Meine Stawag
Anmelden im Online-Service

Feststelltaste ist aktiviert.

Passwort vergessen Neu registrieren

Pressemeldungen

TelefonStandortNachrichtFAQ

Unser Kundenservice

0241 181-1222

Montag Freitag von 7.30 Uhr bis 18 Uhr

 

Unser Kundenzentrum

Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen

Mo, Di, Mi, Fr.: 9.30 Uhr bis 15 Uhr 
Do: 9.30 Uhr bis 18 Uhr

 

Nachricht schreiben

Newsletter

Bestellen Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie besondere Informationen und Angebote!

Aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen - Neue Abschlagspläne sind versendet

Erstellt am: 20.03.2023

Im März sind die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme in Kraft getreten. „Das Wichtigste vorab: Unsere Kundinnen und Kunden müssen nicht selbst aktiv werden, um von den Preisbremsen zu profitieren“, erläutert Wilfried Ullrich, Vorstand der STAWAG. „Vielmehr haben wir für alle betroffenen Kundinnen und Kunden neue Abschläge kalkuliert, die die Preisbremsen berücksichtigen. Entsprechende Anschreiben sind auf dem Weg oder bereits zugestellt.“

Fast 70.000 zusätzliche, individuelle Anschreiben hat der Aachener Energieversorger erstellt. Rund 24.000 Kundinnen und Kunden sind bereits Anfang letzter Woche über das Online-Portal über ihre neuen Abschläge informiert worden. Alle weiteren erhalten ihr Anschreiben jetzt per Post.  

„Mit einem großen Team haben wir in den letzten Wochen unter Hochdruck die Umsetzung der Preisbremsen vorbereitet und mit nur leichter Verspätung abgeschlossen. Dabei waren die Herausforderungen aufgrund der Systematik sehr komplex und bedeuten eine Vervielfältigung unserer Abrechnungsvorgänge und eine Umstellung unserer IT-Systeme“, ergänzt Ullrich.

Bei jenen Kund:innen, die der STAWAG ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der neue Abschlag nach Versendung des neuen Abschlagsplans eingezogen. Bei den Haushalten, die vor Erhalt des neuen Abschlags beispielsweise aufgrund eines Dauerauftrags den bislang gültigen Abschlag überwiesen haben, erfolgt eine schriftliche Information und die Anpassung des Abschlagsbetrags im Nachgang. Für den Monat März gilt eine weitere Besonderheit: Da im März auch die Preisbremsen für Januar und Februar berücksichtigt werden, fällt der März-Abschlag deutlich geringer aus als die Abschläge der Folgemonate

„Uns ist bewusst, dass die neuen Regelungen einige Fragen hervorrufen können“, unterstreicht Wilfried Ullrich. „Unsere Teams in der Kundenberatung sind für Sie da und erläutern Ihnen die Berechnung transparent. Da wir allerdings weiterhin ein sehr hohes telefonisches Aufkommen feststellen, bitten wir um etwas Geduld, falls Sie nicht sofort durchkommen.“ Nähere Informationen finden Interessierte auch unter www.stawag.de/energiefragen .

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Für Haushalte gilt demnach ein Deckel von 12 Cent je Kilowattstunde auf den Gaspreis, von 40 Cent je Kilowattstunde auf den Strompreis und von 9,5 Cent je Kilowattstunde auf den Wärmepreis. Der Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt. Wer mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen Vertragspreis. Energiesparen lohnt sich also weiterhin, da man für jede Kilowattstunde unterhalb der 80%-Grenze nur den günstigeren, gedeckelten Preis zahlt.

Bei den Sonderverträgen für Strom liegt die STAWAG mit ihren Preisen unter der Preisbremse, die Kund:innen zahlen hier selbstverständlich nur den für sie günstigeren Vertragspreis – und zwar für den gesamten Stromverbrauch. Dies gilt auch für Haushalte, die Nah- oder Fernwärme von der STAWAG beziehen: Auch diese Preise liegen in den meisten Fällen unter der Preisbremse.

Zurück zur Übersicht

top
Formular wird geladen…