Fernwärme

Welche Vorteile bietet Fernwärme?

Fernwärme ist eine effiziente, umweltfreundliche und sichere Lösung: Egal ob Sie Immobilien besitzen oder verwalten, unternehmerisch tätig oder Entscheider in öffentlichen und sozialen Einrichtungen sind.
Sie profitieren von vielen Vorteilen unserer Fernwärme:

  • Keine Anschaffungskosten für Heizungsanlage
  • Anschluss Ihres Objekts an das Fernwärmenetz
  • Wenig Platzbedarf nötig für Heizungsanlage und Brennstofflagerung
  • Kein Betriebs- und Wartungsaufwand
  • Planung und Installation der Fernwärmestation
  • 24h Entstördienst
  • Keine Kaminreinigung notwendig
  • Keine Emissionsprüfung notwendig
  • Hohe Sicherheit, da kein Gasanschluss oder Ölkessel notwendig (keine Verbrennung im Haus)
  • Erfüllung der Anforderungen an das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Steigerung des Immobilienwertes (Energieausweis)
  • Geringe CO2-Emissionen von nur 60 g/kWh-Fernwärme verglichen mit Gas-, Öl- oder Kohleheizungen (=> Anlage 9, Gebäudeenergiegesetz)*
  • Ein günstiger, niedriger Primärenergiefaktor von 0,492. Öl oder Erdgas haben laut Gebäudeenergiegesetz (=> Anlage 4) einen deutlich schlechteren Primäenergiefaktor von 1,1

* Diese hier ausgewiesenen CO2-Emissionen entsprechen ausdrücklich nicht den für die Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter relevanten CO2-Emissionen, welche mit dem abweichenden Berechnungsverfahren des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) jährlich neu ermittelt werden. Die berechneten Emissionen können sich erheblich unterscheiden.

Vorteile für Aachen:

  • Großer Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen
  • Keine Verbrennung in der Innenstadt (vor Ort)
  • Versorgung von rund 1700 Objekten

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Fragen zur Fernwärme?

Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr.

0800 1008020

waermeSTA@stawag.de

Sie wohnen außerhalb des Aachener Stadtgebietes?

Dann könnte unser Tarif STAWAG Nahwärme perfekt zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passen.

Fernwärmeplan

Farbig markiert sehen Sie dort auch unser Fernwärmeausbaugebiet. In vielen Straßen liegt bereits Fernwärme. Alle weiteren Straßen innerhalb des Ausbaugebiets sollen bis 2045 mit Fernwärme erschlossen werden. Wir planen, demnächst Informationen zur zukünftigen Verfügbarkeit von Fernwärme deutlich differenzierter darzustellen. Bitte orientieren Sie sich bis dahin an der zur Verfügung gestellten Karte.

Bitte beachten Sie:

  • Sprechen Sie uns bitte immer an, wenn Sie Interesse an einer Wärmeversorgung haben, damit wir die konkrete Realisierbarkeit für Ihr Gebäude prüfen können.
  • Wir bauen unsere Wärmenetze immer weiter aus. Sprechen Sie uns daher auch gerne an, wenn in Ihrer Straße laut Plan zwar noch keine Wärmeleitung liegt, sich unser Netz aber bereits in der Nähe befindet.

Melden Sie sich bitte frühzeitig, wenn Sie Wärme von uns beziehen möchten. Das erleichtert uns die Planung sehr.

Ihr Wärme-Team:
0800 1008020 (kostenlose Rufnummer)
waermeSTA(at)stawag.de

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Ihre flexible Übergangsheizung mit „STAWAG Wärme Flex"

Möchten Sie in wenigen Jahren gerne auf eine nachhaltige Heiz-Alternative wie Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen, benötigen aber zeitnah einen neuen Heizkessel? Mit unserer Flex-Option von Wärme Plus mieten Sie einen modernen Gasbrennwertkessel im Rundum-sorglos-Paket ganz eingach bis zu ihrem Umsteig. 

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Fragen und Antworten

Wie funktioniert Fernwärme?

Im Prinzip funktioniert Fernwärme wie eine herkömmliche zentrale Heizungsanlage – statt eines einzelnen Hauses werden jedoch effizient und umweltschonend ganze Stadtteile mit Wärme versorgt.

Schritt für Schritt erklärt:

1. Wärmeerzeugung
Große Wassermengen werden in mehreren Heizkraftwerken auf bis zu 130 °C erhitzt.

  • Noch bis zum Jahr 2029 Nutzung der anfallenden Wärme (Abfallprodukt der Stromerzeugung) im Kraftwerk Weisweiler.
  • Betrieb eigener Blockheizkraftwerke (BHKW) in Aachen. Hier werden hocheffizient und umweltschonend gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Diesen Prozess nennt man Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
  • Eigene Heizwerke für besonders kalte Tage und als Reserve.

2. Fernwärmenetz
Hochisolierte Rohrleitungen unter Aachens Straßen bilden das stetig wachsende Fernwärmenetz.

  • Das heiße Wasser fließt von den Heizkraftwerken durch die Leitungen bis zu den Gebäuden, die beheizt werden sollen.
  • Nachdem das heiße Wasser seine Wärme abgegeben hat, wird es über das Leitungsnetz zu den Heizkraftwerken zurück transportiert.

3. Übergabestation
Im Gebäude fließt das heiße Wasser durch eine kompakte Übergabestation. Diese ersetzt die bisherige Heizungsanlage.

  • Ein Wärmetauscher übergibt die Wärme an den Heizkreislauf des Gebäudes.
  • Die Wärme wird zur Raumbeheizung oder Warmwasserbereitung verwendet.
Wie erzeugen wir Fernwärme?

Bereits über 30 MW BHKW in Betrieb – weitere ökologisch günstige Erzeugungsanlagen in Planung
Im April 2023 haben wir unser BHKW Schwarzer Weg in Betrieb genommen. Entstanden ist das Blockheizkraftwerk auf einem Grundstück, das der STAWAG schon länger gehört. Der zentrale Baukörper besteht aus einer 50 Meter langen, 25 Meter breiten und 15 Meter hohen Halle. Auf einem speziellen Fundament wurde auf der rückwärtigen Gebäudeseite der Wärmespeicher (Pufferspeicher) errichtet. Er fasst über 2.500 Kubikmeter Wasser, mit einem Durchmesser von 11 Metern und einer Höhe von 30 Metern. Mit Blick auf die Zukunft verfügt der Wärmespeicher über eine hydraulische Besonderheit: Er kann aus dem Netz, also quasi „rückwärts“ befüllt werden. Steht beispielsweise zukünftig Wärme aus anderen ökologisch günstigen Quelle zu Verfügung, können wir diese hier in Aachen stückweise bevorraten.

Zusammen mit dem 2019 in Betrieb gegangenen BHKW Campus Melaten haben wir damit einen guten Grundstein für eine hocheffiziente Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz in Aachen gelegt. Die neuen Anlagen sparen ca. 60 Prozent CO₂ gegenüber einer herkömmlichen Energieversorgung ein.
Ihr Gesamtwirkungsgrad liegt bei über 90 Prozent. Mit den jährlich erzeugten 120 Gigawattstunden (GWh) Strom und 120 GWh Wärme decken die BHKW rund 40 Prozent des Aachener Fernwärmeverbrauchs ab und können rund 34.000 Haushalte mit Strom versorgen.


Aachen wird bis 2030 kohlefrei
Mit den neuen BHKW reduziert sich der Primärenergiefaktor der von der STAWAG erzeugten Fernwärme auf 0,492. Und es ist Teil der Strategie, Aachen bis
2030 komplett kohlefrei mit Wärme zu versorgen. Auf diesem Weg will die STAWAG in den kommenden Jahren darüber hinaus auf Geothermie und weitere Innovationen setzen – entsprechende Vorhaben und Vereinbarungen werden mit verschiedenen Partnern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft bereits vorbereitet und geplant

Wo ist Fernwärme verfügbar?

Fernwärme ist schon in vielen Teilen Aachens verfügbar. Unser Fernwärmenetz in Aachen hat heute schon eine Trassenlänge von rund 100 Kilometern und wächst stetig. Besonders gut ausgebaut ist unser Netz in vielen Bereichen der Aachener Innenstadt. Weitere bisher, separate Netze gibt es zum Beispiel in Laurensberg-Rahe oder im Driescher Hof/am Brander Feld.

Einen Überblick über unser Fernwärmenetz finden Sie unten auf der Karte.

Kann mein Gebäude mit Fernwärme versorgt werden?

Das hängt wesentlich von der Lage des mit Wärme zu versorgenden Gebäudes ab:

Fall 1: Fernwärmeanschluss Ihres Gebäude an einer bereits bestehenden Fernwärmetrasse:
Ihr Gebäude liegt an einer bereits bestehenden Fernwärmetrasse (Fernwärmeverteilleitungen liegen bereits in der Straße). Dann können wir Ihr Gebäude im Regelfall an unser bestehendes Fernwärme-Netz anschließen. Hier finden Sie weitere Infos:

  • Technisch ist ein Fernwärmeanschluss im Regelfall möglich.
    Uns liegen bereits viele Anfragen zu neuen Anschlüssen an bestehenden Fernwärmetrassen vor. Damit wir diese Anschlüsse möglichst effizient erstellen können, bündeln wir zunehmend nahe beieinanderliegende Hausanschlüsse in ganzen Straßenabschnitten. Wir sprechen dazu auch die Gebäudeeigentümer an, welche noch kein Interesse an Fernwärme bekundet haben. Im Ergebnis wissen wir für den gesamten Straßenabschnitt, für welche Gebäude Fernwärme gewünscht wird, und realisieren die Anschlüsse im Idealfall in nur einer gut planbaren Baumaßnahme.
  • Vorteile:
    • Zu Beginn der Baumaßnahme stehen alle zu errichtenden Hausanschlüsse bereits fest. Wir vermeiden damit, dass im Zuge der Baumaßnahme neue Anschlüsse dazukommen und die Maßnahme ungeplant verlängern.
    • Straßenaufbrüche und Sperrungen erfolgen nur einmal in einem zusammenhängenden Zeitraum.
    • Der Aufwand für die Planung, für die Durchführung der Bauarbeiten und die Verkehrslenkung wird minimiert.
  • Nachteile:
    • Wir können Ihre Anfrage nicht immer kurz- oder mittelfristig umsetzen. Sie müssen damit auf Ihren Anschluss eventuell längere Zeit warten.
    • Das oben beschriebene Verfahren ist noch im Aufbau. Wir planen zukünftig genauere Informationen dazu bereitzustellen, wann welche Straßenabschnitte bearbeitet werden sollen.

Sie möchten prüfen, ob dieser Fall auf Ihr Gebäude zutrifft? Dann teilen Sie uns gern jetzt Ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss über unser Kontaktformular mit. Sie helfen uns damit auch bei unserer Planung. Wir antworten kurzfristig:

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Fall 2: Fernwärmeanschluss Ihres Gebäude an einer noch zu legenden Fernwärmetrasse:
Ihr Gebäude liegt im Fernwärmeausbaugebiet der STAWAG, aber nicht am schon bestehenden Netz.
Wir werden Ihr Gebäude voraussichtlich mittel bis langfristig an unsere noch zu bauenden Fernwärmeleitungen anschließen können. Hier finden Sie weitere Infos:

  • Bis 2045 soll nach aktueller Planung in alle Straßen im Fernwärmeausbaugebiet Fernwärme gelegt werden. Für etliche Straßen bestehen bereits konkrete Planungen. Diese werden wir hier demnächst genauer vorstellen. Für die meisten Straßen müssen die Planungen aber erst noch durchgeführt werden. Nach aktuellem Stand wird dies nach und nach erfolgen, so dass wir hier über die Jahre ein schrittweise wachsende Fernwärmenetz darstellen werden.
  • Wichtig für Sie: Deutlich vor Baubeginn der Fernwärme in Ihrer Straße werden wir alle Gebäudeeigentümer ansprechen und Interesse an einer Fernwärmeversorgung abfragen. Sie werden die Fernwärme also nicht verpassen!
  • Sie möchten prüfen, ob dieser Fall auf Ihr Gebäude zutrifft? Dann teilen Sie uns gern jetzt Ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss über unser Kontaktformular mit. Sie helfen uns damit auch bei unserer Planung. Wir antworten kurzfristig:

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Fall 3: Ihr Gebäude liegt weder an einer bestehenden Fernwärmetrasse noch im Fernwärmeausbaugebiet.:
Am Standort Ihres Gebäudes ist nach aktuellem Stand auch zukünftig keine Fernwärme der STAWAG verfügbar. Sie sollten eine dezentrale Wärmeversorgung - zum Beispiel mit einer Wärmepumpe - erwägen. Auch dazu gibt es Angebote der STAWAG. Hier finden Sie weitere Infos.

Sie möchten prüfen, ob dieser Fall auf Ihr Gebäude zutrifft? Dann teilen Sie uns gern jetzt Ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss über unser Kontaktformular mit. Sie helfen uns damit auch bei unserer Planung. Wir antworten kurzfristig:

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Was verbirgt sich grundsätzlich hinter meinem Wärmepreis?

Für viele Kunden sind die Kostenberechnungen und Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen oft schwer verständlich und nachvollziehbar.

Um Ihnen eine möglichst große Transparenz unserer Kostenberechnung für Ihren Wärmeverbrauch und der Wärmepreise zu ermöglichen, möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern, wie unsere Wärmepreise gestaltet sind.

Die Kosten Ihrer Wärmelieferung setzen sich aus den folgenden Preiselementen gemäß dem geschlossenen Wärmeliefervertrag zusammen:

  • Grundpreis (GP)
  • Arbeitspreis (AP)

Grundpreis

Der Grundpreis (GP) deckt diejenigen Kosten, die unabhängig von Ihrem Wärmeverbrauch sind und der dauerhaften Erhaltung des Wärmeversorgungssystems (Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmenetz und Hausübergabestationen) dienen. Hierzu zählen u.a. die Kosten für die Wartung und Instandhaltung und Investitionskosten.

Die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Grundpreises hängt von der mit Ihnen vertraglich vereinbarten maximalen Wärmeleistung ab. Diese wiederum ist von der Größe und der Nutzung Ihres Gebäudes abhängig. Die mit Ihnen vereinbarte Wärmeleistung finden Sie in der Anlage 1 des Wärmeliefervertrages oben rechts neben der Benennung der Lieferstelle.

Berechnet wir der von Ihnen zu zahlende Grundpreis wie folgt:

Jahresgrundpreis = Vereinbarte Wärmeleistung × Grundpreis je kW/a

Der Grundpreis teilt sich hierbei auf den Grundpreis 1 für die ersten 30 kW Anschlussleistung und Grundpreis 2 für jede weitere kW Anschlussleistung auf.

 

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis (AP) entspricht den Kosten, welche in direktem Zusammenhang mit Ihrem tatsächlichen Wärmeverbrauch stehen - er deckt insbesondere die Kosten der Wärmeerzeugung, wie z. B. Energieeinsätze (Erdgas, Kohle, CO2 etc.) ab.

Berechnet wird der von Ihnen zu zahlende Arbeitspreis wie folgt:

Jahresarbeitspreis = (Jahreswärmeverbrauch in kWh gemäß Wärmerechnung × Arbeitspreis je kWh in ct/kWh)/100

Wie funktioniert die Preisanpassung meines Wärmepreises?

Da unsere Wärmelieferungsverträge in der Regel eine längere Laufzeit haben und sich die Kosten unserer Wärmeerzeugung und -verteilung im Laufe der Zeit verändern können, sind unsere Preiselemente an sogenannte Preisanpassungsklauseln mit verschiedenen Kostenfaktoren gebunden.

Die STAWAG verwendet dabei ausschließlich Kostenfaktoren, die von offiziellen, neutralen Stellen, wie z. B. vom Statistischen Bundesamt oder der European Energie Exchange (EEX) in Leipzig, veröffentlicht werden. Hierdurch sind unsere Preisanpassungen transparent und können von jedem anhand der veröffentlichten Werte nachvollzogen werden.

Durch die Verwendung von Preisanpassungsklauseln kann die STAWAG etwaige Kostensteigerungen, aber auch -senkungen an ihre Wärmekunden weitergeben.                                                                                       

Die Preisanpassungsklauseln für die einzelnen Preiselemente sehen wie folgt aus:

Anpassung des Grundpreises:

Die zur Preisanpassung verwendete Formel lautet:

GP = GP0 × (0,20 + 0,30 × I/I0 + 0,50 × L/L0)

 

Was sagt die Formel aus?

Die einzelnen Preisbestandteile in der Preisanpassungsformel werden unterschiedlich gewichtet, indem sie prozentual bewertet werden:

Fixer Bestandteil: Die 0,20 bedeuten, dass 20% des Grundpreises keiner Preisanpassung unterliegen und somit fix sind.

Investitionsbestandteil: 0,30 × I/I0 bedeutet, dass der aktuelle Grundpreis zu 30% von der Veränderung des Investitionsgüterindex abhängig ist.

Personalbestandteil für Wartung und Instandhaltung: 0,50 × L/L0bedeutet, dass der aktuelle Grundpreis zu 50% von der Veränderung des Lohnindex abhängig ist.

Diese Gewichtungen der einzelnen Preisbestandteile der Preisanpassungsformel müssen zusammengerechnet immer 1 bzw. 100% ergeben (hier: 0,20 + 0,30 + 0,50 = 1 bzw. 20% + 30% + 50% = 100%).

Was hat es mit den Indizes und den Basiswerten auf sich?

Die Basiswerte GP0, I0 und L0 sind festgeschriebene historische Werte und verändern sich bei einer regulären Preisanpassung nicht. Sie können diese Ihrem gültigen Preisblatt entnehmen.

Wichtiger Hinweis: Das Statistische Bundesamt basiert die veröffentlichten Indizes alle fünf Jahre um. Die Berechnung erfolgt auf Basis der sogenannten „Langen Reihen“. Sollte eine Umbasierung im Rahmen einer Preisanpassung notwendig sein, werden wir Sie über die neuen umbasierten Werte schriftlich informieren.

Die Preisanpassung erfolgt zweimal jährlich zu den vertraglich vereinbarten Stichtagen. Hierbei werden die Basiswerte der in der Preisanpassungsformel verwendeten Indizes (hier I und L) mit den aktuellen Werten vom statistischen Bundesamt ins Verhältnis gesetzt (z.B. I/I0). Ist der aktuelle Wert größer als der Basiswert, so steigt der Preisbestandteil. Ist der aktuelle Wert kleiner als der Basiswert, so sinkt der Preisbestandteil. In Summe ergeben sich hieraus Erhöhungen oder Reduzierungen des Grundpreises – je nachdem wie sich die Indizes des statistischen Bundesamts über die Zeit entwickeln.

Die jeweils relevanten Werte für I und L können Sie Ihrer Preisinfo entnehmen, die wir Ihnen immer zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Preisanpassungen zuschicken. Sie müssen nur die Werte für I und L in die oben genannte Formel einsetzten.

Für die Formel gilt:

GP      = aktueller Grundpreis zum Preisanpassungstermin

GP0     = Basisgrundpreis 

I           = Investitionsgüterindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

I0          = Basis-Investitionsgüterindex

L          = Lohnindex zum Zeitpunkt zum Zeitpunkt der Preisanpassung

L0         = Basis-Lohnindex 


Anpassung des Arbeitspreises:

Die zur Preisanpassung verwendete Formel lautet:

AP = AP0 × (0,26 × K/K0 + 0,23 × G/G0 + 0,16 × CO2/CO20 + 0,35 × W/W0)

Was sagt die Formel aus?

Die einzelnen Preisbestandteile in der Preisanpassungsformel werden unterschiedlich gewichtet, indem sie prozentual bewertet werden:

Kohlebasierte Wärmeerzeugung: 0,26 × K/K0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 26% von der Veränderung des Braunkohleindex abhängig ist.

Gasbasierte Wärmeerzeugung: 0,23 × G/G0bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 23% von der Veränderung des Gaspreisindex abhängig ist.

EEX-Abrechnungspreis für Emissionsrechte: 0,16 × CO2/CO20 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 16% von der Veränderung des CO2-Index abhängig ist.

Index für den gesamten Wärmemarkt: 0,35 × W/W0 bedeutet, dass der aktuelle Arbeitspreis zu 35% von der Veränderung des Wärmepreisindex abhängig ist.

Diese Gewichtungen der einzelnen Preisbestandteile der Preisanpassungsformel müssen zusammengerechnet immer 1 bzw. 100% ergeben (hier: 0,26 + 0,23 + 0,16 + 0,35 = 1 bzw. 26% + 23% + 16% + 35% = 100%) Die Basiswerte AP0, K0, CO20 und W0 sind festgeschriebene historische Werte und verändern sich bei einer regulären Preisanpassung nicht. Sie können diese Ihrem gültigen Preisblatt entnehmen.

Wichtiger Hinweis: Das Statistische Bundesamt basiert die veröffentlichten Indizes alle fünf Jahre um. Die Berechnung erfolgt auf Basis der sogenannten „Langen Reihen“. Sollte eine Umbasierung im Rahmen einer Preisanpassung notwendig sein, werden wir Sie über die neuen umbasierten Werte schriftlich informieren.

Die Preisanpassung erfolgt zweimal jährlich zu den vertraglich vereinbarten Stichtagen. Hierbei werden die Basiswerte der in der Preisanpassungsformel verwendeten Indizes (hier K, G, CO2 und W) mit den aktuellen Werten vom statistischen Bundesamt ins Verhältnis gesetzt (z.B. K/K0). Ist der aktuelle Wert größer als der Basiswert, so steigt der Preisbestandteil. Ist der aktuelle Wert kleiner als der Basiswert, so sinkt der Preisbestandteil. In Summe ergeben sich hieraus Erhöhungen oder Reduzierungen des Arbeitspreises – je nachdem wie sich die Indizes des statistischen Bundesamts über die Zeit entwickeln.

Die jeweils relevanten Werte für K, G, CO2 und W können Sie Ihrer Preisinfo entnehmen, die wir Ihnen immer zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Preisanpassung zuschicken. Sie müssen nur die Werte für K, G, CO2 und W in die oben genannte Formel einsetzen.

Für die Formel gilt:

AP       =          aktueller Arbeitspreis zum Preisanpassungstermin

AP0      =          Basisarbeitspreis 

K         =          Braunkohleindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

K0        =          Basis-Braunkohleindex

G         =          Gaspreisindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

G0        =          Basis-Gaspreisindex 

CO2     =          CO2-Index zum Zeitpunkt der Preisanpassung

CO20    =          Basis-CO2-Index 

W        =          Wärmepreisindex zum Zeitpunkt der Preisanpassung

W0       =          Basis-Wärmepreisindex

Was verbirgt sich hinter den Kosten der Gasspeicherumlage für die Wärme?

Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen.

Die von Ihnen bezogene Wärme wird bei der STAWAG anteilig oder in Gänze, je nach Anschlussart / Versorgungsgebiet, durch Erdgas erzeugt. Dies gilt sowohl für die klassische Fernwärmeversorgung im Aachener Stadtgebiet, als auch für die etwas außerhalb liegenden Inselnetze und einzelne Objektversorgungen. Mit dieser regelmäßig neu berechneten und befristeten Umlage werden die Kosten für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes auf alle Gas- und Wärmekundinnen und -kunden umgelegt. Die Kosten der Gasspeicherumlage werden gem. den gesetzlichen Vorgaben je Umlageperiode (jeweils zum 01.01./01.07.) angepasst.

Um Ihnen einen transparenten Überblick über die daraus resultierenden Kosten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die Berechnungsmethodik der Gasspeicherumlage für Wärme dar:

KGSU = KGSU0 * GSU/GSU0
KGSU = jeweils gültige Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme in EUR/MWh bzw. ct/kWh
KGSU0 = Basis-Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme: Kosten durch die Gasspeicherumlage in Bezug auf die eingesetzten Erdgasmengen im Verhältnis zur abgesetzten Wärmemenge
GSU = der unter https://www.tradinghub.eu/de-de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlichte Wert der jeweils gültigen Gasspeicherumlage in EUR/MWh
GSU0 = 0,59 EUR/MWh (Höhe der Gasspeicherumlage zum 01.10.2022)

Welche Indizes verwenden wir für die Preisanpassung und wo kann man diese finden?

Wir verwenden für die Preisanpassung folgende Indizes:

I = Investitionsgüterindex

Der Investitionsgüterindex repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung.

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/73fb8c16

L = Lohnindex

Der Lohnindex bildet die Entwicklung der Personalkosten ab.

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/eeb145dd

K = Braunkohleindex

Der Braunkohleindex zeigt die Veränderung des Braunkohlepreise.

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/e71cc9f9

G = Gaspreisindex

Der Gaspreisindex spiegelt die aktuelle Marktentwicklung der Gaspreise wider. Er setzt sich zusammen aus dem Durchschnitt der Gaspreise des kontinuierlichen Handels an der European Energy Exchange (EEX) für die Produkte „Natural Gas Seasons Futures Summer“ und „Natural Gas Seasons Futures Winter“ im Marktgebiet THE (Trading Hub Europe) für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Die Sommer-Season Monate werden für die Ermittlung des Mittelwertes mit 20% gewichtet, die Winter-Season Monate mit 80%.

Beispiel:

Für die Preisanpassung zum 1. Juli eines Jahres gilt der gewichtete Mittelwert der Tageswerte von April – Dezember des Vorjahres, sowie Januar bis März des Vorjahres. In den Abrechnungszeitraum fallen die Seasons „Oct“ (Winter-Season) und „Apr“ (Sommer-Season). Hinweis: Die Winter-Season gilt immer von Oktober – März, die Sommer-Season von April – September.

Für die Berechnung werden die Preise von allen Handelstagen des Referenzzeitraums benötigt, in diesem Fall von April des Vorjahres bis März des laufenden Jahres. Die Werte sind für jeden Monat unter dem untenstehenden Link zu finden. Anschließend wird von jedem Handelstag jeweils der Preis der gültigen Seasons „Oct“ sowie „Apr“ genommen und es wird der Mittelwert gebildet.

Achtung: Die jeweiligen Seasons verschieben sich in der Ansicht je nach Monat. In dem folgenden Ausschnitt aus April 2025 steht die Season „Apr 26“ unter „Season +2“ und die Season „Oct 26“ unter „Season +3“. Mit den folgenden Monaten verschieben sich die Seasons nach links, sprich die Season „Apr 26“ wird zu „Season +1“ und die Season „Oct 26“ wird zu „Season +2“.

Die ermittelten Mittelwerte werden anschließend gewichtet (Winter 80%, Sommer 20%), sodass der gewichtete Mittelwert schließlich den aktuellen Gaspreisindex (G) ergibt.

Apr 25      
HandelstagePreis Season +1Season +1Preis Season +2Season +2Preis Season +3Season +3
31.03.202542,444Oct 2535,387Apr 2635,771Oct 26
01.04.202544,034Oct 2536,432Apr 2636,48Oct 26
02.04.202543,252Oct 2536,108Apr 2636,21Oct 26
03.04.202541,22Oct 2534,524Apr 2635,189Oct 26
04.04.202538,569Oct 2533,124Apr 2634,215Oct 26
07.04.202539,512Oct 2533,988Apr 2634,8Oct 26
08.04.202538,563Oct 2533,943Apr 2634,766Oct 26
09.04.202536,418Oct 2532,924Apr 2633,626Oct 26
10.04.202536,116Oct 2532,637Apr 2633,7Oct 26
11.04.202536,298Oct 2532,709Apr 2633,504Oct 26
14.04.202537,195Oct 2533,13Apr 2633,893Oct 26
15.04.202537,286Oct 2533,25Apr 2634,189Oct 26
16.04.202537,761Oct 2533,251Apr 2634,385Oct 26
17.04.202538,197Oct 2533,805Apr 2634,111Oct 26
22.04.202536,772Oct 2532,549Apr 2633,437Oct 26
23.04.202536,635Oct 2532,496Apr 2633,461Oct 26
24.04.202536,138Oct 2532,233Apr 2633,172Oct 26
25.04.202534,938Oct 2531,129Apr 2632,276Oct 26
28.04.202535,073Oct 2531,271Apr 2632,513Oct 26
29.04.202534,751Oct 2531,162Apr 2632,448Oct 26

 

PA 1. 7. 25MittelwertGewichtungGewichteter Mittelwert
Winter41,14080 %41,15
Sommer41,19020 %

 

Fundort:

https://www.eex.com/de/customised-solutions/stawag

CO2 = EEX-Abrechnungspreis für Emissionsrechte in €/t

Der EEX-Abrechnungspreis für Emissionsrechte ist der börsenbasierte Preis für den aktuellen Marktwert für EU-Emissionsberechtigungen (EUA)

 

Fundort:

https://www.eex.com/de/customised-solutions/agfw

W = Wärmepreisindex

Der Wärmepreisindex repräsentiert die Entwicklung auf dem Wärmemarkt (u.a. Gaszentralheizung, Ölzentralheizung, Fernwärme)

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/0e26d540

G = Erdgasindex (bei Verträgen bis zum 31.12.2023)

Der Erdgasindex zeigt die Veränderung der Gaspreise.

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/84cd19b5

VP = Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex repräsentiert die Entwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen.

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/144f1cfb

S = Stromindex

Der Stromindex zeigt die Veränderung der Strompreise.

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/9a59e7d6

B = Pelletindex

Der Pelletindex zeigt die Veränderung der Preise für Pellets, Briketts, Scheiten o.ä. Formen aus Sägespänen u.a. Sägenebenprodukten zusammengepresst.

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/ca11a085

H = Holzindex

Der Holzindex zeigt die Veränderung der Preise für Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln (ohne Waldhackschnitzel).

 

Fundort:

Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/30be1787

 

Beispielrechnung:

Im Folgenden zeigen wir Ihnen am Beispiel des Investitionsgüterindex, welcher ein Preiselement in der Preisanpassungsklausel vom Grundpreis ist, wie Sie den relevanten Indexwert für die Preisanpassung ermitteln.

Bei der Preisanpassung des Grundpreises zum 1. Juli 2025 gilt das arithmetische Mittel des Investitionsgüterindex der Monate April bis Dezember des Vorjahres (hier 2024) und der Monate Januar bis März des laufenden Jahres (hier 2025). Die benötigten Werte des relevanten Index finden Sie wie bereits oben beschrieben auf der Seite des statistischen Bundesamtes.

Wir haben Ihnen beispielhaft den Investitionsgüterindex der Monate Januar 2023 – Mai 2025 ausgewertet, sowie das arithmetische Mittel für April 2024 – März 2025:

Arithmetisches Mittel April 2024 – März 2025 = 116,3

JahrBasisJanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDezØ
20232021 = 100111,5112,0112,2112,8113,0113,3113,6113,7113,7113,9114,0114,1113,2
20242021 = 100114,9115,1115,3115,5115,7115,9115,9116,0116,0116,2116,2116,2115,7
20252021 = 100117,1117,4117,5117,8117,9117,9       

 

Rechenbeispiel der Preisanpassung

Rechenbeispiel der Preisanpassung (zum 01.01.2025):

Annahmen:

Wärmeleistung: 15 kW                      Basisgrundpreis GP0: 69,00 €/kW/Jahr

Wärmeverbrauch: 20.000 kWh         Basisarbeitspreis AP0: 10,800 ct/kWh

Tarif: STAWAG Fernwärme

 

Berechnung des neuen Grundpreises auf Basis der Preisanpassungsklausel:

GP = GP0 × (0,20 + 0,30 × I/I0 + 0,50 × L/L0)

GP = 69,00 × (0,20 + 0,30 × 115,2/112,0 + 0,50 × 111,1/105,4)

GP = 71,46 €/kW/Jahr

Der neue Grundpreis beträgt 71,46 €/kW/Jahr netto.

 

Berechnung der jährlichen verbrauchsunabhängigen Kosten mit dem neuen Grundpreis:

71,46 €/kW/Jahr × 15 kW = 1.071,90 €/Jahr netto

Die jährlichen verbrauchsunabhängigen Kosten betragen in diesem Fall 1.071,90 € netto.

 

Für die Formel benötigte Werte (entnommen aus Preisblatt/Preisinfo):

GP0 = Basisgrundpreis für die ersten 30 kW = 69,00 €/kW/a; für jede weitere kW = 37,00 €/kW/a

I = Index der Erzeugerpreise für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzzenten = 115,2

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 112,0

L = Index der tariflichen Stundenlöhne des produzierenden Gewerbes und

Dienstleistungsbereich, Wirtschaftszweig „Energieversorgung“ = 111,1

L0 = Basis Lohnindex = 105,4

 

Berechnung des neuen Arbeitspreises auf Basis der Preisanpassungsklausel:

AP = AP0 × (0,26 × K/K0 + 0,23 × G/G0 + 0,16 × CO2/CO20 + 0,35 × W/W0)

AP = 10,800 × (0,26 × 140,1/128,3 + 0,23 × 39,19/73,00 + 0,16 × 67,60/83,50 + 0,35 × 171,8/161,5)

AP = 9,820 ct/kWh oder 98,20 €/MWh

Der neue Arbeitspreis beträgt 9,820 ct/kWh bzw. 98,20 €/MWh netto.

 

Berechnung der jährlichen verbrauchsabhängigen Kosten mit dem neuen Arbeitspreis:

9,820 ct/kWh × 20.000 kWh = 1.964,00 € netto

Die jährlichen verbrauchsabhängigen Kosten i.V.m. dem Arbeitspreis betragen in diesem Fall 1.964,00 € netto.

 

Für die Formel benötigte Werte (entnommen aus Preisblatt):

AP0 = Basisarbeitspreis = 108,00 €/MWh bzw. 10,800 ct/kWh

K = Index der Erzeugerpreise für Braunkohle = 140,1

K0 = Basis Kohleindex = 128,3

G = Gaspreisindex in €/MWh = 39,19

G0 = Basis Gaspreisindex = 73,00

CO2 = CO2-Index in €/t= 67,60

CO20 = Basis CO2-Index = 83,50

W = Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Umlage) = 171,8

W0 = Basis Wärmepreisindex = 161,5

 

In diesem fiktiven Rechenbeispiel betragen die Gesamtkosten für den Wärmeverbrauch insgesamt 3.083,85 € netto. Diese setzen sich zusammen aus der Addition der verbrauchsunabhängigen Kosten (GP) und den verbrauchsabhängigen Kosten (AP):

1.071,90 € (GP) + 1.964,00€ (AP) = 3.035,90 € netto Gesamtkosten

Informationen zum Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Zum 01.01.2023 ist das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Dieses gilt allerdings nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse, bei denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden (z.B. Gasheizungen, Ölheizungen und Fernwärmeheizungen). Es hat keine Relevanz für strombetriebene Heizungen, wie z.B. Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen.

Das Gesetz regelt die Aufteilung der anfallenden CO2-Kosten i.V.m. dem Heizen und ggf. Warmwasserbereitung zwischen Mieter und Vermieter. Bisher haben Mieter die Heizkosten zu 100% selbst getragen. Mit Einführung dieses neuen Gesetzes müssen sich nun auch die Vermieter an diesen Kosten beteiligen, und zwar an dem Anteil der anfallenden CO2-Kosten.

Konkret bedeutet das: je energieeffizienter und klimafreundlicher ein Haus und dessen Heizungsanlage ist, desto weniger CO2-Kosten muss der Vermieter anteilig übernehmen.

Wichtig: Die Verpflichtung der Aufteilung der CO2-Kosten gilt erst für den mietvertraglichen Abrechnungszeitraum ab Januar 2023. Sollte z.B. eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 Anfang 2024 erstellt werden, so werden die Informationen bzgl. des CO2KostAufG auch erst 2024 relevant.

Um dem Vermieter eine Datengrundlage zur Berechnung der Verteilung der angefallenen CO2-Kosten i.V.m. der bezogenen Heiz- und ggf. Wärme für Warmwasser zu schaffen, sind die Versorger durch dieses Gesetz verpflichtet, bestimmte Informationen nach einer definierten Methode zu ermitteln und auf den Rechnungen auszuweisen.

Achtung: das Gesetz gilt nicht für Gebäude mit einem Neuanschluss Wärme nach dem 01.01.2023, wenn die dahinter liegenden Wärmeerzeugungsanlagen dem europäischen Emissionshandel unterliegen. Neuanschlüsse im Bereich der Nahwärme unterliegen dem Geltungsbereich des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz mit Ihren Erzeugungsanlagen. Hier gilt das Gesetz auch für Neuanschlüsse nach dem 01.01.2023.

Worum geht es im CO2KostAufG?

Das CO2KostAufG gilt seit dem 01.01.2023. Dieses Gesetz regelt besondere Methoden zur Aufteilung der auf die Heizkosten eines Gebäudes entfallenden CO2-Kosten im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Erstmals muss sich der Vermieter an einem Teil der Heizkosten seiner vermieteten Räume beteiligen – und zwar an den darauf entfallenden CO2-Kosten.

Was ist das Ziel dieses Gesetzes?

Im Vordergrund steht die Schaffung eines wirtschaftlichen Anreizes für Vermieter von Wohngebäuden in Investitionen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes über ein Stufenmodell, insbesondere durch die Installation klimaschonender Heizungssysteme und/oder durch energetische Sanierungen. Je klimafreundlicher das Heizsystem und der Sanierungsstand des Gebäudes ist, desto weniger CO2-Kosten muss der Vermieter anteilig mittragen.

In Nichtwohngebäuden werden die CO2-Kosten zunächst hälftig zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt. Ab 2025 soll auch für Nichtwohngebäude ein noch zu schaffendes Stufenmodell eingeführt werden.

Wie funktioniert das Gesetz?

Damit Vermieter und Mieter die Aufteilung der Kosten vornehmen können, sind sie auf die Angaben des Brennstoff- (z.B. bei Gas) oder Wärmelieferanten angewiesen. Aufgrund dessen werden u.a. Wärmelieferanten über dieses Gesetz dazu verpflichtet, Auskunft über die Brennstoffemissionen der gelieferten Wärme sowie über die damit verbundenen Kosten für Emissionszertifikate zu erteilen.

Der Gesetzgeber hat in dem Gesetz eigene Berechnungsmethoden (z.B. finnische Methode zur Ermittlung der Emissionsfaktoren) hierfür eingeführt.

Welche CO2-Kosten werden gem. CO2KostAufG berücksichtigt?

Es gibt sowohl den nationalen Emissionshandel (auch bekannt unter nEHS bzw. BEHG) als auch den europäischen Emissionshandel (auch bekannt EU-ETS unter TEHG). Das CO2KostAufG berücksichtigt alle Kosten aus diesen beiden Handelssystemen, welche mit den entsprechenden Erzeugungsanlagen eines jeden Versorgers gem. des individuellen Wärmeerzeugungsportfolios entstehen.

Wer muss welche CO2-Kosten mit wem abrechnen?

Die Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten gem. CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter liegt in der Regel in der Verantwortung des Vermieters. Nur er kennt den Sanierungszustand seines Gebäudes, die vermietete Wohnfläche je Mieter und weitere relevante Informationen.

Allerdings ist der Versorger gem. CO2KostAufG gesetzlich dazu verpflichtet, dem Vermieter im Zuge der Rechnungslegung vom Wärmebezug bestimmte Informationen mitzuteilen. Diese sind Grundlage für den Vermieter, damit dieser die gesetzeskonforme CO2-Kostenaufteilung vornehmen kann.

Folgende Informationen muss der Wärmeversorger kalenderjährlich zur Verfügung stellen:

  1. Heizwertbezogener Emissionsfaktor der gelieferten Wärme in kg CO2/kWh
  2. Energiegehalt / Liefermenge in kWh
  3. Brennstoffemissionen der Wärmelieferung in kg CO2
  4. Preis der Emissionszertifikate
  5. Aus 1. – 4. errechnete CO2-Kosten inkl. Umsatzsteuer

Ab wann stehen die Informationen gem. CO2KostAufG dem Kunden zur Verfügung?

Die notwendigen Berechnungen zur Ermittlung der gesetzlich geforderten Informationen gemäß CO2KostAufG können seitens des Versorgers erst zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres abgeschlossen werden. So kann z.B. die Berechnung des Emissionsfaktors erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt alle technischen Daten vorliegen. Des Weiteren wird der für die Kostenberechnung notwendige CO2-Preis aus dem europäischen Emissionshandel ebenfalls erst bis zum 31.03. des Folgejahres im Internet über das Umweltbundesamt veröffentlicht.

Die STAWAG ist selbstverständlich darum bemüht, alle Informationen so schnell wie möglich für die jährliche Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter bereitzustellen. Dies wird aufgrund der oben genannten Gründe voraussichtlich immer im zweiten Quartal eines Jahres möglich sein. Sollten Sie im Rahmen der rollierenden Abrechnung die Jahresrechnung im ersten Quartal des Folgejahres erhalten, so können aus den oben genannten Gründen die aktuellen Informationen gemäß CO2KostAufG noch nicht dargestellt werden. Falls Sie die Informationen benötigen, melden Sie sich gerne Mitte des zweiten Quartals an Ihren Kundenbetreuer. Wir stellen Ihnen die Daten dann selbstverständlich umgehend zur Verfügung.

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