Paragraph 14a EnWG

Ihr Nutzen aus dem Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 1. Januar 2024 neu geregelt. Darin erlaubt die BNetzA den Netzbetreibern, Anlagen mit hoher Leistung (> 4,2 kW) temporär zu dimmen, also kontrolliert herunterzuregeln. Damit soll vermieden werden, dass das Stromnetz im Bedarfsfall überlastet ist. Eine sichere Stromversorgung ist also weiterhin gewährleistet. Im Gegenzug erhalten die Anlagenbetreiber:innen eine Reduzierung auf die Netzentgelte. Das bedeutet für Sie konkret: Kundinnen und Kunden mit einer sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einer Leistung über 4,2 kW profitieren von günstigeren Netzentgelten. Zu den betroffenen Anlagen zählen Wärmepumpen, Stromspeicher im Rahmen einer PV-Anlage, private Wallboxen für Elektrofahrzeuge oder Anlagen zur Raumkühlung, die allesamt nach dem 31. Dezember 2023 technisch in Betrieb genommen wurden.

Die Anlage muss daher vom Installateur beim Netzbetreiber angemeldet werden. Informationen zu der Anmeldung sowie zu den Voraussetzungen finden Sie daher nicht bei uns, sondern hier bei der Regionetz GmbH.

Erst wenn Sie oder Ihr Installateur diese Anmeldung durchgeführt und der Netzbetreiber uns darüber informiert hat, können wir die Reduzierung Ihres Netzentgelts in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Wichtig: Unsere Produkte STAWAG Strom Wärmepumpe sowie STAWAG Strom E-Mobil sind auf Basis alter, niedrigerer Netzentgelte kalkuliert. Daher sind sie von der Netzentgeltreduktion ausgeschlossen!

FAQ

Zwischen welchen Modulen kann ich als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wählen?

Sobald Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet ist, können Sie gemäß § 14a EnWG zwischen den folgenden Modulen der Netzentgeltreduzierung wählen:

Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduktion

  • Sie erhalten einen festen jährlichen Rabatt auf die Netzentgelte. Damit ist diese Variante einfach und die Ersparnis durch die Reduktion der Netzkosten gut planbar.
  • Für dieses Modul ist kein separater Zähler erforderlich. Sofern kein anderes Modul bei der Meldung der Anlage durch den Installateur angegeben wird, kommt dieses Modul zum Ansatz.
  • Generell ist Modul 1 vor allem bei geringeren Verbräuchen, wie durch private Wallboxen oder Stromspeicher sinnvoll.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises

  • Für dieses Modul bedarf es zur Messung der steuVE eines separaten Zählers.
  • Bei dieser Option werden die Netzentgelte des Arbeitspreises um 60 % reduziert. Ebenso darf für den separaten Zähler der steuVE kein zusätzlicher Grundpreis für das Netzentgelt erhoben werden.
  • Das Modul 2 ist vor allem bei hohen Verbräuchen, z. B. durch eine Wärmepumpe, sinnvoll.

Modul 3: zeitvariable Netzentgelte

  • Durch unterschiedliche Netzentgelte in Abhängigkeit der Tageszeit soll die Netzauslastung gesteuert werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie sparen, wenn Sie Ihren Verbrauch in die Zeiten mit niedrigen Netzentgelten legen.
  • Ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung für Modul 3. Bitte beachten Sie: Die Auswahl dieses Moduls 3 ist aktuell noch nicht möglich! Daher ist Modul 3 auch noch nicht im Formular zum Modulwechsel zu finden.
Ab wann lohnt sich Modul 2?

Sie überlegen, von Ihrem bisherigen Modul 1 in das Modul 2 zu wechseln? Gerne versuchen wir Ihnen Informationen an die Hand zu geben, die Ihnen Ihre Entscheidung erleichtern. Voraussetzung für den Wechsel in Modul 2 ist, dass Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung bereits über einen separaten Zähler abrechnen lassen. Wenn dem so ist, lohnt sich Modul 2 ab einem Jahresverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung von ca. 1.800 kWh.

Wichtig zu wissen: Diese Angaben durch uns stellen lediglich eine Empfehlung dar, die Ihnen als Kunde zur Orientierung dient, und sind ohne Gewähr.

Wie kann ich einen Modulwechsel beantragen?

Sie möchten das Modul wechseln? Dann füllen Sie bitte das unten stehende Antragsformular aus.

Halten Sie dafür am besten Kundennummer, Zählernummer und Marktlokation (MaLo-ID) bereit. Alle diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.

Modulwechsel §14a EnWG

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Modulwechsel (14a EnWG)
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