Umzüge frühzeitig beim Energieversorger melden
Erstellt am: 06.06.2025
Künftig können An-, Ab- und Ummeldungen für Strom nur noch für einen Zeitpunkt in der Zukunft vorgenommen werden. Rückwirkende Meldungen nach bereits erfolgtem Auszug sind nicht mehr zulässig. Die STAWAG empfiehlt daher, sich spätestens 14 Tage vor einem geplanten Umzug oder Anbieterwechsel zu melden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. So lassen sich unnötige Kosten für die Kund:Innen vermeiden – etwa dann, wenn nach einem Auszug weiterhin Strom verbraucht wird und der Vertrag noch auf den bisherigen Bewohner oder Eigentümer läuft. Auch beim Einzug gilt: Wer sich rechtzeitig anmeldet, kann direkt mit dem gewünschten Tarif starten.
Da die neue gesetzliche Regelung mit umfangreichen technischen Änderungen verbunden ist, kann es im Juni vorübergehend zu Verzögerungen bei An-, Ab- und Ummeldungen kommen. Die STAWAG bittet hierfür um Verständnis und versichert: Alle Meldungen werden zuverlässig bearbeitet – es gehen keine Daten verloren.
Hintergrund: Gesetzliche Neuregelung zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Die neuen Vorgaben gehen auf eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a EnWG) zurück. Ziel ist es, den technischen Wechsel des Stromlieferanten binnen 24 Stunden zu ermöglichen und damit den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu stärken. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/944 zur Beschleunigung von Wechselprozessen. Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein verbindliches Verfahren definiert, das alle Marktteilnehmer und so auch die STAWAG umsetzen muss.
Weitere Informationen unter www.stawag.de/24h-lieferantenwechsel.