24h-Lieferantenwechsel

Wichtige Änderungen bei der An-, Ab- und Ummeldung

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromanbieters. Diese wirken sich auch auf die An-, Ab- und Ummeldungen von Energieverträgen aus. Hier finden Sie alles, was Sie über die neue Regelung wissen müssen, insbesondere, wenn Sie umziehen wollen.

Wichtigste Infos:

An-, Ab- und Ummeldungen nur noch in die Zukunft möglich

Vertragliche Kündigungsfristen gelten weiterhin

Was muss ich bei der An- oder Abmeldung beachten?

Sie können sich ab Juni 2025 nur noch für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt bei uns für die Stromversorgung in Ihrer neuen Wohnung an- oder in der alten Wohnung abmelden.

Das heißt konkret für Sie: Wenn Sie einen Umzug oder Auszug planen, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage im Voraus bei uns.

Bitte berücksichtigen Sie: Auch wenn es diese neuen Regeln und Fristen gibt, so ändert dies nichts an den vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Vertrages. Diese gelten weiterhin wie vereinbart.

Warum ist es wichtig, dass ich mich rechtzeitig abmelde, wenn ich aus meiner Wohnung ausziehe?

Wenn Sie uns den Termin Ihres Auszugs nicht rechtzeitig 14 Tage im Voraus melden, zahlen Sie Ihren Strom gemäß dem geltenden Vertrag noch bis zu diesem finalen Kündigungstag, auch wenn Sie dann womöglich nicht mehr dort wohnen. Das könnte also dazu führen, dass Sie damit für den Energieverbrauch Ihres Nachmieters aufkommen.

Was passiert, wenn ich meinen Auszug aus der Wohnung nicht rechtzeitig melde?

Wenn Sie uns den Termin Ihres Auszugs nicht rechtzeitig 14 Tage im Voraus melden, fallen für den noch geltenden Vertrag bis zu diesem finalen Kündigungstag Kosten in Form des Grundpreises an. Diese Kosten wären von Ihnen zu zahlen, auch wenn Sie dann womöglich nicht mehr dort wohnen.

Das können Sie durch eine rechtzeitige Auszugsmeldung vermeiden, ganz einfach über unseren Online-Service.

Warum ist es wichtig, dass ich den Energievertrag für die neue Wohnung rechtzeitig vor meinem Umzugstermin anmelde?

Am besten melden Sie uns Ihren Umzug direkt mit Unterschrift des Mietvertrags. Nutzen Sie dazu gerne ganz bequem unseren Online-Service. So können wir Ihren Energievertrag rechtzeitig anlegen und Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Warum ist eine rückwirkende Abmeldung ab Juni nicht mehr möglich?

Nach den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur ist es technisch nicht mehr möglich, sich rückwirkend an- oder abzumelden. Und leider lassen das Gesetz und die damit verbundenen technischen Bedingungen auch keinerlei Kulanz zu. Wenn Sie also planen, umzuziehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig mindestens 14 Tage vor ihrem Umzugstermin.

Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID)?

Sie benötigen zukünftig bei einem Energieversorgerwechsel zwingend die Marktlokations-ID (MaLo-ID).

Dabei handelt es sich um eine elfstellige Nummer, mit Hilfe derer eine eindeutige objektbezogene Zuordnung der Verbrauchsstelle und damit auch des dortigen Zählers erfolgt.

Wo finde ich meine MaLo-ID?

Sie finden Ihre spezifische MaLo-ID in Ihrer Jahresrechnung oben auf der Detailseite für Strom:

 

Warum ist die MaLo-ID verpflichtend?

Damit ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden kann, braucht es einheitliche, digitale Standards. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist eine schnelle, automatisierte Umsetzung im Rahmen des Datenaustauschs zwischen dem alten und neuen Energieversorger möglich. Eine Angabe der Zählernummer bzw. Messlokation ist dann nicht mehr notwendig.

Bleibt meine MaLo-ID bei einem Umzug gleich?

Nein, bei einem Umzug ändert sich die MaLo-ID. Denn die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um.

Bei einem Umzug erhalten Sie für Ihre neue Lieferstellle, also Ihre Wohnung oder Ihr Haus, eine neue MaLo-ID.

Ändert sich die MaLo-ID bei einem Zählerwechsel?

Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Lediglich die Zählernummer ändert sich.

Einordnung der gesetzlichen Neuerungen

Was ist der rechtliche Hintergrund des 24h-Lieferantenwechsels?

Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.

Die neuen Regeln sollen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur insbesondere sicherstellen, dass bei den Energieversorgungsunternehmen technische Voraussetzungen derart getroffen werden, dass ein Anbieterwechsel für Stromverträge innerhalb von 24 Stunden erfolgreich abgeschlossen sein muss.

Weitere Informationen finden Sie hier bei der Bundesnetzagentur.

Welche Herausforderungen birgt die Umsetzung für Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber?

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt den Energiemarkt vor große Herausforderungen. Um die technische Umsetzung zu ermöglichen, müssen die beteiligten Akteure Prozesse neu zuschneiden und IT-Systeme anpassen. Daher kommt es zu Beginn noch zu Verzögerungen in der Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen.

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