Jetzt nachhaltig heizen!
Einfach, zuverlässig, effizient: Mit unserer Heizung zum Mieten haben wir für Sie ein Rundum-sorglos-Paket geschnürt, mit dem Sie sich ohne Anfangsinvestition und mit einem festen monatlichen Preis viele Jahre keine Gedanken mehr um den Betrieb Ihrer Heizung machen müssen. Und das Beste ist: Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch Strom für Ihre Wärmepumpe und Gas für Ihren Heizkessel.
Schon mal über eine Wärmepumpe nachgedacht?
Ob Sie moderne und klimaschonende Lösungen, wie eine Wärmepumpe bevorzugen oder einen leitungsgebundenen Gasanschluss nutzen: Mit uns finden Sie die beste Lösung – damit Sie langfristig effizienter und nachhaltiger heizen. Bei den förderfähigen Anlagen mit Wärmepumpe kümmern wir uns außerdem darum, Fördergelder des Bundes für Sie zu beantragen.
Mit uns meistern Sie den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Wählen Sie zwischen einer Wärmepumpe oder einer Hybridheizung und erfüllen Sie dabei problemlos die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt. Mehr Informationen zum Heizungsgesetz finden Sie unten in den FAQ.
Beginnen Sie Ihren Weg zur Miet-Heizung am besten über unseren Heizungsassistenten, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.
Wärme Plus Flex: Die Zukunft gemeinsam flexibel gestalten
Profitieren Sie von unserer Mietheizung im Flexmodell und gestalten Sie den Umstieg auf eine nachhaltige Heizalternative wie Wärmepumpe oder Fernwärme flexibel. Wärme Plus Flex verschafft Ihnen hierbei Zeit, Planbarkeit und sichert Ihre Wärmeversorgung im Rundum-sorglos-Paket. Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Unsere Lösungen für Sie
Nutzen Sie erneuerbare Wärme und schonen damit die Umwelt. Die Wärmepumpe kann je nach Gegebenheiten für sich stehen und ist förderfähig. Um den Förderantrag kümmern wir uns, schaffen die nötigen technischen Voraussetzungen dafür uns erbringen die Verwendungsnachweise. Alternativ können Sie die Wärmepumpe auch mit einem effizienten Gasbrennwertkessel kombinieren.
Wärme- statt Nachtspeicher – die clevere Alternative
Ihre Nachtspeicherheizung ist alt und nicht mehr effizient?
Profitieren Sie von unserer STAWAG Speicherheizung zum Mieten: Sie erhalten eine effiziente und zugleich zukunftsfähige Lösung. Mit der Sie im Vergleich zu Ihrer bestehenden Nachtspeicherheizung bis zu 20 % Energie einsparen können.
Ihnen ist die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wichtig? Dann betreiben Sie Ihren Wärmespeicher mit unserem Ökostrom. Informieren Sie sich hier und nutzen Sie die Vorteile unseres günstigen StromSTA ÖkoWärme (Speicher).
Ihre Vorteile
In drei Schritten zur neuen Heizung
- Individuelle Planung:
Gemeinsam mit einem unserer Handwerkspartner planen Sie Ihre neue Heizungsanlage nach Ihren Vorstellungen. Wir kümmern uns für Sie um die Beantragung von Fördergeldern. - Vertrag mit Ihrer STAWAG:
Als Hausbesitzer schließen Sie mit uns einen Vertrag ab. Anschließend lassen wir Ihre neue Heizungsanlage bei Ihnen einbauen. - Service:
Auch nach der Inbetriebnahme kümmern wir uns um alles und bei einer Förderung versenden wir auch die Verwendungsnachweise.
Passt unser Angebot zu Ihnen? Dann lassen Sie sich jetzt beraten. Melden Sie sich telefonisch unter 0241 181-1293 oder unter heizung(at)stawag.de.
Unverbindliches Angebot anfordern!
Fragen und Antworten
Mit dem Heizungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), leitet die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 den Umstieg auf das klimaschonende Heizen ein. Dabei wird die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen beim Heizen verfolgt, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen.
- Ihre fossile Brennstoffheizung wurde vor dem 1. Januar 2024 verbaut, funktioniert oder lässt sich reparieren? Dann schreibt der Gesetzgeber keinen Heizungstausch vor, solange die Heizung nicht älter als 30 Jahre ist.
- Eine Reparatur Ihrer Heizung ist nicht mehr möglich? Dann muss eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Die kommunale Wärmeplanung wurde in Ihrer Ortschaft bereits veröffentlicht und ist in Kraft?
- Nein: Dann dürfen Sie Ihre neue Heizung mit fossilen Brennstoffen betreiben. Ab 2029 müssen diese jedoch zu 15 Prozent durch biogene oder erneuerbare Brennstoffe ersetzt werden. Ab 2035 erhöht sich dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent.
- Ja: Dann haben Sie eine Übergangsfrist von mindestes 5 Jahren, um eine auf 65 Prozent erneuerbar betriebene Heizung umzurüsten. Während der Übergangsfrist können Sie gerne unsere Mietheizung im Flexmodell einsetzen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
- Sie möchten zukünftig ein Gebäude in einem Neubaugebiet errichten? Dann sind Sie dazu verpflichtet Ihre Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
- Sie planen den Bau Ihres Gebäudes außerhalb eines Neubaugebietes? Dann müssen Sie Ihre neue Gasheizung ab 2029 mit mindestens 15 Prozent biogenen Gasen betreiben. Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt. Die genannten Regelungen treffen für Bauanträge seit dem 1. Januar 2024 zu.
Anders als beim Kauf einer Heizungsanlage kommen keine hohen Anschaffungskosten zu Beginn auf Sie zu. Stattdessen zahlen Sie einen monatlichen gleichbleibenden Mietpreis und haben somit Planungssicherheit. Außerdem können die Instandhaltung und Pflege einer Heizungsanlage aufwendig und teuer sein. Als Eigenheimbesitzer oder Vermieter müssen Sie sich mit unseren Lösungen keine Gedanken über Wartung, Schornsteinfegertätigkeiten und Instandhaltung machen. Diese Leistungen sind über die komplette Laufzeit inkludiert.
Unser Rundum-sorglos-Paket umfasst Planung, Einbau, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Austausch und Schornsteinfeger. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit an Ihren Ansprechpartner wenden. Bei den förderfähigen Anlagen übernehmen wir die Beantragung der Fördergelder und Erbringung der Verwendungsnachweise.
Wenn Sie bei uns eine Heizungsanlage mieten, profitieren Sie von einer Festpreisgarantie für Ihren Mietpreis während der gesamten Vertragslaufzeit. Sie haben planbare monatliche Kosten und müssen keine Überraschungen fürchten.
Unser Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Objekteigentümer: innen und basiert auf einer Vertragslaufzeit von 10 oder 15 Jahren.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie die Anlage entweder durch unsere Experten ausbauen und entsorgen lassen oder einen Anschlussvertrag zu den dann gültigen Vertragskonditionen abschließen. Damit verbunden ist die Installation einer neuen Anlage, die dann dem neusten Stand der Technik entspricht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Anlage zum Sachzeitwert zu übernehmen.
Die vorhandene Heizung wird von uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen.
Die von Ihnen bezogene Wärme wird bei der STAWAG anteilig oder in Gänze, je nach Anschlussart / Versorgungsgebiet, durch Erdgas erzeugt. Mit dieser regelmäßig neu berechneten und befristeten Umlage werden die Kosten für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes auf alle Gas- und Wärmekundinnen und -kunden umgelegt. Die Kosten der Gasspeicherumlage werden gem. den gesetzlichen Vorgaben je Umlageperiode (jeweils zum 01.01./01.07.) angepasst.
Um Ihnen einen transparenten Überblick über die daraus resultierenden Kosten zu ermöglichen, stellen wir Ihnen die Berechnungsmethodik der Gasspeicherumlage für Wärme dar:
KGSU = KGSU0 * GSU/GSU0
KGSU = jeweils gültige Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme in EUR/MWh bzw. ct/kWh
KGSU0 = Basis-Kosten der Gasspeicherumlage für Wärme: Kosten durch die Gasspeicherumlage in Bezug auf die eingesetzten Erdgasmengen unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Jahresnutzungsgrads von 0,857375
GSU = der unter https://www.tradinghub.eu/dede/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlichte Wert der jeweils gültigen Gasspeicherumlage in EUR/MWh
GSU0 = 0,59 EUR/MWh (Höhe der Gasspeicherumlage zum 01.10.2022)