indizes (hier I und L) mit den aktuellen Werten vom statistischen Bundesamt ins Verhältnis gesetzt (z.B. I/I0). Ist der aktuelle Wert größer als der Basiswert, so steigt der Preisbestandteil. Ist der aktuelle Wert kleiner als der Basiswert, so sinkt der Preisbestandteil. In Summe ergeben sich hieraus Erhöhungen oder Reduzierungen des Grundpreises – je nachdem wie sich die Indizes des statistischen Bundesamts über die Zeit entwickeln.

Die jeweils relevanten Werte für I und L können Sie Ihrer Preisinfo entnehmen, die wir Ihnen immer zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Preisanpassung zuschicken. Sie müssen nur die Werte für I und L in die oben genannte Formel einsetzten.

Für die Formel gilt:
GP = aktueller Grundpreis zum Preisanpassungstermin
GP0 = Basisgrundpreis (festgelegter Wert, verändert sich nicht)
I = Investitionsgüterindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung
I0 = Basis-Investitionsgüterindex  (festgelegter Wert, verändert sich nicht)
L = Lohnindex zum Zeitpunkt zum Zeitpunkt der Preisanpassung
L0 = Basis-Lohnindex  (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

Anpassung des Arbeitspreises:

Die zur Preisanpassung verwendete Formel lautet:

AP = AP0 × (0,35 × K/K0 + 0,15 × G/G0 + 0,20 × L/L0 + 0,30 × W/W0)

Was sagt die Formel aus?

Die einzelnen Preisbestandteile in der Preisanpassungsformel werden unterschiedlich gewichtet, indem sie prozentual bewertet werden:

  • Kohlebasierte Wärmeerzeugung: 0,35 × K/K0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 35% von der Veränderung des Braunkohleindex abhängig ist.
  • Gasbasierte Wärmeerzeugung: 0,15 × G/G0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 15% von der Veränderung des Gasindex abhängig ist.
  • Personalkosten für die technische Betriebsführung: 0,20 × L/L0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 20% von der Veränderung des Lohnindex abhängig ist.
  • Index für den gesamten Wärmemarkt: 0,30 × W/W0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 30% von der Veränderung des Wärmepreisindex abhängig ist.

Diese Gewichtungen der einzelnen Preisbestandteile der Preisanpassungsformel müssen zusammengerechnet immer 1 bzw. 100% ergeben (hier: 0,35 + 0,15 + 0,2 + 0,3 = 1 bzw. 35% + 15% + 20% + 30% = 100%). Die Basiswerte AP0, K0, G0, L0 und W0 sind festgeschriebene historische Werte und verändern sich nicht. Sie können diese Ihrem gültigen Preisblatt entnehmen.

Die Preisanpassung erfolgt einmal jährlich zum vertraglich vereinbarten Stichtag. Hierbei werden die Basiswerte der in der Preisanpassungsformel verwendeten Indizes (hier K, G, L und W) mit den aktuellen Werten vom statistischen Bundesamt ins Verhältnis gesetzt (z.B. K/K0). Ist der aktuelle Wert größer als der Basiswert, so steigt der Preisbestandteil. Ist der aktuelle Wert kleiner als der Basiswert, so sinkt der Preisbestandteil. In Summe ergeben sich hieraus Erhöhungen oder Reduzierungen des Arbeitspreises – je nachdem wie sich die Indizes des statistischen Bundesamts über die Zeit entwickeln.

Die jeweils relevanten Werte für K, G, L und W können Sie Ihrer Preisinfo entnehmen, die wir Ihnen immer zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Preisanpassung zuschicken. Sie müssen nur die Werte für K, G, L und W in die oben genannte Formel einsetzen.

Für die Formel gilt:

AP = aktueller Arbeitspreis zum Preisanpassungstermin
AP0 = Basisarbeitspreis (festgelegter Wert, verändert sich nicht)
K = Braunkohleindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung
K0 = Basis-Braunkohleindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)
G = Gasindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung
G0 = Basis-Gasindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)
L = Lohnindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung
L0 = Basis-Lohnindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)
W = Wärmepreisindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung
W0 = Basis-Wärmepreisindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

Anpassung des Entgelts für CO2-Emissionen:

Die zur Preisanpassung verwendete Formel lautet:

APCO2 = EmF × CO2/U

Der Emissionsfaktor EmF ist hierbei ein fixer Wert, der aus dem Wärmebenchmark der europäischen Union resultiert und gesetzlich definiert ist. Sollte sich das Gesetz ändern, wird der Emissionsfaktor entsprechend angepasst. 

Den jeweils aktuellen Wert für CO2 können Sie Ihrer Preisinfo entnehmen, die wir Ihnen zum Zeitpunkt einer Preisanpassung zuschicken. Sie müssen diesen Wert nur in die oben genannte Formel einsetzten.

Für die Formel gilt:

EMF = Emissionsfaktor = 0,1703 ab dem 1. Juli 2021 (davor 0,224)
CO2 =  Preis für CO2-Zertifikate
U = Umrechnungsfaktor von €/MWh in ct/kWh (=10)

 

Was verbirgt sich hinter den Kosten der Gasspeicherumlage für die Wärme?

Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen.

Die von Ihnen bezogene Wärme wird bei der STAWAG anteilig oder in Gänze, je nach Anschlussart / Versorgungsgebiet, durch Erdgas erzeugt. Dies gilt sowohl für die klassische Fernwärmeversorgung im Aachener Stadtgebiet, als auch für die etwas außerhalb liegenden Inselnetze und einzelne Objektversorgungen. Mit dieser regelmäßig neu berechneten und befristeten Umlage werden die Kosten für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes auf alle Gas- und Wärmekundinnen und -kunden umgelegt. Die Kosten der Gasspeicherumlage werden gem. den gesetzlichen Vorgaben je Umlageperiode (jeweils zum 01.01./01.07.) angepasst.

Um Ihnen einen transparenten Überblick über die daraus resultierenden Kosten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die Berechnungsmethodik der Gasspeicherumlage für Wärme dar:

KGSU = KGSU0 * GSU/GSU0
KGSU = jeweils gültige Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme in EUR/MWh bzw. ct/kWh
KGSU0 = Basis-Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme: Kosten durch die Gasspeicherumlage in Bezug auf die eingesetzten Erdgasmengen im Verhältnis zur abgesetzten Wärmemenge
GSU = der unter https://www.tradinghub.eu/dede/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlichte Wert der jeweils gültigen Gasspeicherumlage in EUR/MWh
GSU0 = 0,59 EUR/MWh (Höhe der Gasspeicherumlage zum 01.10.2022)

Welche Indizes verwenden wir für die Preisanpassung und wo kann man diese finden?

I = Investitionsgüterindex

Der Investitionsgüterindex repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung.

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, Themen, Wirtschaft, Preise, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Statistische Berichte, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). Monatliche Veröffentlichung - Laufende Nummer 3.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-gewerbliche-Produkte/_inhalt.html

 

L = Lohnindex

Der Lohnindex bildet die Entwicklung der Personalkosten ab.

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, GENESIS-Online Datenbank, Datenbank durchsuchen: 62221-0004, Werteabruf. Quartalsweise Veröffentlichung – WZ08-D Energieversorgung.

https://www-genesis.destatis.de/genesis/online

 

K = Braunkohleindex

Der Braunkohleindex zeigt die Veränderung des Braunkohlepreise.

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, Themen, Wirtschaft, Preise, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Statistische Berichte, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). Monatliche Veröffentlichung - Laufende Nummer 14

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-gewerbliche-Produkte/_inhalt.html

 

G = Gasindex (bei Abgabe an Wiederverkäufer)

Der Gasindex spiegelt die Entwicklung der Gaspreise wider.

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, Themen, Wirtschaft, Preise, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Statistische Berichte, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). Monatliche Veröffentlichung - Laufende Nummer 640.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-gewerbliche-Produkte/_inhalt.html

 

W = Wärmepreisindex

Der Wärmepreisindex repräsentiert die Entwicklung auf dem Wärmemarkt (u.a. Gaszentralheizung, Ölzentralheizung, Fernwärme)

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, GENESIS-Online Datenbank, Datenbank durchsuchen: 62221-0006, Werteabruf. Monatliche Veröffentlichung – CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskost.).

https://www-genesis.destatis.de/genesis/online

Im Folgenden zeigen wir Ihnen am Beispiel des Investitionsgüterindex, welcher ein Preiselement in der Preisanpassungsklausel vom Grundpreis ist, wie Sie den relevanten Indexwert für die Preisanpassung ermitteln.

Bei der Preisanpassung des Grundpreises zum 1. Juli 2023 gilt das arithmetische Mittel des Investitionsgüterindex der Monate April bis Dezember des Vorjahres (hier 2022) und der Monate Januar bis März des laufenden Jahres (hier 2023). Die benötigten Werte des relevanten Index finden Sie wie bereits oben beschrieben auf der Seite des statistischen Bundesamtes.

Wir haben Ihnen beispielhaft den Investitionsgüterindex der Monate Januar 2022 – Juni 2023 ausgewertet, sowie das arithmetische Mittel für April 2022 – März 2023 (s. Tabelle unten)

Arithmetisches Mittel April 2022 – März 2023:

114,0+114,6+115,1+116,3+116,8+117,2+117,7+118,0+118,3+120,3+120,8+121,1+121,8

= 117,5

Rechenbeispiel der Preisanpassung

Annahmen:

Wärmeleistung: 15 kW                      Basisgrundpreis GP0: 59,02 €/kW/Jahr

Wärmeverbrauch: 20.000 kWh         Basisarbeitspreis AP0: 5,183 ct/kWh

Tarif: FernwärmeSTA®                     APCO2: 0,558 ct/kWh, EMF = 0,170

Berechnung des neuen Grundpreises auf Basis der Preisanpassungsklausel:

GP = GP0 × (0,20 + 0,45 × II0 + 0,35 × LL0 )

GP = 59,02 × (0,20 + 0,45 × 117,5104,9 + 0,35 × 104,198,8 )

GP = 63,32 €/kW/Jahr

Der neue Grundpreis beträgt 63,32 €/kW/Jahr netto.

 

Berechnung der jährlichen verbrauchsunabhängigen Kosten mit dem neuen Grundpreis:

63,32 €/kW/Jahr × 15 kW = 949,80 €/Jahr netto

Die jährlichen verbrauchsunabhängigen Kosten betragen in diesem Fall 949,80 € netto.

Für die Formel benötigte Werte (entnommen aus Preisblatt):

GP0       = Basisgrundpreis für die ersten 30 kW        = 59,02 €/kW/a

= für jede weitere kW                                    = 28,42 €/kW/a

I           = Index der Erzeugerpreise für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzzenten

= 117,5

I0          = Basis Investitionsgüterindex = 104,9

L          = Index der tariflichen Stundenlöhne des produzierenden Gewerbes und Dienstleistungsbereich, Wirtschaftszweig „Energieversorgung“ = 104,1

L0         = Basis Lohnindex = 98,8

Berechnung des neuen Arbeitspreises auf Basis der Preisanpassungsklausel:

AP = AP0 × (0,35 × KK0 + 0,15 × GG0 + 0,20 × LL0 + 0,30 × WW0)

AP = 5,183 × (0,35 × 117,5104,7 + 0,15 × 263,578,5 + 0,20 × 104,198,8 + 0,30 × 140,2102,3)

AP = 7,869 ct/kWh oder 78,69 €/MWh

Der neue Arbeitspreis beträgt 7,869 ct/kWh bzw. 78,69 €/MWh netto.

Berechnung der jährlichen verbrauchsabhängigen Kosten mit dem neuen Arbeitspreis:

7,569 ct/kWh × 20.000 kWh = 1.513,80 € netto

Die jährlichen verbrauchsabhängigen Kosten i.V.m. dem Arbeitspreis betragen in diesem Fall 1.513,80 € netto.

 

Für die Formel benötigte Werte (entnommen aus Preisblatt):

AP0      = Basisarbeitspreis = 51,83 €/MWh bzw. 5,183 ct/kWh

K         = Index der Erzeugerpreise für Braunkohle = 117,5

K0        = Basis Kohleindex = 104,7

G         = Index für Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer = 263,5

G0        = Basis Erdgasindex = 78,5

L          = 104,1 (siehe Formel für Grundpreis)

L0         = 98,8 (siehe Formel für Grundpreis)

W        = Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Umlage) = 140,2

W0       = Basis Wärmepreisindex = 102,3

 

Berechnung der jährlichen verbrauchsabhängigen Kosten mit dem Entgelt für CO2-Emissionen:

APCO2 = EmF × CO2U

APCO2 = 0,17028 × 81,5910

APCO2 = 1,389 ct/kWh

Das neue Entgelt für CO2-Emissionen beträgt 1,389 ct/kWh netto.

1,389 ct/kWh × 20.000 kWh = 277,80 €

Die jährlichen Kosten für das Entgelt für CO2-Emissionen betragen in diesem Fall 277,80 € netto.

 

Für die Formel benötigte Werte (entnommen aus Preisblatt und Preisinfo):

EmF    = Emissionsfaktor aus Wärme-Benchmark = 0,17028 tCO2/MWh ab 01.07.2021 – vorher 0,224

CO2     = ECarbix, EEX-Abrechnungspreis für Emissionsrechte in €/t = 81,59 €/EUA

U         = Umrechnungsfaktor von €/MWh in ct/kWh = 10

In diesem fiktiven Rechenbeispiel betragen die Gesamtkosten für den Wärmeverbrauch insgesamt 2.741,40 € netto. Diese setzen sich zusammen aus der Addition der verbrauchsunabhängigen Kosten (GP) und den verbrauchsabhängigen Kosten (AP und APCO2):

949,80 € (GP) + 1.513,80 € (AP) + 277,80 € (APCO2) = 2.741,40 € netto Gesamtkosten

top
Formular wird geladen…