Mehrwertsteuer sinkt
Erstellt am: 01.07.2020
Die niedrigeren Steuersätze werden automatisch bei den Rechnungen berücksichtigt, so dass sich die Kunden der Regionetz um nichts kümmern müssen. Im Einzelnen kommen bei den wesentlichen Geschäftsvorfällen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen und den begleitenden Verlautbarungen des Bundesfinanzministeriums zwei verschiedene Regelungen zur Anwendung.
Bei den Netznutzungsentgelten, den energiewirtschaftlichen Umlagen sowie den Konzessionsabgaben und den Gutschriften im Einspeisebereich erfolgt jeweils eine energiewirtschaftliche Abgrenzung zum 30. Juni 2020 und zum 31. Dezember 2020, so dass die hieraus für die einzelnen Zeiträume resultierenden Steuersätze zur Anwendung kommen.
Dagegen bestimmt sich der anzuwendende Steuersatz bei den Mehrmindermengenabrechnungen, den Preisbestandteilen aus dem grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und Messsysteme sowie der Abrechnung von Hausanschlusskostenbeiträgen und Baukostenzuschüssen nach dem Ende des Leistungserbringungszeitraums.