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Mit uns finden Sie die richtige Wärme für Ihr Zuhause

Wie kann ich meine Wohnung, mein Haus nachhaltig, günstig und entsprechend der neuen Gesetzgebung beheizen? In welchen Stadtteilen wird die STAWAG zukünftig verstärkt Fernwärme anbieten, in welchen sind auch langfristig individuelle Lösungen gefragt? Zu diesen und vielen weiteren Fragen erstellt die Stadt Aachen unterstützt von der STAWAG derzeit eine so genannte kommunale Wärmeplanung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Stadt Aachen.

Unsere aktuellen Angebote zur Fernwärme und ihrer Ausbauplanung sowie unsere Produkte rund um Wärmepumpe & Co. finden Sie hier.

Fern- und Nahwärme

Für alle, die in der Innenstadt wohnen, und eine Alternative zu Gas als Energieträger suchen, könnte Fernwärme interessant sein.

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Wärme Plus

Ob Sie eine moderne und klimaschonende Lösung wie Wärmepumpe bevorzugen oder noch einen leitungsgebundenen Gasanschluss nutzen: Mit uns finden Sie die beste Lösung.

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Fernwärme – eine effiziente, umweltfreundliche und sichere Lösung

Für alle, die in der Innenstadt wohnen, und eine Alternative zu Gas als Energieträger suchen, könnte Fernwärme interessant sein. Aktuell arbeiten wir unter Hochdruck daran, diese aus- und umzubauen. Mit unseren Klimazielen haben wir uns vorgenommen, diese bis 2030 möglichst klimafreundlich zu erzeugen. Dazu prüfen wir derzeit intensiv Alternativen wie z.B. den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, die Tiefengeothermie sowie weitere erneuerbare Energien.

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Verglichen mit Gas-, Öl- oder Kohleheizungen verursacht die Fernwärmeerzeugung die geringsten CO2-Emissionen. Die Fernwärme gilt sogar gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) als Ersatzmaßnahme zur seit 1. Januar 2009 vorgeschriebenen Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau. Da bei Fernwärme im Zuge der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt werden, ist sie besonders effizient und kostengünstig.

Außerdem hat die Fernwärme der STAWAG einen niedrigen Primärenergiefaktor von 0,492. Mit diesem Wert wird gemessen, wie umweltschonend die Energieform und ihre Umwandlung sind: je niedriger der Faktor, desto besser für die Umwelt! Zum Vergleich: Öl oder Erdgas haben laut Energieeinsparverordnung einen deutlich höheren Primärenergiefaktor von 1,1.

Ihre Vorteile:

  • Anschluss Ihres Objekts an das Fernwärmenetz
  • Planung und Installation der Fernwärmestation
  • Komplette Wartung inklusive eventuell anfallender Reparaturen
  • Service rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr

Förderung der Heizungsumstellung auf Fernwärme

Wir unterstützen die Umstellung von Heizungen auf Fernwärme mit einem Zuschuss. Die Förderung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Dabei orientieren wir uns an den für Sie anfallenden Umrüstungskosten.

Sie haben Fragen zur Fernwärme-Förderung? Dann sprechen Sie uns gern an.

Wohnen Sie in Schloss Rahe, Laurensberg-Hand oder Brander Feld? Dann können Sie auch unseren NahwärmeSTA® beziehen.

Fragen zur Fernwärme?

Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr.

0800 1008020

waermeSTA@stawag.de

Fernwärmeplan

Auf der untenstehenden Karte finden Sie unsere Wärmenetze. In den orange markierten Straßen / Teilen Aachens liegen meist bereits Wärmeleitungen der STAWAG. Hier können wir Ihnen im Regelfall eine Versorgung Ihres bestehenden oder neu zu errichtenden Gebäudes aus unseren Wärmenetzen anbieten. Das gelb markierte Fernwärme-Ausbaugebiet wollen wir zukünftig vorrangig mit Fernwärme erschließen – hier liegen heute (Stand: 09/2022) noch keine Wärmeleitungen.

Bitte beachten Sie:

  • Sprechen Sie uns bitte immer an, wenn Sie Interesse an einer Wärmeversorgung haben, damit wir die konkrete Realisierbarkeit für Ihr Gebäude prüfen können.
  • Wir bauen unsere Wärmenetze immer weiter aus. Sprechen Sie uns daher auch gerne an, wenn in Ihrer Straße laut Plan zwar noch keine Wärmeleitung liegt, sich unser Netz aber bereits in der Nähe befindet.

Melden Sie sich bitte frühzeitig, wenn Sie Wärme von uns beziehen möchten. Das erleichtert uns die Planung sehr.

Ihr Wärme-Team:
0800 1008020 (kostenlose Rufnummer)
waermeSTA(at)stawag.de

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Ihre flexible Übergangsheizung mit „Wärme Plus Flex"

Möchten Sie in wenigen Jahren gerne auf eine nachhaltige Heiz-Alternative wie Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen, benötigen aber zeitnah einen neuen Heizkessel? Mit unserer Flex-Option von Wärme Plus mieten Sie einen modernen Gasbrennwertkessel im Rundum-sorglos-Paket ganz eingach bis zu ihrem Umsteig. 

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NahwärmeSTA®

Sie wohnen in Schloss Rahe, Laurensberg Hand oder Brander Feld? Dann können Sie auch unseren NahwärmeSTA® beziehen.

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Außerdem hat die Nahwärme der STAWAG im Regelfall einen niedrigen Primärenergiefaktor von 0,7. Mit diesem Wert wird gemessen, wie umweltschonend die Energieform und ihre Umwandlung sind: je niedriger der Faktor, desto besser für die Umwelt! Zum Vergleich: Öl oder Erdgas haben laut Energieeinsparverordnung einen deutlich höheren Primärenergiefaktor von 1,1.

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  • Planung und Installation der Nahwärmestation
  • Komplette Wartung inklusive eventuell anfallender Reparaturen
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Förderung der Heizungsumstellung auf Nahwärme

Wir unterstützen die Umstellung von Heizungen auf Nahwärme mit einem Zuschuss. Die Förderung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Dabei orientieren wir uns an den für Sie anfallenden Umrüstungskosten.

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Fragen und Antworten

Was verbirgt sich grundsätzlich hinter meinem Wärmepreis?

Für viele Kunden sind die Kostenberechnungen und Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen oft schwer verständlich und nachvollziehbar.

Um Ihnen eine möglichst große Transparenz unserer Kostenberechnung für Ihren Wärmeverbrauch und der Wärmepreise zu ermöglichen, möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern, wie unsere Wärmepreise gestaltet sind.

Die Kosten Ihrer Wärmelieferung setzen sich aus den folgenden Preiselementen gemäß dem geschlossenen Wärmeliefervertrag zusammen:

  • Grundpreis (GP)
  • Arbeitspreis (AP)

Grundpreis

Der Grundpreis (GP) deckt diejenigen Kosten, die unabhängig von Ihrem Wärmeverbrauch sind und der dauerhaften Erhaltung des Wärmeversorgungssystems (Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmenetz und Hausübergabestationen) dienen. Hierzu zählen u.a. die Kosten für die Wartung und Instandhaltung und Investitionskosten.

Die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Grundpreises hängt von der mit Ihnen vertraglich vereinbarten maximalen Wärmeleistung ab. Diese wiederum ist von der Größe und der Nutzung Ihres Gebäudes abhängig. Die mit Ihnen vereinbarte Wärmeleistung finden Sie in der Anlage 1 des Wärmeliefervertrages oben rechts neben der Benennung der Lieferstelle.

Berechnet wir der von Ihnen zu zahlende Grundpreis wie folgt:

Jahresgrundpreis = Vereinbarte Wärmeleistung × Grundpreis je kW/a

Der Grundpreis teilt sich hierbei auf den Grundpreis 1 für die ersten 30 kW Anschlussleistung und Grundpreis 2 für jede weitere kW Anschlussleistung auf.

 

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis (AP) entspricht den Kosten, welche in direktem Zusammenhang mit Ihrem tatsächlichen Wärmeverbrauch stehen - er deckt insbesondere die Kosten der Wärmeerzeugung, wie z. B. Energieeinsätze (Erdgas, Kohle, CO2 etc.) ab.

Berechnet wird der von Ihnen zu zahlende Arbeitspreis wie folgt:

Jahresarbeitspreis = (Jahreswärmeverbrauch in kWh gemäß Wärmerechnung × Arbeitspreis je kWh in ct/kWh)/100

Wie funktioniert die Preisanpassung meines Wärmepreises?

Da unsere Wärmelieferungsverträge in der Regel eine längere Laufzeit haben und sich die Kosten unserer Wärmeerzeugung und -verteilung im Laufe der Zeit verändern können, sind unsere Preiselemente an sogenannte Preisanpassungsklauseln mit verschiedenen Kostenfaktoren gebunden.

Die STAWAG verwendet dabei ausschließlich Kostenfaktoren, die von offiziellen, neutralen Stellen, wie z.B. vom Statistischen Bundesamt oder der European Energie Exchange (EEX) in Leipzig, veröffentlicht werden. Hierdurch sind unsere Preisanpassungen transparent und können von jedem anhand der veröffentlichten Werte nachvollzogen werden.

Durch die Verwendung von Preisanpassungsklauseln kann die STAWAG etwaige Kostensteigerungen, aber auch -senkungen an ihre Wärmekunden weitergeben.                                                                                       

Die Preisanpassungsklauseln für die einzelnen Preiselemente sehen wie folgt aus:

Anpassung des Grundpreises:

Die zur Preisanpassung verwendete Formel lautet:

GP = GP0 × (0,20 + 0,30 × I/I0 + 0,50 × L/L0)

 

Was sagt die Formel aus?

Die einzelnen Preisbestandteile in der Preisanpassungsformel werden unterschiedlich gewichtet, indem sie prozentual bewertet werden:

Fixer Bestandteil: Die 0,20 bedeuten, dass 20% des Grundpreises keiner Preisanpassung unterliegen und somit fix sind.

Investitionsbestandteil: 0,30 × I/I0 bedeutet, dass der aktuelle Grundpreis zu 30% von der Veränderung des Investitionsgüterindex abhängig ist.

Personalbestandteil für Wartung und Instandhaltung: 0,50 × L/L0bedeutet, dass der aktuelle Grundpreis zu 50% von der Veränderung des Lohnindex abhängig ist.

Diese Gewichtungen der einzelnen Preisbestandteile der Preisanpassungsformel müssen zusammengerechnet immer 1 bzw. 100% ergeben (hier: 0,20 + 0,30 + 0,50 = 1 bzw. 20% + 30% + 50% = 100%).

Was hat es mit den Indizes und den Basiswerten auf sich?

Die Basiswerte GP0, I0 und L0 sind festgeschriebene historische Werte und verändern sich nicht. Sie können diese Ihrem gültigen Preisblatt entnehmen.

Die Preisanpassung erfolgt zweimal jährlich zu den vertraglich vereinbarten Stichtagen. Hierbei werden die Basiswerte der in der Preisanpassungsformel verwendeten Indizes (hier I und L) mit den aktuellen Werten vom statistischen Bundesamt ins Verhältnis gesetzt (z.B. I/I0). Ist der aktuelle Wert größer als der Basiswert, so steigt der Preisbestandteil. Ist der aktuelle Wert kleiner als der Basiswert, so sinkt der Preisbestandteil. In Summe ergeben sich hieraus Erhöhungen oder Reduzierungen des Grundpreises – je nachdem wie sich die Indizes des statistischen Bundesamts über die Zeit entwickeln.

Die jeweils relevanten Werte für I und L können Sie Ihrer Preisinfo entnehmen, die wir Ihnen immer zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Preisanpassungen zuschicken. Sie müssen nur die Werte für I und L in die oben genannte Formel einsetzten.

Für die Formel gilt:

GP      = aktueller Grundpreis zum Preisanpassungstermin

GP0     = Basisgrundpreis (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

I           = Investitionsgüterindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

I0          = Basis-Investitionsgüterindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

L          = Lohnindex zum Zeitpunkt zum Zeitpunkt der Preisanpassung

L0         = Basis-Lohnindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)


Anpassung des Arbeitspreises:

Die zur Preisanpassung verwendete Formel lautet:

AP = AP0 × (0,26 × K/K0 + 0,23 × G/G0 + 0,16 × CO2/CO20 + 0,35 × W/W0)

Was sagt die Formel aus?

Die einzelnen Preisbestandteile in der Preisanpassungsformel werden unterschiedlich gewichtet, indem sie prozentual bewertet werden:

Kohlebasierte Wärmeerzeugung: 0,26 × K/K0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 26% von der Veränderung des Braunkohleindex abhängig ist.

Gasbasierte Wärmeerzeugung: 0,23 × G/G0bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 23% von der Veränderung des Gaspreisindex abhängig ist.

EEX-Abrechnungspreis für Emissionsrechte: 0,16 × CO2/CO20 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 16% von der Veränderung des CO2-Index abhängig ist.

Index für den gesamten Wärmemarkt: 0,35 × W/W0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 35% von der Veränderung des Wärmepreisindex abhängig ist.

Diese Gewichtungen der einzelnen Preisbestandteile der Preisanpassungsformel müssen zusammengerechnet immer 1 bzw. 100% ergeben (hier: 0,26 + 0,23 + 0,16 + 0,35 = 1 bzw. 26% + 23% + 16% + 35% = 100%) Die Basiswerte AP0, K0, CO20 und W0 sind festgeschriebene historische Werte und verändern sich nicht. Sie können diese Ihrem gültigen Preisblatt entnehmen.

Die Preisanpassung erfolgt zweimal jährlich zu den vertraglich vereinbarten Stichtagen. Hierbei werden die Basiswerte der in der Preisanpassungsformel verwendeten Indizes (hier K, G, CO2 und W) mit den aktuellen Werten vom statistischen Bundesamt ins Verhältnis gesetzt (z.B. K/K0). Ist der aktuelle Wert größer als der Basiswert, so steigt der Preisbestandteil. Ist der aktuelle Wert kleiner als der Basiswert, so sinkt der Preisbestandteil. In Summe ergeben sich hieraus Erhöhungen oder Reduzierungen des Arbeitspreises – je nachdem wie sich die Indizes des statistischen Bundesamts über die Zeit entwickeln.

Die jeweils relevanten Werte für K, G, CO2 und W können Sie Ihrer Preisinfo entnehmen, die wir Ihnen immer zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Preisanpassung zuschicken. Sie müssen nur die Werte für K, G, CO2 und W in die oben genannte Formel einsetzen.

Für die Formel gilt:

AP       =          aktueller Arbeitspreis zum Preisanpassungstermin

AP0      =          Basisarbeitspreis (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

K         =          Braunkohleindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

K0        =          Basis-Braunkohleindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

G         =          Gaspreisindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

G0        =          Basis-Gaspreisindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

CO2     =          CO2-Index zum Zeitpunkt der Preisanpassung

CO20    =          Basis-CO2-Index (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

W        =          Wärmepreisindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

W0       =          Basis-Wärmepreisindex (festgelegter Wert, verändert sich nicht)

Was verbirgt sich hinter den Kosten der Gasspeicherumlage für die Wärme?

Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen.

Die von Ihnen bezogene Wärme wird bei der STAWAG anteilig oder in Gänze, je nach Anschlussart / Versorgungsgebiet, durch Erdgas erzeugt. Dies gilt sowohl für die klassische Fernwärmeversorgung im Aachener Stadtgebiet, als auch für die etwas außerhalb liegenden Inselnetze und einzelne Objektversorgungen. Mit dieser regelmäßig neu berechneten und befristeten Umlage werden die Kosten für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes auf alle Gas- und Wärmekundinnen und -kunden umgelegt. Die Kosten der Gasspeicherumlage werden gem. den gesetzlichen Vorgaben je Umlageperiode (jeweils zum 01.01./01.07.) angepasst.

Um Ihnen einen transparenten Überblick über die daraus resultierenden Kosten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die Berechnungsmethodik der Gasspeicherumlage für Wärme dar:

KGSU = KGSU0 * GSU/GSU0
KGSU = jeweils gültige Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme in EUR/MWh bzw. ct/kWh
KGSU0 = Basis-Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme: Kosten durch die Gasspeicherumlage in Bezug auf die eingesetzten Erdgasmengen im Verhältnis zur abgesetzten Wärmemenge
GSU = der unter https://www.tradinghub.eu/dede/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlichte Wert der jeweils gültigen Gasspeicherumlage in EUR/MWh
GSU0 = 0,59 EUR/MWh (Höhe der Gasspeicherumlage zum 01.10.2022)

Welche Indizes verwenden wir für die Preisanpassung und wo kann man diese finden?

I = Investitionsgüterindex

Der Investitionsgüterindex repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung.

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, Themen, Wirtschaft, Preise, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Statistische Berichte, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). Monatliche Veröffentlichung - Laufende Nummer 3.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-gewerbliche-Produkte/_inhalt.html

 

L = Lohnindex

Der Lohnindex bildet die Entwicklung der Personalkosten ab.

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, GENESIS-Online Datenbank, Datenbank durchsuchen: 62221-0004, Werteabruf. Quartalsweise Veröffentlichung – WZ08-D Energieversorgung.

https://www-genesis.destatis.de/genesis/online

 

K = Braunkohleindex

Der Braunkohleindex zeigt die Veränderung des Braunkohlepreise.

Fundort:

>Internetseite des Statistischen Bundesamtes, Themen, Wirtschaft, Preise, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Statistische Berichte, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). Monatliche Veröffentlichung - Laufende Nummer 14.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-gewerbliche-Produkte/_inhalt.html

G = Gaspreisindex

Der Gaspreisindex spiegelt die aktuelle Marktentwicklung der Gaspreise wider. Er setzt sich zusammen aus dem Durchschnitt der Gaspreise des kontinuierlichen Handels an der European Energy Exchange (EEX) für die Produkte „Natural Gas Seasons Futures Summer“ und „Natural Gas Seasons Futures Winter“ im Marktgebiet THE (Trading Hub Europe) für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Die Sommer-Season Monate werden für die Ermittlung des Mittelwertes mit 20% gewichtet, die Winter-Season Monate mit 80%.

Beispiel:

Für die Preisanpassung zum 1. Januar eines Jahres gilt der gewichtete Mittelwert der Tageswerte von Oktober – Dezember des Vorvorjahres, sowie Januar bis September des Vorjahres. In den Abrechnungszeitraum fallen die Seasons „Oct 23“ (Winter-Season) und „Apr 24“ (Sommer-Season). Hinweis: Die Winter-Season gilt immer von Oktober – März, die Sommer-Season von April – September.

Für die Berechnung werden die Preise von allen Handelstagen des Referenzzeitraums benötigt, in diesem Fall von Oktober 2022 bis September 2023. Am einfachsten ist es sich die Werte aller Monate in eine Exceltabelle zu kopieren. Anschließend wird von jedem Handelstag jeweils der Preis der gültigen Seasons „Oct 23“ sowie „Apr 24“genommen und es wird der Mittelwert gebildet.

Achtung: Die jeweiligen Seasons verschieben sich in der Ansicht je nach Monat. In dem folgenden Ausschnitt aus März 2023 steht die Season „Oct 23“ unter „Season +2“ und die Season „Apr 24“ unter „Season +3“. Ab April verschieben sich die Seasons nach links, sprich die Season „Oct 23“ wird zu „Season +1“ und die Season „Apr 24“ wird zu „Season +2“.

Die ermittelten Mittelwerte werden anschließend gewichtet (Winter 80%, Sommer 20%), sodass der gewichtete Mittelwert schließlich den aktuellen Gaspreisindex (G) ergibt. 

Fundort: https://www.eex.com/de/customised-solutions/stawag

W = Wärmepreisindex

Der Wärmepreisindex repräsentiert die Entwicklung auf dem Wärmemarkt (u.a. Gaszentralheizung, Ölzentralheizung, Fernwärme)

Fundort:

Internetseite des Statistischen Bundesamtes, GENESIS-Online Datenbank, Datenbank durchsuchen: 62221-0006, Werteabruf. Monatliche Veröffentlichung – CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskost.).

https://www-genesis.destatis.de/genesis/online

Beispielrechnung:

Im Folgenden zeigen wir Ihnen am Beispiel des Investitionsgüterindex, welcher ein Preiselement in der Preisanpassungsklausel vom Grundpreis ist, wie Sie den relevanten Indexwert für die Preisanpassung ermitteln.

Bei der Preisanpassung des Grundpreises zum 1. Januar 2024 gilt das arithmetische Mittel des Investitionsgüterindex der Monate Oktober bis Dezember des Vorvorjahres (hier 2022) und der Monate Januar bis September des laufenden Jahres (hier 2023). Die benötigten Werte des relevanten Index finden Sie wie bereits oben beschrieben auf der Seite des statistischen Bundesamtes.

Wir haben Ihnen beispielhaft den Investitionsgüterindex der Monate Januar 2022 – Dezember 2023 ausgewertet, sowie das arithmetische Mittel für Oktober 2022 – September 2023.

Arithmetisches Mittel Oktober 2022 – September 2023:
117,7 + 118,0 + 118,3 + 120,3 + 120,8 + 121,1 + 121,8 + 112,1 + 122,3 + 122,7 + 122,7 + 122,8 = 120,9

Rechenbeispiel der Preisanpassung

Annahmen:

Wärmeleistung: 15 kW                      Basisgrundpreis GP0: 69,00 €/kW/Jahr

Wärmeverbrauch: 20.000 kWh         Basisarbeitspreis AP0: 10,800 ct/kWh

Tarif: FernwärmeSTA®

 

Berechnung des neuen Grundpreises auf Basis der Preisanpassungsklausel:

GP = GP0 × (0,20 + 0,30 × I/I0 + 0,50 × L/L0)

GP = 69,00 × (0,20 + 0,30 × 120,9/120,9 + 0,50 × 105,4/105,4)

GP = 69,00 €/kW/Jahr

Der neue Grundpreis beträgt 69,00 €/kW/Jahr netto.

 

Berechnung der jährlichen verbrauchsunabhängigen Kosten mit dem neuen Grundpreis:

69,00 €/kW/Jahr × 15 kW = 1.035,00 €/Jahr netto

Die jährlichen verbrauchsunabhängigen Kosten betragen in diesem Fall 1.035,00 € netto.

 

Für die Formel benötigte Werte (entnommen aus Preisblatt):

GP0 = Basisgrundpreis für die ersten 30 kW = 69,00 €/kW/a; für jede weitere kW = 37,00 €/kW/a

I = Index der Erzeugerpreise für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzzenten = 120,9

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 120,9

L = Index der tariflichen Stundenlöhne des produzierenden Gewerbes und

Dienstleistungsbereich, Wirtschaftszweig „Energieversorgung“ = 105,4

L0 = Basis Lohnindex = 105,4

 

Berechnung des neuen Arbeitspreises auf Basis der Preisanpassungsklausel:

AP = AP0 × (0,26 × K/K0 + 0,23 × G/G0 + 0,16 × CO2/CO20 + 0,35 × W/W0)

AP = 10,800 × (0,26 × 137,6/137,6 + 0,23 × 73,06/73,06 + 0,16 × 83,5/83,5 + 0,35 × 161,5/161,5)

AP = 10,800 ct/kWh oder 108,00 €/MWh

Der neue Arbeitspreis beträgt 10,800 ct/kWh bzw. 108,00 €/MWh netto.

 

Berechnung der jährlichen verbrauchsabhängigen Kosten mit dem neuen Arbeitspreis:

10,800 ct/kWh × 20.000 kWh = 2.160,00 € netto

Die jährlichen verbrauchsabhängigen Kosten i.V.m. dem Arbeitspreis betragen in diesem Fall 2.160,00 € netto.

 

Für die Formel benötigte Werte (entnommen aus Preisblatt):

AP0 = Basisarbeitspreis = 108,00 €/MWh bzw. 10,800 ct/kWh

K = Index der Erzeugerpreise für Braunkohle = 137,6

K0 = Basis Kohleindex = 137,6

G = Gaspreisindex in €/MWh = 73,06

G0 = Basis Gaspreisindex = 73,06

CO2 = CO2-Index in €/t= 83,5

CO20 = Basis CO2-Index = 83,5

W = Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Umlage) = 161,5

W0 = Basis Wärmepreisindex = 161,5

 

In diesem fiktiven Rechenbeispiel betragen die Gesamtkosten für den Wärmeverbrauch insgesamt 2.741,40 € netto. Diese setzen sich zusammen aus der Addition der verbrauchsunabhängigen Kosten (GP) und den verbrauchsabhängigen Kosten (AP):

1.035,00 € (GP) + 2.160,00€ (AP) = 3.195,00 € netto Gesamtkoste

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