Fragen und Antworten
Die STAWAG ist in die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.), einer hundertprozentigen Tochter der Stadt Aachen, eingegliedert und gehört somit zu keinem anderen Energieversorger.
Die Termine für die Zählerablesung werden vom Netzbetreiber, in diesem Fall von der Regionetz GmbH (einem Unternehmen der STAWAG), festgelegt. Ablesung und Abrechnung für Strom, Gas und Wasser werden über das ganze Jahr verteilt. Den Termin für Ihre nächste Ablesung finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.
Sie können sich immer den Ausweis unserer Mitarbeiter zeigen lassen und diesen prüfen. Auch sind unsere Mitarbeiter in der Lage, Ihnen z.B. die Nummer des Zählers bereits an der Tür zu nennen. Wenn Sie dennoch Zweifel haben, können Sie jederzeit unser Kundenzentrum kontaktieren und sich informieren.
Um einen neuen Energievertrag abschließen zu können, benötigt man die Zählernummer. Der neue Versorger kündigt im Auftrag des Kunden den aktuellen Vertrag und schickt dem Kunden dann eine Auftrags- oder Vertragsbestätigung. Sollten Sie dieser nicht widersprechen, haben Sie - eventuell auch gegen Ihren Willen - einen neuen Energielieferanten.
Wir fragen generell keine Daten am Telefon ab. Diese liegen uns ohnehin vor.
Ja, am Telefon kann ein Vertrag abgeschlossen werden. Im Anschluss wird Ihnen eine Auftragsbestätigung oder ein Vertrag zugesendet. Sollten Sie diese nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ist ein Vertrag zustande gekommen.
- An unser Kundenzentrum unter der Rufnummer 0241 181-1222 werktags von 7.30 bis 18 Uhr
- An die Verbraucherzentrale, Rufnummer 0241 463026-01
- An die Polizei
- Geben Sie keine persönlichen Daten und Zählerdaten am Telefon heraus.
- Zeigen Sie an der Haustür keine Vertragsunterlagen oder Rechnungen.
- Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Sie nach der Zählernummer gefragt werden.
- Lassen Sie sich immer den Firmenausweis zeigen und überprüfen sie diesen (Hinweis: Mitarbeiter der STAWAG tragen immer einen Hausausweis mit sich und können schon an der Tür die Zählernummer nennen).
- Fragen Sie immer nach dem Unternehmen, das sich gerade bei Ihnen vorstellt.
Sie haben das Recht, telefonische Verträge oder Verträge, die an der Haustür geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dazu reicht eine schriftliche Mitteilung an den neuen Vertragspartner, dass Sie den geschlossenen Vertrag widerrufen.
Auch müssen Sie keine Gründe nennen. Bitte fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an. Sofern der Widerruf innerhalb dieser 14-tägigen Frist beim neuen Vertragspartner eingeht, kommt der Vertrag nicht zustande. Das passende Formular finden Sie unten zum Herunterladen.