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Fragen und Antworten

Immer wieder erfragen andere Energieversorger am Telefon oder an der Haustüre Daten zu Ihrer Energieversorgung und Bankverbindung oder versuchen sich unter dem Vorwand, die Zähler abzulesen, Zutritt zum Haus zu verschaffen. Auf Basis dieser Daten wird ein neuer Energieliefervertrag erstellt und eine Auftragsbestätigung versandt. Sollten Sie diesen Wechsel nicht wollen, finden Sie hier einige wichtige Hinweise.

Gehört die STAWAG zu einem anderen Energieversorger?

Die STAWAG ist in die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.), einer hundertprozentigen Tochter der Stadt Aachen, eingegliedert und gehört somit zu keinem anderen Energieversorger.

Wie oft und wann liest die STAWAG Zähler ab?

Die Termine für die Zählerablesung werden vom Netzbetreiber, in diesem Fall von der Regionetz GmbH (einem Unternehmen der STAWAG), festgelegt. Ablesung und Abrechnung für Strom, Gas und Wasser werden über das ganze Jahr verteilt. Den Termin für Ihre nächste Ablesung finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.

Woran erkenne ich einen STAWAG Mitarbeiter?

Sie können sich immer den Ausweis unserer Mitarbeiter zeigen lassen und diesen prüfen. Auch sind unsere Mitarbeiter in der Lage, Ihnen z.B. die Nummer des Zählers bereits an der Tür zu nennen. Wenn Sie dennoch Zweifel haben, können Sie jederzeit unser Kundenzentrum kontaktieren und sich informieren.

Wozu erfragen andere Energie-Anbieter meine Zählernummer?

Um einen neuen Energievertrag abschließen zu können, benötigt man die Zählernummer. Der neue Versorger kündigt im Auftrag des Kunden den aktuellen Vertrag und schickt dem Kunden dann eine Auftrags- oder Vertragsbestätigung. Sollten Sie dieser nicht widersprechen, haben Sie - eventuell auch gegen Ihren Willen - einen neuen Energielieferanten.

Fragt die STAWAG telefonisch Daten ab?

Wir fragen generell keine Daten am Telefon ab. Diese liegen uns ohnehin vor.

Kann am Telefon ein Vertrag abgeschlossen werden?

Ja, am Telefon kann ein Vertrag abgeschlossen werden. Im Anschluss wird Ihnen eine Auftragsbestätigung oder ein Vertrag zugesendet. Sollten Sie diese nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ist ein Vertrag zustande gekommen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich den Verdacht habe betrogen worden zu sein?
  • An unser Kundenzentrum unter der Rufnummer 0241 181-1222 werktags von 7.30 bis 18 Uhr
  • An die Verbraucherzentrale, Rufnummer 0241 463026-01
  • An die Polizei
Wie kann ich mich schützen?
  • Geben Sie keine persönlichen Daten und Zählerdaten am Telefon heraus.
  • Zeigen Sie an der Haustür keine Vertragsunterlagen oder Rechnungen.
  • Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Sie nach der Zählernummer gefragt werden.
  • Lassen Sie sich immer den Firmenausweis zeigen und überprüfen sie diesen (Hinweis: Mitarbeiter der STAWAG tragen immer einen Hausausweis mit sich und können schon an der Tür die Zählernummer nennen).
  • Fragen Sie immer nach dem Unternehmen, das sich gerade bei Ihnen vorstellt.
Wie lege ich Widerruf ein?

Sie haben das Recht, telefonische Verträge oder Verträge, die an der Haustür geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dazu reicht eine schriftliche Mitteilung an den neuen Vertragspartner, dass Sie den geschlossenen Vertrag widerrufen.

Auch müssen Sie keine Gründe nennen. Bitte fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an. Sofern der Widerruf innerhalb dieser 14-tägigen Frist beim neuen Vertragspartner eingeht, kommt der Vertrag nicht zustande. Das passende Formular finden Sie unten zum Herunterladen.

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