Nahwärme

STAWAG Nahwärme

Sie wohnen in Schloss Rahe, Laurensberg Hand oder Brander Feld? Dann können Sie auch STAWAG Nahwärme beziehen.

Verglichen mit Gas-, Öl- oder Kohleheizungen verursacht die Nahwärmeerzeugung die geringsten CO2-Emissionen. Die Nahwärme gilt gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sogar als Ersatzmaßnahme zur seit 1. Januar 2009 vorgeschriebenen Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau. Da bei Nahwärme im Zuge der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt werden, ist sie besonders effizient und kostengünstig.

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Fragen zur Nahwärme?

Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr.

0800 1008020

waermeSTA@stawag.de

Außerdem hat die Nahwärme der STAWAG im Regelfall einen niedrigen Primärenergiefaktor von 0,7. Mit diesem Wert wird gemessen, wie umweltschonend die Energieform und ihre Umwandlung sind: je niedriger der Faktor, desto besser für die Umwelt! Zum Vergleich: Öl oder Erdgas haben laut Energieeinsparverordnung einen deutlich höheren Primärenergiefaktor von 1,1.

Ihre Vorteile:

  • Anschluss Ihres Objekts an das Nahwärmenetz
  • Planung und Installation der Nahwärmestation
  • Komplette Wartung inklusive eventuell anfallender Reparaturen
  • Service rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr

Förderung der Heizungsumstellung auf Nahwärme

Wir unterstützen die Umstellung von Heizungen auf Nahwärme mit einem Zuschuss. Die Förderung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Dabei orientieren wir uns an den für Sie anfallenden Umrüstungskosten.

Sie haben Fragen zur Nahwärme-Förderung? Dann sprechen Sie uns gern an.

Wohnen Sie im Zentrum Aachens? Dann können Sie auch STAWAG Fernwärme beziehen.

Informationen zum CO2-Preis gemäß nationalem Emissionshandel für 2026

Für das Kalenderjahr 2026 gilt für uns als Wärmeversorger gemäß § 10 Abs. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ein gesetzlicher Preiskorridor für Emissionszertifikate von 55 bis 65 Euro pro Zertifikat. Bis einschließlich 2025 wurde der Preis pro Emissionszertifikat gesetzlich festgelegt, für das Jahr 2025 zum Beispiel auf 55 €.

Ab 2026 sind wir nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die für die Versorgung in dem jeweiligen Kalenderjahr erforderlichen Emissionszertifikate im Wege eines Auktionsverfahrens zu erwerben. Im Rahmen dieses Auktionsverfahrens ist die Anzahl der Zertifikate gesetzlich begrenzt, es wird eine künstliche Verknappung durch den Gesetzgeber vorgenommen.

Soweit wir die erforderlichen Zertifikate nicht vollständig im regulären Auktionsverfahren erwerben können, ist gemäß der Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHV) eine Nachbeschaffung im Wege gesonderter Nachversteigerungen erforderlich. Die Preise für diese Nachversteigerungen sind gesetzlich vorgegeben und betragen – abhängig vom Zeitpunkt der Nachbeschaffung – 68 € bzw. 70 € pro Zertifikat (§§ 14, 15 BEHV).

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und allgemeinen Markteinschätzungen gehen wir davon aus, dass der durchschnittliche Preis pro Emissionszertifikat in der Beschaffung mindestens 65 € betragen wird. Wir werden daher ab dem 01.01.2026 zunächst 65 € pro Emissionszertifikat gemäß der vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel an unsere Kunden weiterberechnen.

Sollte sich nach Beendigung des Beschaffungsprozesses ein höherer durchschnittlicher Preis als 65 € pro Zertifikat bei uns ergeben, da wir gezwungen waren, Zertifikate für 68 oder 70 Euro zu kaufen, behalten wir uns vor, entsprechend den vertraglichen Preisanpassungsklauseln die daraus entstandenen Mehrkosten weiterzugeben. Sollten die tatsächlichen durchschnittlichen Beschaffungskosten niedriger ausfallen als ursprünglich angenommen, geben wir die Kostenvorteile im entsprechenden Umfang an unsere Kunden weiter.

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