Umzüge frühzeitig beim Energieversorger melden
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromanbieters in Kraft. Diese Änderungen betreffen die An-, Ab- und Ummeldungen von Stromverträgen. Auch die STAWAG setzt die neuen Regelungen fristgerecht um. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Wer einen Umzug plant oder den Anbieter wechseln möchte, sollte sich frühzeitig bei seinem Energieversorger melden.