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Förderprogramme für Privatkunden

Sie möchten etwas für den Klima- und Umweltschutz tun, aber Ihnen fehlen die finanziellen Mittel oder die Wirtschaftlichkeit ist Ihnen noch zu gering? Kein Problem, wir unterstützen Sie mit mehreren Förderprogrammen. Kompetente Beratung selbstverständlich inklusive.

Die Beantragung der Fördermittel ist jetzt noch einfacher: Ab sofort können Sie Anträge online stellen und per E-Mail an unsere Energieberatung senden. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise in den jeweiligen Förderrichtlinien.

Unsere Förderprogramme gelten im gesamten Postleitzahlen-Gebiet 52XXX.

Schnappen Sie sich die Stromspar-Prämie!

Sichern Sie sich Ihre Chance auf 100 Euro Stromspar-Prämie und melden Sie sich jetzt zum Stromspar-Förderprogramm an! Mit dieser Initiative unterstützen wir den bewussten und effizienten Umgang mit Strom im Alltag. Übergeordnetes Ziel ist die langfristige Ressourcenschonung in unserer Region.

Was müssen Sie tun? Sparen Sie in einem Jahr 10 Prozent Strom in Ihrem Haushalt ein. Tauschen Sie dafür ganz einfach alte Geräte gegen effizientere Neugeräte oder nutzen Sie Ihren Strom ab sofort bewusster. Ihr Vorteil dabei: Sie sparen gleich doppelt. Zusätzlich zur kleineren Stromrechnung „kassieren“ Sie die Stromspar-Prämie im Wert von 100 Euro.

Nach Ihrer Anmeldung sparen Sie fleißig Strom, den Rest erledigen wir für Sie. Ihre Einsparung wird automatisch im Rahmen Ihrer jährlichen Strom-Abrechnung ermittelt.

Wesentliche Anmelde- und Teilnahmebedingungen:

  • Ihr jährlicher Stromverbrauch ist größer als 500 kWh.
  • Der Referenz- und Abrechnungszeitraum muss mehr als 350 Tage umfassen.
  • Ein Liefervertrag zu einem der folgenden Basisprodukte liegt vor:
  • StromSTA®
  • StromSTA®Plus
  • StromSTA®ÖkoPlus
  • StromSTA®Aktiv

Genauere Informationen finden Sie in unserer Förderrichtlinie und in den Fragen und Antworten (FAQs).

Möchten Sie mitmachen? Sie können sich hier online für unser Förderprogramm anmelden.

Ausnahme von der Online-Anmeldung

Wenn Sie in Ihrem Haushalt mehr als nur einen Stromzähler haben (z. B. bei Nutzung einer Nachtspeicherheizung oder einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe) kann es sein, dass die Online-Anmeldung nicht möglich ist.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall oder bei sonstigen Fragen direkt an die Energieberatung der STAWAG, telefonisch unter 0241 181-1333 oder per E-Mail an energieberatung(at)stawag.de.

Heizungswartung

Wir fördern die Heizungs-Wartung für Gasheizungen, die mindestens 10 Jahre alt sind mit einem Betrag von 75 Euro. Sie benötigen dazu einen aktiven Gas- und Stromliefervertrag mit der STAWAG. Die Förderung wird einmal alle 4 Jahre gewährt. 

Die genauen Bestimmungen sind in der Förderrichtlinie zu finden. Zur Beantragung der Mittel nutzen Sie bitte den Förderantrag. Sie können das Dokument am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG senden. Beachten Sie dabei, dass der Antrag im Acrobat Reader separat geöffnet werden muss. Speichern Sie das Dokument zur Sicherheit auch auf Ihrem PC.

Elektromobilität

Wir fördern die Anschaffung von Elektro-Motorrollern und Elektro-Lastenrädern mit bis zu 300 Euro. Hier finden Sie die Förderrichtlinie für Elektromobilität sowie den entsprechenden Förderantrag. Sie können das Dokument am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG senden. Beachten Sie dabei, dass das Dokument im Acrobat Reader separat geöffnet werden muss. Speichern Sie den Antrag zur Sicherheit auch auf Ihrem PC.

Besuchen Sie unsere Seite zur Elektromobilität und erfahren Sie mehr über die Mobilität der Zukunft und staatliche Förderprogramme.
Die Stadt Aachen hat ein Lastenradförderprogramm für Aachener Familien gestartet. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.aachen.de/lara. Das Programm kann zusätzlich zum STAWAG-Förderprogramm genutzt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Wärmepumpe

Wir fördern zusätzlich erforderliche Maßnahmen für den Zählerplatzumbau und den Netzanschluss, die im Rahmen unseres Wärmepumpen-Contractings notwendig sind mit bis zu 1.000 Euro.

Die genauen Bestimmungen sind in der Förderrichtlinie zu finden. Zur Beantragung der Mittel nutzen Sie bitte den Förderantrag. Sie können das Dokument am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG senden. Beachten Sie dabei, dass der Antrag im Acrobat Reader separat geöffnet werden muss. Speichern Sie das Dokument zur Sicherheit auch auf Ihrem PC.

Heizungsumstellung auf Wärme-Contracting

Förderfähig ist die Umstellung von Ölheizungen auf das Wärme-Contracting ("Wärme Plus") der STAWAG. Wir übernehmen die Kosten für die Demontage (oder Versiegelung) des alten Öltanks und notwendige Optimierungen an der bestehenden Verteilanlage mit bis zu 1.000 Euro. Bei der Umstellung auf unsere „Heizung zum Mieten“ kaufen wir Ihnen außerdem das nicht mehr benötigte Heizöl ab. 

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Förderrichtlinie. Auch den entsprechenden Antrag zur Förderung sowie ein Muster zur Fachunternehmererklärung können Sie sich dort herunterladen. Das Dokument können Sie am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG senden. Beachten Sie dabei, dass der Antrag im Acrobat Reader separat geöffnet werden muss. Speichern Sie das Dokument zur Sicherheit auch auf Ihrem PC.

Heizungsumstellung auf Fernwärme

Wir unterstützen ebenfalls die Umstellung von Heizungen auf Fernwärme mit einem Zuschuss. Die Förderung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Dabei orientieren wir uns an den für Sie anfallenden Umrüstungskosten.

Sie haben Fragen zur Fernwärme-Förderung? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Fernwärme.

Hydraulischer Abgleich

Die systematische Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen – mit dem Schwerpunkt „Hydraulischer Abgleich“ – sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Begleitmaßnahmen können finanziell unterstützt werden. Förderfähig sind Maßnahmen in Gebäuden mit nur einer zentralen Wärmeversorgungsanlage und einer Kessel- beziehungsweise thermischen Anschlussleistung bis maximal 250 kW. Die Heizungsverteilanlage (ohne Wärmeerzeuger) muss mindestens 2 Jahre alt sein.  Der hydraulische Abgleich ist nur auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung förderfähig.

Die Höhe des Förderzuschusses beträgt 50 Prozent der Kosten bis max. 1000 Euro für die „Berechnung und Durchführung des hydraulischen Abgleichs“ für Wärme-Contracting-Kund:innen der STAWAG. Für Kund:innen mit aktivem Gasliefervertrag beträgt die Förderung 50 Prozent der Kosten bis max. 500 Euro.

Die genauen Bestimmungen sind in der Förderrichtlinie zu finden. Zur Beantragung der Mittel nutzen Sie bitte den Förderantrag. Sie können das Dokument am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG senden. Beachten Sie dabei, dass der Antrag im Acrobat Reader separat geöffnet werden muss. Speichern Sie das Dokument zur Sicherheit auch auf Ihrem PC.

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Energieberatung

Termine nur nach telefonischer Voranmeldung

Mo. - Do.: 8:30 - 17:00 Uhr
Fr.: 08:30 - 14:30 Uhr

0241 181-1333

energieberatung@stawag.de

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag: 9 bis 14 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Förderprogramme für Geschäftskunden

Auch für Geschäfts- und Gewerbekunden bieten wir Förderprogramme an.

Effiziente Beleuchtungstechnik für Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei der Anschaffung einer neuen, effizienten Beleuchtungstechnik mit tageslicht- und/oder bewegungsabhängiger Steuerung.. Förderfähig sind Sanierungen von Beleuchtungsanlagen im Gewerbe, die zu einer deutlichen Energie- und Kosteneinsparung führen.

Höhe der Zuschüsse
Abhängig von der Investitionshöhe sind Zuschüsse bis zu 5.000 Euro möglich. Die Höhe der Bezuschussung beträgt 30 Prozent der Investitionssumme.

Um unsere Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss

  •  Ihre Gewerbefläche größer als 100 m²,
  •  die Beleuchtungstechnik älter als 10 Jahre und
  •  Ihr Unternehmen Strom-Kunde der STAWAG sein.


Förderbestimmungen
Die genauen Anforderungen finden Sie in der Förderrichtlinie Beleuchtungstechnik für Unternehmen. Der Förderantrag steht Ihnen in Form eines Excel-Tools zur Verfügung. So wird anhand Ihrer individuellen Angaben der Antrag erstellt und zeitgleich das voraussichtliche Energieeinsparpotenzial sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ermittelt.

Haben Sie Fragen?
Unsere Energieberatung hilft Ihnen unter Tel.: 0241 181-1333 oder per E-Mail an energieberatung(at)stawag.de gerne weiter.

Förderprogramme der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen hat am 26. August 2020 die Förderung von Solaranlagen beschlossen. Die Stadt Aachen stellt ein Förderprogramm und Beratungsangebote bereit. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.aachen.de/solar. Die Förderung kann auch genutzt werden für das „STAWAG-Solardach“, der PV-Anlage zum Mieten.

Der Umbau zu energiesparenden Wohngebäuden wird ebenfalls durch ein eigenes Förderprogramm der Stadt Aachen unterstützt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/gebaeude_effizienz/altbau/index.html

Auch hier ist die Kombination mit unserer Heizung zum Mieten möglich. Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur  optimalen Nutzung der Förderkonditionen für Ihr Projekt.

Weitere Förderprogramme

Hier finden Sie weitere Förderprogramme des Bundes und des Landes NRW.
www.foerder-navi.de

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