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Heizung mieten

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Jetzt nachhaltig heizen!

Einfach, zuverlässig, effizient: Mit unserer Heizung zum Mieten haben wir für Sie ein Rundum-sorglos-Paket geschnürt, mit dem Sie sich ohne Anfangsinvestition und mit einem festen monatlichen Preis viele Jahre keine Gedanken mehr um den Betrieb Ihrer Heizung machen müssen. Und das Beste ist: Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch Strom für Ihre Wärmepumpe und Gas für Ihren Heizkessel.

Schon mal über eine Wärmepumpe nachgedacht?

Ob Sie moderne und klimaschonende Lösungen, wie eine Wärmepumpe bevorzugen oder einen leitungsgebundenen Gasanschluss nutzen: Mit uns finden Sie die beste Lösung – damit Sie langfristig effizienter und nachhaltiger heizen. Bei den förderfähigen Anlagen mit Wärmepumpe kümmern wir uns außerdem darum, Fördergelder des Bundes für Sie zu beantragen.

Mit uns meistern Sie den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Wählen Sie zwischen einer Wärmepumpe oder einer Hybridheizung und erfüllen Sie dabei problemlos die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt. Mehr Informationen zum Heizungsgesetz finden Sie unten in den FAQ.

Beginnen Sie Ihren Weg zur Miet-Heizung am besten über unseren Heizungsassistenten, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

zum Heizungsassistenten

 

Fragen zur Heizung?

0241 181-1286

heizung@stawag.de

Ihre Ansprechpartner

Josefine Loers:
0151 17171543
Achim Podzka:
0151 50410548

Wärme Plus Flex: Die Zukunft gemeinsam flexibel gestalten

Profitieren Sie von unserer Mietheizung im Flexmodell und gestalten Sie den Umstieg auf eine nachhaltige Heizalternative wie Wärmepumpe oder Fernwärme flexibel. Wärme Plus Flex verschafft Ihnen hierbei Zeit, Planbarkeit und sichert Ihre Wärmeversorgung im Rundum-sorglos-Paket. Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Unsere Lösungen für Sie

Nutzen Sie erneuerbare Wärme und schonen damit die Umwelt. Die Wärmepumpe kann je nach Gegebenheiten für sich stehen und ist förderfähig. Um den Förderantrag kümmern wir uns, schaffen die nötigen technischen Voraussetzungen dafür uns erbringen die Verwendungsnachweise. Alternativ können Sie die Wärmepumpe auch mit einem effizienten Gasbrennwertkessel kombinieren.

 

Wärme- statt Nachtspeicher – die clevere Alternative

Ihre Nachtspeicherheizung ist alt und nicht mehr effizient?

Profitieren Sie von unserer STAWAG Speicherheizung zum Mieten: Sie erhalten eine effiziente und zugleich zukunftsfähige Lösung. Mit der Sie im Vergleich zu Ihrer bestehenden Nachtspeicherheizung bis zu 20 % Energie einsparen können.

Ihnen ist die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wichtig? Dann betreiben Sie Ihren Wärmespeicher mit unserem Ökostrom. Informieren Sie sich hier und nutzen Sie die Vorteile unseres günstigen StromSTA ÖkoWärme (Speicher).

Ihre Vorteile

Zustand einer ausgewählten Checkbox mit Häkchen

Einfach effizient
Nachhaltig und klimaschonend dank
modernster Heizungstechnik

Zustand einer ausgewählten Checkbox mit Häkchen

Kostenloser Ortstermin
Für Interessierte mit einem unserer Experten
unverbindlich möglich

Zustand einer ausgewählten Checkbox mit Häkchen

Rundum-sorglos-Paket
Wartung, Schonsteinfeger und Instandhaltung inklusive

Zustand einer ausgewählten Checkbox mit Häkchen

100% regional
Regionaler Versorger, regionale Handwerker

Zustand einer ausgewählten Checkbox mit Häkchen

Vertrauenswürdig
Keine Grundbuchsicherung, Ansprechpartner vor Ort

Zustand einer ausgewählten Checkbox mit Häkchen

Planbar
10 bis 15 Jahre Vertragslaufzeit

In drei Schritten zur neuen Heizung

  1. Individuelle Planung: 
    Gemeinsam mit einem unserer Handwerkspartner planen Sie Ihre neue Heizungsanlage nach Ihren Vorstellungen. Wir kümmern uns für Sie um die Beantragung von Fördergeldern.
  2. Vertrag mit Ihrer STAWAG: 
    Als Hausbesitzer schließen Sie mit uns einen Vertrag ab. Anschließend lassen wir Ihre neue Heizungsanlage bei Ihnen einbauen.
  3. Service: 
    Auch nach der Inbetriebnahme kümmern wir uns um alles und bei einer Förderung versenden wir auch die Verwendungsnachweise.

Passt unser Angebot zu Ihnen? Dann lassen Sie sich jetzt beraten. Melden Sie sich telefonisch unter 0241 181-1293 oder unter heizung(at)stawag.de.

Unverbindliches Angebot anfordern!

Fragen und Antworten

Was ist das Heizungsgesetz (GEG) zum erneuerbaren Heizen?

Mit dem Heizungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), leitet die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 den Umstieg auf das klimaschonende Heizen ein. Dabei wird die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen beim Heizen verfolgt, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen.

    Was gilt laut Heizungsgesetz für Bestandgebäude und auch für Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes (in einer Baulücke)?
    • Ihre fossile Brennstoffheizung wurde vor dem 1. Januar 2024 verbaut, funktioniert oder lässt sich reparieren? Dann schreibt der Gesetzgeber keinen Heizungstausch vor, solange die Heizung nicht älter als 30 Jahre ist.
    • Eine Reparatur Ihrer Heizung ist nicht mehr möglich? Dann muss eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Die kommunale Wärmeplanung wurde in Ihrer Ortschaft bereits veröffentlicht und ist in Kraft?
      • Nein: Dann dürfen Sie Ihre neue Heizung mit fossilen Brennstoffen betreiben. Ab 2029 müssen diese jedoch zu 15 Prozent durch biogene oder erneuerbare Brennstoffe ersetzt werden. Ab 2035 erhöht sich dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent.
      • Ja: Dann haben Sie eine Übergangsfrist von mindestes 5 Jahren, um eine auf 65 Prozent erneuerbar betriebene Heizung umzurüsten. Während der Übergangsfrist können Sie gerne unsere Mietheizung im Flexmodell einsetzen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

     

     

    Was gilt laut Heizungsgesetz für Neubauten?
    • Sie möchten zukünftig ein Gebäude in einem Neubaugebiet errichten? Dann sind Sie dazu verpflichtet Ihre Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
    • Sie planen den Bau Ihres Gebäudes außerhalb eines Neubaugebietes? Dann müssen Sie Ihre neue Gasheizung ab 2029 mit mindestens 15 Prozent biogenen Gasen betreiben. Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt. Die genannten Regelungen treffen für Bauanträge seit dem 1. Januar 2024 zu.
    Warum lohnt es sich, eine Heizung zu mieten, statt zu kaufen?

    Anders als beim Kauf einer Heizungsanlage kommen keine hohen Anschaffungskosten zu Beginn auf Sie zu. Stattdessen zahlen Sie einen monatlichen gleichbleibenden Mietpreis und haben somit Planungssicherheit. Außerdem können die Instandhaltung und Pflege einer Heizungsanlage aufwendig und teuer sein. Als Eigenheimbesitzer oder Vermieter müssen Sie sich mit unseren Lösungen keine Gedanken über Wartung, Schornsteinfegertätigkeiten und Instandhaltung machen. Diese Leistungen sind über die komplette Laufzeit inkludiert.

    Welche Leistungen umfasst der Mietpreis?

    Unser Rundum-sorglos-Paket umfasst Planung, Einbau, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Austausch und Schornsteinfeger. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit an Ihren Ansprechpartner wenden. Bei den förderfähigen Anlagen übernehmen wir die Beantragung der Fördergelder und Erbringung der Verwendungsnachweise.

    Bleibt die monatliche Miete über die gesamte Vertragslaufzeit konstant?

    Wenn Sie bei uns eine Heizungsanlage mieten, profitieren Sie von einer Festpreisgarantie für Ihren Mietpreis während der gesamten Vertragslaufzeit. Sie haben planbare monatliche Kosten und müssen keine Überraschungen fürchten.

    Wie lange läuft der Mietvertrag und was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit?

    Unser Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Objekteigentümer: innen und basiert auf einer Vertragslaufzeit von 10 oder 15 Jahren.

    Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie die Anlage entweder durch unsere Experten ausbauen und entsorgen lassen oder einen Anschlussvertrag zu den dann gültigen Vertragskonditionen abschließen. Damit verbunden ist die Installation einer neuen Anlage, die dann dem neusten Stand der Technik entspricht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Anlage zum Sachzeitwert zu übernehmen.

    Was passiert mit meiner vorhandenen Heizung?

    Die vorhandene Heizung wird von uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

    Wer liefert das Gas oder den Strom?

    Als regionaler Versorger bieten wir Ihnen attraktive Strom- und Gastarife für Ihre Mietheizung. Hier geht es zu unserem Wärmepumpenstrom. Unsere Gastarife finden Sie hier.

    Auf meiner Jahresrechnung ist ein Hinweis zu der Gasspeicherumlage vermerkt. Was bedeutet Gasspeicherumlage genau?

    Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen.

    Die von Ihnen bezogene Wärme wird bei der STAWAG anteilig oder in Gänze, je nach Anschlussart / Versorgungsgebiet, durch Erdgas erzeugt. Mit dieser regelmäßig neu berechneten und befristeten Umlage werden die Kosten für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes auf alle Gas- und Wärmekundinnen und -kunden umgelegt. Die Kosten der Gasspeicherumlage werden gem. den gesetzlichen Vorgaben je Umlageperiode (jeweils zum 01.01./01.07.) angepasst.

    Um Ihnen einen transparenten Überblick über die daraus resultierenden Kosten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die Berechnungsmethodik der Gasspeicherumlage für Wärme dar:

    KGSU = KGSU0 * GSU/GSU0
    KGSU = jeweils gültige Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme in EUR/MWh bzw. ct/kWh
    KGSU0 = Basis-Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme: Kosten durch die Gasspeicherumlage in Bezug auf die eingesetzten Erdgasmengen unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Jahresnutzungsgrads von 0,857375
    GSU = der unter https://www.tradinghub.eu/dede/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlichte Wert der jeweils gültigen Gasspeicherumlage in EUR/MWh
    GSU0 = 0,59 EUR/MWh (Höhe der Gasspeicherumlage zum 01.10.2022)

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